Hallo!
Eine Bekannte hat vor ca. einem Jahr Ihre Wohnung aufgegeben und hat jetzt einen Mahnung vom Amtsgericht bekommen. Sie soll eine Nachzahlung für Nebenkosten zahlen. Eine vorhergehende Aufforderung zur Zahlung hat sie nicht bekommen. Sie wußte quasi bis dato nichts von der Sache.
Ist eine Bearbeitungsgebühr gerechtfertigt? Es sind 40 Euro! Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, darf bei der ersten Aufforderung keine Gebühr verlangt werden. Ist das so?
Schon mal vielen Dank!!
Stephan H.
Mahnung und Gebüren
16. Januar 2003
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Frage vom 16. Januar 2003 | 17:06
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung und Gebüren
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