Wer kann mir helfen?
In meinem Mietvertrag steht ein Passus laut dem der Vermieter bei Auszug einen Maler benennt und die Kosten für diesen Maler entsprechend der Mietdauer zwischen Vermieter und Mieter geteilt werden.
Ist es rechtens, dass der Vermieter dem Mieter vorschreiben kann wer und zu welchen Kosten Schönheitsreparaturen durchgeführt werden?
Ich habe eine Interpretation des §9 AGBG
gefunden. In dieser heißt es, dass der Mieter zu einer fachmännischen Durchführung verpflichtet werden kann, jedoch nicht dazu, einen Fachbetrieb zu beauftragen. Wenn der Mieter eine fachmännische Eigenleistung erbringen kann, dann sei dies gestattet. Abweichende Regelungen sind nach §9 AGBG
unwirksam, wenn sie individualvertraglich einen bestimmten Fachbetrieb nach § 138 BGB
vorschlagen.
Was bedeutet dies für meinen Fall?
Merci für jede Antwort, die mich weiterbringt!
Lt. Mietvertrag benennt VERMIETER Malerbetrieb
9. April 2002
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Frage vom 9. April 2002 | 11:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lt. Mietvertrag benennt VERMIETER Malerbetrieb
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#1
Antwort vom 9. April 2002 | 12:28
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Bauer,
der Vermieter kann Ihnen keinen Fachbetrieb zur Ausführung von Schönheitsreparaturen diktieren. Zulässig ist allenfalls das Begehren einer fachgerechten Ausführung, die Sie aber auch selbst vornehmen können.
Welche Regelung hinsichtlich der Schönheitsreparaturen sieht Ihr MV überhaupt vor, die übliche Fristenklausel, mit anteiliger Kostenübernahme vor Fristende?
Mit feundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
#2
Antwort vom 9. April 2002 | 15:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
An Hr. Sharnhorst,
vielen Dank für ihre prompte Antwort.
Der Vertrag hat eine Fristenstaffelung mit anteiliger Kostenübernahme. Wenn ich nun selbst streiche trage ich dann sämtliche Kosten?
Und jetzt?
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