Mängel in der wohnung-Mietvertrag unterschrieben

21. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)
Mängel in der wohnung-Mietvertrag unterschrieben

Hallo, Und zwar beziehe ich zum 1.10 eine neue Wohnung. Habe vorige woche den Mietvertrag unterschrieben. Heute habe ich für zwei tage den Schlüssel bekommen um die Räume auszumessen. Am 10.9 ist Wohnungsubergabe. Nun zu meinem Anliegen; mir sind heute einige Dinge aufgefallen die mir zur Besichtigung nicht soo grob aufgefallen sind. Im wohnzimmer sind in der ecke zwei Stück tapette rausgeschnitten wo drunter so eine braune stelle ist was aber meiner Meinung kein schimmel ist, dann sind im Wohnzimmer flecken an der wand (schmutz) im flur genauso umd noch Zeichnungen wo anscheinend die Flurgaderobe angezeichnet wurde und Löcher mit Dübeln noch drinne.in der Küche genauso. Ich meine so übergibt man keine Wohnung Löcher müssen meines erachtens nach zugespachtelt werden. Das die wand in der Küche statt weiß rot ist stört mich ja nicht aber die anderen sachen. Habe ich ein recht drauf das die Mängel vor der wohnungsübergabe beseitigt werden oder kann ich vom Mietvertrag zurück treten wenn der Vermieter sich quer stellt?

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Weder noch, aber du kannst jetzt die Wohnung nach deinem Geschmack renovieren.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich renoviere nix warum soll ich extra malern nur weil der vormieter nicht geweist hat wie es sich gehört? Es ist das mindeste die Löcher zuzuspachteln u was das mit der tapete auf sich hat werd ich noch rausbekommen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Was steht denn im Mietvertrag zum Zustand der angemieteten Wohnung ??

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

In hellen neutralen farben u sauberen zustand. Also knallrot ist bei mir nocht hell und zu sauber gehört für mich eigentlich auch saubere Wände. Bis auf die tapete im wz würde ich ja alles selber machen aber da muss die vermietung mir in Schlüssel eher geben kann nicht dienstag die wohnung übernehmen wenn ich Samstag einziehen will u noch malern muss.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Es gilt "gemietet wie gesehen". Du hast die Wohnung besichtigt, einiges von dem, was du aufgezählt hast, war problemlos zu erkennen. Du schreibst ja selber:

quote:
mir sind heute einige Dinge aufgefallen die mir zur Besichtigung nicht soo grob aufgefallen sind.


D.h. gesehen hast du es schon, es schien dir zuerst nur offenbar nicht sonderlich wichtig. Jetzt die Meinung zu ändern, dafür ist es zu spät. Und üblicherweise ist es nicht unnormal, dass man die Wohnung bei Einzug so gestaltet, wie man es selber will.
Dübellöcher müssen übrigens auch nicht unbedingt verschlossen werden, das wird erst ein Thema, wenn sie in der Menge über das übliche Maß hinausgehen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
oder kann ich vom Mietvertrag zurück treten wenn der Vermieter sich quer stellt?



Rücktritt vom Mietvertrag ist nicht möglich. Möglich wäre die Kündigung mit gesetzlicher Frist von 3 Monaten. Dein Fehler war, dass du den Vertrag unterschrieben hast, bevor du dir die Wohnung genauer angesehen hast.

Somit gilt angemietet wie besichtigt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Wohnzimmer wird gemacht also das mit der tapete den rest muss ich machen kann aber die kosten einreichen u bekomm extra 4tage früher als geplant in Schlüssel.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Dann hast du Glück, denn zu dieser Kulanz gibt es keine Verpflichtung. Dann hoffen wir mal, dass du, wenn es mal drauf ankommt, dem Vermieter gegenüber genauso kulant bist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
In hellen neutralen farben u sauberen zustand.


Wenn das so zugesichert wurde, warum sollte dann gemietet wie gesehen gelten ?? Der Mieter kann doch davon ausgehen, dass bei Übergabe das so aussieht

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Klar, wenn das so vereinbart wäre, d.h. wenn jemand bei Besichtigung oder bei Vertragsabschluß gesagt hätte, das und das wird noch gemacht. Da das aber offenbar nicht hinterfragt wurde, konnte der VM davon ausgehen, dass der Mieter die Wohnung so nehmen will wie sie da ist. Irgendwelche Abreden sollten immer spätestens bei Vertragsunterzeichnung getroffen werden, nicht irgendwann im Nachhinein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie kommst Du darauf ??

Für mich liest sich die Sache so, dass der zukünftige Mieter sich die Wohnung angesehen hat und dann einen Mietvertrag abgeschlossen, in welchem der Vermieter diesen Zustand zusichert:

quote:
In hellen neutralen farben u sauberen zustand.


Wieso sollte der Mieter nun die Wohnung gemietet haben wie gesehen, wenn doch im Vertrag ein anderer Zustand vereinbart wurde ??

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Ist ja nun auch egal. Wie sich rausstellte ist das im Wohnzimmer salpeter und wird durch den vermieter gemacht da es zur Wohnungsbesichtigung noch nicht in diesen Zustand war (tapete abgeschnitten). Sollte da nix gemacht werden werde ich das im Übergabe protokoll festhalten lassen falls daraus schimmel wird das es nicht heist ich lüfte nicht richtig etc

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.109 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen