MIETER KÜNDIGUNG - MIETER MACHT PROBLEME NACH 1.WOCHE

10. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go483696-9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
MIETER KÜNDIGUNG - MIETER MACHT PROBLEME NACH 1.WOCHE

Guten Tag ich habe eine Frage, es geht um einen Mieter der seit zehn Tagen in der Wohnung eingezogen ist, bzw momentan noch am streichen und tapezieren ist.

Vorher war in der Wohnung ein leichter Schimmelbefall an der Wand von dem Wohnzimmer bzw an einer Wand im Wohnzimmer, und an einer Wand im Schlafzimmer, ich selbst als Vermieter habe es nicht gesehen, da es tapeziert war und man erst gesehen hat als man die Tapete abgerissen hat.

Nun habe ich den Mieter vorgeschlagen ich werde Schimmelbeseitigung besorgen, und er kenne auch was dagegen besorgen bzw irgendwelche professionelle Mittel besorgen kann und ich das auch bezahle.

Dann waren noch Kleinigkeiten wie z.b. Türzarge leicht reparieren, silikonarbeiten im Bad neu machen. Die wurden bereits alle beseitigt bzw ausgeführt,

Der Mieter will jetzt eine neue Türzarge haben weil das nicht so schön aussieht, obwohl die Tür einwandfrei funktioniert die kann man ganz normal auf und zumachen und abschließen.

Meine Frage muss ich ihn eine neue Türzarge machen oder nicht?

Was kann im schlimmsten Fall passieren wegen dem Schimmel an der Wand?

Und wenn ich keinen Bock mehr auf ihn habe weil er mir zu pingelig ist uns nicht korrekt, kann ich ihn kündigen wegen beispielsweise Modernisierung zu arbeiten oder so?

Lg

-- Editiert von Moderator am 10.02.2018 12:56

-- Thema wurde verschoben am 10.02.2018 12:56

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Und wenn ich keinen Bock mehr auf ihn habe weil er mir zu pingelig ist uns nicht korrekt, kann ich ihn kündigen wegen beispielsweise Modernisierung zu arbeiten oder so? Nein, können Sie nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Schimmel unter der Tapete? Da sollte man erstmal gar nichts beseitigen, sondern einen Fachmann draufschauen lassen. Denn dann muss man erstmal die Ursache herausfinden. Falsches Lüftungsverhalten ist zwar als Ursache möglich, aber bei Schimmel hinter der Tapete meiner Meinung nach nicht unbedingt wahrscheinlich. Oder aber der ehemalige Mieter hat den Schimmel auf der Tapete einfach überstrichen, was ihn aber natürlich schadensersatzpflichtig machen würde.

Also: Bitte fachmännisch überprüfen lassen, sonst gibt das noch richtig Probleme.

Türzarge: Was steht denn zum Zustand der Wohnung im Mietvertrag? In welchem Zustand war die Türzarge, als der Mieter sie besichtigt hat? Aber meiner Meinung nach solltest du dich eh erstmal um den Schimmel kümmern, solange die Türzarge nur ein optisches Problem ist.

Zitat (von go483696-9):
Und wenn ich keinen Bock mehr auf ihn habe weil er mir zu pingelig ist uns nicht korrekt, kann ich ihn kündigen wegen beispielsweise Modernisierung zu arbeiten oder so?
Nein. Möglicherweise kann er fristlos kündigen, wenn du die Wohnung nicht vertragsgemäß übergeben kannst oder sie wegen des Schimmels unbewohnbar ist. Dann zahlst du aber Schadensersatz für alle ihm entstehenden Schäden. Das ist also sicherlich kein erstrebenswertes Ziel für dich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von go483696-9):
Vorher war in der Wohnung ein leichter Schimmelbefall an der Wand von dem Wohnzimmer bzw an einer Wand im Wohnzimmer, und an einer Wand im Schlafzimmer, ich selbst als Vermieter habe es nicht gesehen, da es tapeziert war und man erst gesehen hat als man die Tapete abgerissen hat.

Ein Schimmel unter der Tapete ist schon merkwürdig, hier sollte man einen Sachverständigen einschalten. Kann sein der der Vormieter hier beim Auszug was verschleiert hatte, und den kann man unter Umständen auch noch belangen:
https://www.n-tv.de/ratgeber/Schadenersatz-fuer-Schimmelbildung-article11526846.html

Zitat (von go483696-9):
Der Mieter will jetzt eine neue Türzarge haben weil das nicht so schön aussieht, obwohl die Tür einwandfrei funktioniert die kann man ganz normal auf und zumachen und abschließen.

Eigenes Problem des Mieters, der Mieter hat vor Unterzeichung die Wohnung gesehen, gemietet wie gesehen.

Zitat (von go483696-9):
Und wenn ich keinen Bock mehr auf ihn habe weil er mir zu pingelig ist uns nicht korrekt, kann ich ihn kündigen wegen beispielsweise Modernisierung zu arbeiten oder so?

Kündigen nicht, aber Modernisieren auf Kosten des Mieters:
http://www.mietrecht.org/modernisierung/beispiele-umlegbare-modernisierungen/


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Schimmelproblem sollten SIe wirklich prürfen, da Schimmel unter der Tapete meist auf bauliche Mängel zurück zu führen ist.

Neue Türgezarge gibt es nicht.

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