Hallo,
ich habe eine kleines Problem und hoffe, mir kann hier jemand Rat geben.
Ich habe vor einigen Tagen mehr oder minder eine perfekte Wohnung für mich gefunden. Leider kann ich die Wohnung nicht besichtigen, da der derzeitige Mieter niemanden in die Wohnung lässt. Irgendwie gibt es da Streit zw. Mieter und Vermieter.
Ich würde die Wohnung gerne nehmen wollen, nur will der Vermieter, dass ich den Vertrag jetzt schon unterschreibe. Ich bekomme die Wohnung erst zu Gesicht, wenn der Mieter raus ist. Ansonsten kann der Vermieter mir nicht garantieren, dass ich die Wohnung auch bekommen.
Nach den Aussagen zum Zustand etc. der Wohnung hört sich das alles sehr gut an. Grundsätzlich habe ich auch nicht das Gefühl, dass da was faul ist. Nun aber meine Frage, was kann ich machen, wenn die Wohnung dann doch nicht den "versprochenen" Standard entspricht? Kann ich dann aus dem Vertrag zurücktreten und welche Bedingungen müssen gegeben sein, dass ich das darf?
Beste Dank für die Hilfe.
Schöne Grüße aus Düsseldorf
Ice.
MV - Wohnung aber noch nie gesehen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Der Mieter muss den Vermieter zu Besichtigungszwecken in die Wohnung lassen!
Er kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn aufgrund seiner Weigerung eine Weitervermietung verzögert wird.
Ich hätte Bedenken die Wohnung so zu mieten.
Grundsätzlich: den Vertrag erst nach Besichtigung unterschreiben. Alles andere ist eher Wahnsinn - außer du willst ohnehin nicht allzu lange dort wohnen.
Wenn du doch nicht besichtigst, unbedingt darauf achten, dass im Mietvertrag in etwa steht 'Die Wohnung wird renoviert übernommen'.
P.S.:
Der Vormieter ist ggü. dem Vermieter und Mietinteressenten dazu verpflichtet, Wohnungsbesichtigungen zu ermöglichen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig. (Mietinteressenten kommen natürlich nur zusammen mit Vermieter in die Wohnung - alleine aufkreuzen geht nicht.)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ungesehen würde ich keinen Mietvertrag unterschreiben !
--- editiert vom Admin
Zunächst vielen dank für die zahlreichen Antworten.
Ich kenne das Haus (kernsaniert, sehr sauber und gepflegt), habe Bilder gesehen und mir eine ähnliche Wohnung in einem Nachbarhaus angesehen.
Normalerweise kommen in der Gegend wo die Wohnung liegt mind. 10 - 15 Bewerber pro Wohnung. Aus Erfahrung weiß ich, dass es hier nicht selten vorkommt das Wohnungen auch ungesichtet weggehen.
Normalerweise würde ich warten bis der jetzige Mieter raus ist, aber dann würde sich meine Chance die Wohnung zu bekommen sicher gegen Null reduzieren.
Gibt es rechtlich irgendeine Regelung, falls die Wohnung nicht dem versprochenen Standard entspricht, den Vertrag wieder zu kündigen???? Hat jemand Erfahrung?
Schöne Grüße
Ice
Kuendigen kannst du immer. Die Kuendigungsfrist betraegt knapp 3 Monate, fuer die du natuerlich bei einem abgeschlossenen Mietvertrag auf Miete und Betriebskostenvorauszahlungen bezahlen musst. Achte aber darauf, dass im Mietvertrag nichts von einem beidseitigen Kuendigungsverzicht steht. Das ist naemlich formularmaessig bis zu 4 Jahre zulaessig (nach Individualabsprache auch laenger) und dann auch bindend.
Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob du den Mietvertrag vor oder nach der Wohnungsbesichtigung unterschrieben hast. Natuerlich muss sich die Mietsache im zugesicherten Zustand befinden (im Streitfall musst Du das Gegenteil beweisen!). Mietvertrag ist Mietvertrag und du kannst dich hinterher nicht damit rausreden, dass du dir das ja eigentlich alles ganz anders vorgestellt hattest.
Ob du nun 'blind' unterschreiben willst oder nicht, musst du selbst entscheiden. Das Risiko koennte jedenfalls ein ziemlich grosses sein.
Gruss
CAM
Solltest Du trotz der gegenteiligen Ratschläge immer noch entschlossen sein, den Mietvertrag ohne vorhergehende Besichtigung zu unterschreiben, dann empfehle ich aber dringend, den zugesagten Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe in den Mietvertrag aufzunehmen.
Kannst ja mal den Vormieter fragen warum er so ein Theater mit seinem VM hat. Vielleicht gerade deswegen weil der VM immer viel verspricht und nichts gehalten hat? Kommt in Mietverhältnissen sehr häufig vor.
Auch ich würde eine Wohnung ungesehen nicht mieten wollen.
-----------------
" Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. "
im Streitfall musst Du das Gegenteil beweisen!
Das dürfte schwierig werden und daher der dringende Rat auf eine Formulierung wie 'Die Wohnung wird renoviert und
mängelfreien Zustand übernommen' zu achten. Damit könntest du dann später den Vermieter zur Beseitigung in die Pflicht nehmen und/oder die Miete kürzen.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
17 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten