Leichter Schimmelbefall im Badezimmer

28. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Julian598
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Leichter Schimmelbefall im Badezimmer

Guten Abend!

Ich bin zum 01.03.2010 in eine Wohnung in Köln gezogen. Wir leben in einer Wg. Seit 2-3 Wochen bildet sich in unserem Bad an der Tapete Schimmel.

Da die Vormieterin eine alte Frau war die auch gestorben ist, kann ich nicht sagen ob es vorher Schimmelbefall gegeben hat. Zumindest war die Tapete bereits da und wir haben diese nur einmal weiß überstrichen.

Wir haben einen Sonderfall in unserem Bad und zwar haben wir zwei hintereinander liegende Fenster. Das liegt daran das das erste Fenster an der Außenwand nicht zu erreichen ist. Das wird man gleich auf den Fotos sehen. Wir lüften also dauerhaft! Weiterhin haben wir durchgehend mindestens 15 Grad im Bad und durchschnittlich um die 20!

Das Hauptproblem ist das es eine Badewannendusche ist und die Kacheln auf 1,30 Meter aufhören. Auf Grund meiner Größe von 1,90m überrage ich das Kachelende dementsprechend um rund 60cm und sorge deshalb regelmäßig dafür das die Wand nass wird.

Jetzt ist die Frage ob wir den Vermieter einschalten sollten und eventuell verlangen sollten die Kacheln zu erhöhen? ich meine in der heutigen zeit kann es doch keiner erwarten, dass ich im hocken dusche oder?
Oder wie sollen wir am besten vorgehen? Schimmel so schnell wie möglich entfernen, damit der sich nicht von der Tapete weiter verbreitet ist klar. Aber was hat der Vermieter mit der ganzen Sache zu tuen? das ist eine Hausverwaltung und die bezahlen echt nur wenn man denen die Paragraphen um die Ohren haut ;)

Weiterhin wurde die Badewanne nicht ausgetauscht beim Einzug und wir haben immernoch Altflecken in dieser. wahrscheinlich von der Vormieterin. Das ist wsh. aber unser Problem was?








Vielen Dank schonmal für Antworten![/img]

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26 Antworten
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#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Das Hauptproblem ist das es eine Badewannendusche ist und die Kacheln auf 1,30 Meter aufhören.

Wie hat sich Dir das denn bei der Besichtigung dargestellt ?



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#2
 Von 
Julian Def
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich schätze, dass die Wohnung vor Unterzeichnung des Mietvertrages begutachtet und mit Sitzwanne angeboten wurde. Der Mieter wird wohl auch bei Unterzeichnung des Vertrages 1,90 m groß gewesen sein. Gemietet wie besichtigt. Da bleibt wohl keine andere Lösung, als im knien zu duschen oder beim Vermieter die Genehmigung einholen, um das Bad selbst (neu) zu kacheln.

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#3
 Von 
Julian598
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Kacheln waren natürlich auch beim Einzug in der Höhe nur das dies problematisch werden könnte haben wir nicht bedacht.

Also auf den Punkt gebracht: Unser Pech ;)

Eine Frage hätte ich noch. Wie auf den Fotos zu sehen ist, ist an der Kopfseite der Starkstromanschluss für den Bopiler angebracht. Darf der sich dort aus Sicherheitsgründen überhaupt befinden?

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#4
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Julian598
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollten wir also mal mit der Hausverwaltung darüber sprechen oder wieder wie gesehen so gemietet?

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#6
 Von 
Julian Def
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

ich würde mal einen elektriker fragen, was zulässig ist.

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Es gibt auch so Duschvorhänge, die man rundum als Kreis zuziehen kann....

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#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
vor Unterzeichnung des Mietvertrages begutachtet und mit Sitzwanne angeboten wurde

Sollten die Duschabtrennung und die Duschkopfhalterung aber bereits vorhanden gewesen sein, dann heisst das für mich, dass man da auch duschen kann. Wenn das nicht geht, ohne dass sich ständig Schimmel bildet, dann wäre der Vermieter in der Pflicht.
War vorher nur die Wanne vorhanden, ohne Abtrennung und Halterung, so wäre m.E. der Mieter in der Pflicht.
Wobei ich ja grundsätzlich der Meinung bin, dass man sowas bei nem Mieterwechsel mal modernisiert.


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#9
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
ich würde mal einen elektriker fragen, was zulässig ist.

Es wird wohl zumindest einen Elektriker geben, der darin kein Problem gesehen hat.



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#11
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Es handelt sich hier ja nicht um eine Dusche sondern um eine Badewanne mit Handbrause

Durch die zusätzliche Ausstattung der Badewanne mit einer Duschkopfhalterung, die auch sehr weit nach oben geht, handelt es sich meiner Meinung nach eben gerade nicht mehr um eine reine Badewanne, sondern um ein Duschbad und da darf auch geduscht werden. Und da man normalerweise im Stehen duscht, darf das auch hier gemacht werden. Wenn es dann zu Schimmelbildung kommt, dann ist derjenige für die Beseitigung verantwortlich, der die Duschkopfhalterung angebracht hat. Die Benutzung einer vorhandenen Duschkopfhalterung gehört definitiv zur vertragsgemässen Nutzung einer Wohnung. Hätte der Mieter das Teil selber angebracht, dann sähe das anders aus.

