MAHNBESCHEID für ausstehende Miete 2 mal bekommen

14. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
herani
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
MAHNBESCHEID für ausstehende Miete 2 mal bekommen

HALLO

ICH HABE EINEN MAHNBESCHEID BEKOMMEN FÜR EINE AUSSTEHENDE MIETZAHLUNG . DAS IST SOWEIT AUCH RICHTIG .

MEINE FREUNDIN HAT ÜBER DIE GLEICHE SUMME 762,06 € AUCH EINEN MAHNBESCHEID BEKOMMEN ,

BEI MEINER FREUNDIN STEHT (SIE WERDEN ALS GESAMTSCHULDNER IN ANSPRUCH GENOMMEN MIT ( MIR) .

BEI MIR STEHT DAS GLEICHE NUR MIT IHREM NAHMEN .

Muss ich 2mal 762,06 bezahlen? Oder nur einmal den Beitrag.

RICHTIG ????? ODER WAS SOLLTE ICH MACHEN ????

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Die Shift-Taste an deiner Tastatur scheint defekt. Reparier sie und melde wieder.

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#2
 Von 
herani
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie so kommt die frage nicht ?
Mit android geschrieben

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0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
herani
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Antwort
Ja sie ist meine Frau und wir leben zusammen.
Also muss ich nur einmal 762,06 € bezahlen und die andre MAHNBESCHEID die Name meine Frau steht wiedersprechen oder einfach ignoriern?


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#5
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Nein, einfach ignorieren wird teuer, denn dann hat der
Antragsteller einen Titel, den er durchsetzen kann, egal ob der Mahnbescheid berechtigt ist oder nicht.
Unbedingt innerhalb der Frist (2 Wochen)widersprechen! Und natürlich den offenen Betrag zahlen.

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#6
 Von 
herani
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ein mal den Beitrag zahlen und die andren widersprechen aber was soll in wiedersproch stehen? Soll ich schreiben den Beitrag wird überweisen? Da ich nicht rechtig deutsch kann brauche ich help.


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0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Soll ich schreiben den Beitrag wird überweisen?



Nicht "wird": Der Betrag "ist/ wurde" überwiesen. Hauptforderung, Zinsen und Kosten. Das solltet ihr dem Vermieter mitteilen.

Wenn die Forderungen vollständig (!) beglichen wurden, müsst ihr beide per MB-Formular:



fristgerecht Widerspruch einlegen.

Das Mahnverfahren "schläft dann ein".

Aber nur, wenn ihr tatsächlich alle (!) Forderungen, nicht nur die Hauptforderung (Miete) bezahlt habt. Sonst werden weitere Folgekosten entstehen, der Vm. wird den Gerichtskostenvorschuss einzahlen, das Ganze würde dann in einen Zivilprozess münden.

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#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

die 2 Schuldner haften Gesamtschuldnerisch.

Entweder beide Mahnbescheide akzeptieren (wenn nicht rechtzeitig und vollständig bezahlt);
oder beiden widersprechen (aber nur wenn vollsltändig einschließlich Kosten und Zinsen ausgeglichen werden);
wobei wenn vollständig ausgeglichen ist, sind die Mahnbescheide sowieso hinfällig.


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