Mängelbeseitigung durch Vermieter

12. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ariella1979
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Mängelbeseitigung durch Vermieter

Hallo,

wir wohnen hier jetzt 1 Jahr in einem Neubau. Wir sind die 1. Mieter. Kurz vor unserem Einzug wurde der Estrich gemacht. Man sagte uns, dass er höchstens noch 2% Feuchtigkeit enthalten darf, damit Fliesen verlegt werden dürfen.

Da das aber alles kurzfristig passiert ist und wir und unsere Nachbarn in die Reihenhäuser rein wollten wurde nicht so lange gewartet. Die Restfeuchtigkeit betrug noch 4% als die Fliesen mit Spezialkleber verlegt worden sind. Soviel dazu.

Jetzt fangen an sich die Fliesenkanten an der Wand zu lösen. Ist das ein Mangel der durch den Vermieter repariert und bezahlt werden muss ?

Wenns ums Geld geht...kommt sofort ein Anruf. Gehts um einen Mangel, dann kann man lange warten. Ich hab mich sofort telefonisch gemeldet. Unter anderem fehlen auch noch Treppenfliesen, die wir gestellt bekommen haben. Das war vor 1 1/2 Wochen. Soll ich die Mängel (es gibt noch weitere) schriftlich festhalten und per Einschreiben zum Vermieter schicken ? Mit Frist ? Wenn ja wie lange sollte die Frist sein ?

Oder ist das übertrieben ?

Ariella

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Kommt drauf an... "Offizielle Post" mit Einschreiben und Fristsetzung ist nicht geeignet, ein gutes verhältnis zum Vermieter zu pflegen. Ich würde daher zuerst mal einen einfachen und nett formulierten Brief verschicken, mit der Bitte, sich um die Fließen zu kümmern. Erfolgt dann innerhalb von 2-3 Wochen keine Reaktion, sollte dann das Einschreiben mit Fristsetzung erfolgen...



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"justice"

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#2
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Ariella1979
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

An formerly known as Morthingale:

Was soll mir das jetzt sagen ?

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#4
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Es ist doch das alte Problem:

Ein Haus muss reifen, sprich, es muss in Ruhe trocken können. Kennt hier jemand noch, wie damals diese " Altbauten" konstruiert wurden? Es dauerte so ca, 1 Jahr damals, bis so ein Haus stand, es wurde in den Sommermonaten gebaut, in den Wintermonaten ruhte der Bau, diese Häuser durften in Ruhe austrocknen und haben auch heute noch eine sehr solige Bausubstanz.

Heute ist es doch so, dass mit jedem Monat gerechnet wird, leider sogar, wie ich hier lese, beim Vermieter, einen Monat eher vermieten, einen Monat mehr Mieteinnahmen,,, falsche Rechnung wohl.

Und wenn ehemalige Mieter selber bauen, dann sieht es doch genauso aus:

Ruckzuck das Haus zusammenschustern, es wird gar nicht dran gedacht, dass die ganze Feuchtigkeit, die beim Bauen zu Stande kommt, auch trocknen muss, nein, es wird nur daran gedacht,

so schnell wie möglich darein, 2 Monate Miete sparen, Pflaster vor der Tür machen wir später, und ja, dann wird gekocht, geduscht, gebadet...

an Stelle das Haus in Ruhe austrocknen zu lassen, wird dem Haus noch mehr Feuchtigkeit zugeführt.

Ich bedaure hier nicht die Menschen, ich bedaure da sogar die Häuser, die diese Menschen nicht reifen lassen.

Schimmel?

Klar, ist dann doch vorprogrammiert?

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#5
 Von 
dave.dun
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)

Wer hat die Fliesen Verlegt, bzw. Verlegen lassen?

Ich denke die 4% Feuchtigtkeit sind nicht das Problem.
Ein Fachbetrieb hätte eine Lasur angebracht und dann nach dem Trocknen Felxkleber für die Fließen genommen, damit sollten keine Probleme Enstehen.

Es kann an der Qualität der Fließen Liegen, wenn diese eine Schlechte Verarbeitung haben, dann kann so was schon mal vorkommen!

Dem Verantwortlichen einfach eine Ausreichende Frist zur beseitung der Mängel geben.

Nach Fruchtlosen Fristverfall, kann entweder eine Mietzinskürzung als druckmittel genutz werden und wenn das auch nichts hilft, dann geht immer noch einen Mängelbeseitungsklage.
Mit der erfolgreich Klage, kann man dann die Mängel selbst beheben und mit der von Gericht festgesetzeten Aufrechnung den Betrag für die Aufwendungen wieder reinholen!

Mache gerade ähnliches mit, nur mit weit mehr als nur einen Gefließten Problem.

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#6
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ariella1979
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Also
1. ist es nicht unser verschulden, dass alles schnell gehen musste. Die Reihenhäuser sollten zum 01.08.08 bezugsfertig sein und auch dann mussten alle rein, wegen der Kündigungsfrist der alten Wohnungen. Die Vermieter veranlassten erst 2 Wochen vorher eine Firma die Fliesen in allen 5 Reihenhäusern zu verlegen sowie das Bad zu Fliesen. Das heisst, von Mitte Juli bis zum Einzug wurden Fliesen verlegt. Die Vermieter hatten das nämlich vergessen. Warum auch immer. Es ist dämlich, aber von Anfang Juli bis Mitte Juli war nichts passiert. Und noch 2 Wochen vorher wurde der Estrich verlegt.

In Kurz: Bis Ende Juni wurde Estrich verlegt. Dann 2 Wochen nichts. Ab Mitte Juli ca. die Fliesen verlegt. Fertig waren die im letzten Haus 2 Tage vor Einzug.

2. Die Vermieter habe wie o.g. eine Firma veranlasst die Fliesen zu verlegen.

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