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Zitat:
Unica ab und Problem ist behoben.

DAS hätte der Vermieter sich aber vor Abschluss des MV überlegen müssen. Jetzt darf er nicht mehr.

-- Editiert am 28.06.2010 21:44

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#13
 Von 
Julian Def
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Dann haben wir eine Pattsituation:
Auf der einen Seite einen Vermieter, der keine Unica entfernen darf und auf der anderen ein Mieter, der nicht duschen kann, weil er sich eine Wohnung mit zu niedrigen Kacheln gemietet hat. Der Mieter hätte bei Unterzeichnung des Vertrages die "Mängel" anzeigen können. Ich schätze nur, dass er dann die Wohnung nicht bekommen hätte.

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#14
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Zumindest war die Tapete bereits da und wir haben diese nur einmal weiß überstrichen

Vielleicht gibt es dafür ja auch eine Farbe, die besser geeignet wäre.



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#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Da gibt es keine Pattsituation. Der Vermieter hat eine Wohnung vermietet mit einer Duschvorrichtung, die der Mieter auch nutzen kann und darf. Wenn diese nicht benutzt werden kann, ohne das Schimmel entsteht, dann ist das Vermietersache. Auf den Fotos sieht die Stange schon etwas zerkratzt aus, dürfte also schon länger vorhanden sein. Wenn dann bei Besichtigung kein Schimmel vorhanden war, kann ein Mieter davon ausgehen, dass das so auch klappt mit dem duschen.
Dass vielleicht die alte Dame, die vorher gewohnt hat, nur im Sitzen geduscht hat (machen viele ältere Leutchen) und dadurch die Wände geschont hat, mag sein, muss ein neuer Mieter aber sicher nicht einkalkulieren.
Und bei bestehenden Einrichtungen, deren Benutzung dann Schimmel erzeugt, kann von einem Mangel bei Mietbeginn nicht die Rede sein. Wenn Mangel, dann versteckt. Von keinem Mieter kann verlangt werden, dass er Sanitärfachmann ist und voraussehen kann, dass bei Benutzung der Duschstange Schimmel entstehen wird.


Immer vorausgesetzt natürlich, dass der TE die Stange nicht selber angebracht hat.

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#16
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Wenn Mangel, dann versteckt

Wohinter ?
Hinter der Duschwand ?



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#17
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Wohinter ?
Hinter der Duschwand ?



Offensichtlich ältere Duschkopfaufhängung, aber nirgends Schimmel in Sicht. Kommt aber offensichtlich, wenn man das Teil benutzt.


Aus der Praxis:
Wir vermieten ein altes (ca. 1900) Mehrparteienhaus. Gerade Bäder haben ne Geschichte. Bis auf ein Bad sind jetzt alle Bäder neu, nur in einer Wohnung sieht man das noch. Vermutlich gab es um 1900 noch keine Badewannen in ner Durchschnittswohnung, aber irgendwann kamen die mal. Dann wurde gefliest, aber nur bisschen über die Wanne, so ähnlich wie auf den Fotos. Danach kam das Zeitalter mit den hohen Wasserkosten und Familien haben dann nicht mehr alle am Sonntag im selben Wasser baden wollen, also Dusche. Danach wurde hochgefliest und Duschmöglichkeiten angebracht, oder auch nur die Duschmöglichkeit angebracht.Bei einer Wohnung sah das mal so ähnlich aus wie auf den Fotos, ging aber seltsamerweise komplett ohne Schimmel. Wäre damals Schimmel entstanden, dann wäre das unsere Sache gewesen, denn normalerweise geht das halt gar nicht so ne Vorrichtung wie auf den Fotos, zumindest nicht ohne Fliesen dahinter.
Und ne Wohnung mit so nem Bad wie auf den Fotos würde ich nicht mehr vermieten. Selbst wenn man nicht komplett rausreissen will, 2m² Fliesen kostet nun wirklich nicht die Welt.


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#18
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Bei einer Wohnung sah das mal so ähnlich aus wie auf den Fotos, ging aber seltsamerweise komplett ohne Schimmel

Sieh mal an.



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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12329.06.2010 09:22:56
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 60x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Andere Möglichkeit wäre:
Der Vermieter hat die Duschvorrichtung angebracht, um die Wohnung überhaupt vermietet zu bekommen.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#22
 Von 
guest-12329.06.2010 15:13:30
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
guest-12330.06.2010 11:44:01
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Julian Def
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Konstruieren wir doch nun einmal folgendes Szenario:
Der Vermieter ist einsichtig. Im Rahmen einer Badsanierung sollen die Kacheln und das Bad resp. die Dusche saniert werden (bei den günstigen Zinsen bei KfW nur zu empfehlen). Kosten ca. 4.000 €. Davon dürfen 11 % auf die Jahresmiete umgelegt werden. Das wären dann ca. 37 € im Monat zusätzlich an Miete.

Und plötzlich ist alles nicht mehr so schlimm. Der Mieter holt sich einen Duschvorhang der rundum schließt und alles ist wieder in Ordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Davon dürfen 11 % auf die Jahresmiete umgelegt werden

Ach was ?



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