Leistungsdatum Versicherungen - Nebenkostenabrechnung

19. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.10.2022 11:42:22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Leistungsdatum Versicherungen - Nebenkostenabrechnung

Guten Tag,

wir kämpfen derzeit mit unserem ehemaligen Vermieter, ob die Position in der Nebenkostenabrechnung bezüglich folgender Versicherungen richtig ist:

- Haftpflicht- und Gebäudeversicherung: 1.220€

Die Abrechnungsperiode für die Betriebskostenabrechnung ist vom 01.01.17 bis 31.12.17 angegeben (365 Tage). Wir haben vorsichtshalber die Original-Belege bei unserem Vermieter eingesehen und die Summe auf der Nebenkostenabrechnung stimmt mit dem Original-Beleg überein.

Jetzt kommt aber genau das, was uns stutzig macht: Das Leistungsdatum für diese Versicherungen ist auf dem Beleg vom 01.06.17 bis 01.06.18 angegeben. Das Leistungsdatum liegt also gar nicht in der angegeben Abrechnungsperiode und hinzu kommt noch, dass unser Mietverhältnis zum 30.04.18 beendet ist. Somit müsste uns der Vermieter doch anteilig die Position berechnen, oder?

Laut unserem Vermieter berechnet er diese Position unabhängig vom Leistungsdatum auf dem Beleg. Wenn er die Rechnung bekommt (in unserem Fall im Jahr 2017), dann berechnet er uns die Rechnungssumme für die aktuelle Abrechnungsperiode.

Nach seinem Konzept könnte er also in der Nebenkostenabrechnung für 2018 diese Positionen wieder angeben, weil die Rechnung von der Versicherung im Jahr 2018 kommt. Das Leistungsdatum in dieser Rechnung läge aber vom 01.06.18 bis 01.06.19, unser Mietverhältnis endete aber bereits am 30.04.18.

Muss sich der Vermieter an das Leistungsdatum orientieren für die Nebenkostenabrechnung oder ist das so in Ordnung wie er das handhabt?
Falls das nicht in Ordnung ist: Kann ich diese Position weiterhin selbstständig monieren oder sollte ich einen Mieterbund/Anwalt einschalten?

Ich danke euch im Voraus für die Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Jefengie):
Jetzt kommt aber genau das, was uns stutzig macht: Das Leistungsdatum für diese Versicherungen ist auf dem Beleg vom 01.06.17 bis 01.06.18 angegeben. Das Leistungsdatum liegt also gar nicht in der angegeben Abrechnungsperiode und hinzu kommt noch, dass unser Mietverhältnis zum 30.04.18 beendet ist. Somit müsste uns der Vermieter doch anteilig die Position berechnen, oder?


Nach welchem Prinizip wird denn abgerechnet? Leistungs- oder Abflussprinzip?

Weiter ... die nächste Rechnung wird sein vom 01.06.18 - 31.05.19 ....

Der Vermieter hat doch die 2018er Abrechnung noch nicht erstellt, es geht doch wohl um die 17er oder? Was kümmert Sie da 2018?

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#2
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Bezweifeln Sie denn das der Vermieter das Haus durchgängig versichert?

Signatur:

3113

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Laut unserem Vermieter berechnet er diese Position unabhängig vom Leistungsdatum auf dem Beleg.


Was rechtlich zulässig ist.

Zitat:
Das Leistungsdatum liegt also gar nicht in der angegeben Abrechnungsperiode und hinzu kommt noch, dass unser Mietverhältnis zum 30.04.18 beendet ist. Somit müsste uns der Vermieter doch anteilig die Position berechnen, oder?


Nein, der Vermieter darf nach dem Abflussprinzip abrechnen.

Zitat:
Nach seinem Konzept könnte er also in der Nebenkostenabrechnung für 2018 diese Positionen wieder angeben, weil die Rechnung von der Versicherung im Jahr 2018 kommt. Das Leistungsdatum in dieser Rechnung läge aber vom 01.06.18 bis 01.06.19, unser Mietverhältnis endete aber bereits am 30.04.18.


Dennoch müsst Ihr für 2018 vom Rechnungsbetrag 4/12 zahlen, auch wenn ihr während des gesamten Leistungszeitraumes nicht mehr in der Wohnung gewohnt habt.

Zitat:
Muss sich der Vermieter an das Leistungsdatum orientieren für die Nebenkostenabrechnung oder ist das so in Ordnung wie er das handhabt?


Es ist so in Ordnung wie er das handhabt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Jefengie):
Muss sich der Vermieter an das Leistungsdatum orientieren für die Nebenkostenabrechnung


Nein. Kann er auch gar nicht.

Denn dann müßte er für so einige Kostenarten gesonderte Abrechnungen erstellen.

Für verbrauchs-/verursachungsabhängige Kosten, wie z. B. Heizenergie, Frisch-, Abwasser und Müllentsorgung, muß er jedoch, wenn der Abrechnungszeitraum des Ver-/Entsorgers vom Abrechnungszeitraum des Hauses abweicht, die Kosten dem Abrechnungszeitraum entsprechen splitten.

Zum Beispiel die Gasabrechnung geht vom 1.7. - 31.6. des Folgejahres, der Abrechnungszeitraum aber vom 1.1. - 31.12. des Jahres.

Dann gehen ein Teil der Kosten, 1.7. - 31.12., in den Abrechnungszeitraum z. B. 2017 und der andere in 2018.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Für verbrauchs-/verursachungsabhängige Kosten, wie z. B. Heizenergie, Frisch-, Abwasser und Müllentsorgung, muß er jedoch, wenn der Abrechnungszeitraum des Ver-/Entsorgers vom Abrechnungszeitraum des Hauses abweicht, die Kosten dem Abrechnungszeitraum entsprechen splitten.


Die Pflicht für eine leistungsabhängige Abrechnung gilt ausschließlich für Heiz- und Warmwasserkosten.

Kosten für Frisch- und Abwasser sowie Müllentsorgung dürfen dagegen auch dann nach dem Abflussprinzip ermittelt werden, wenn eine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgt.

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