Laminat vom Vermieter falsch verlegt.

6. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Jopi2111
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Laminat vom Vermieter falsch verlegt.

Mieter M bewont seit April 2014 eine frisch angemietete Wohnung. Ab Mitte 2014 treten bei dem Mieter zunehmend gesundheutliche Probleme auf, die sich mit der Zeit verstärken ( Tagesmüdigkeit, Allergien u. a., bei seiner Frau verschlechttert sich das Asthma ). Nachdem alle medizinischen Test ergebnislos waren, lässt der Mieter eine Raumluftprob enehmen. Die Laboranalyse ergibt, dass in den Räumen sich eine erhöhte Konzentration von Schimmelsporen vorhanden ist. An den Wänden als auch an den Möbeln sind keine Schimmelspuren ersichtlich.
Die Wohnung ist mit einem Laminatboden ausgestattet. Diese fühlt sich beim Gehen schwammig an und quietscht leicht. Durch einen kleinen Fehler in der Küche kan der Mieter feststellen, dass der Laminat ohne Dampfsperren oder ähnlichem direckt auf dem Teppichboden verlegt wurde. Der Teppichboden ist nachweislich über 30 Jahre alt.
achfragen des Mieters ergeben, dass der verlegte Laminat nicht zur Verlegung auf Teppichboden geeignet ist und in diesem Falle die Garantie des Herstellers erlischt.
Nachdem der Vermieter mit der Raumluftprobe konfrontiert wurde, schaltet er auf stur. Er teilt mit, da es keinen sichtbaren Schimmel gäbe sei das Ergebnis des Labors vermutlich gefälscht. Im übrigen lehnt er alle anderen Maßnahmen ab.

Der Laminat wurde nachweislich von dem Vermieter selbst verlegt.

Welche Schadenersatzforderungenb kann der Mieter geltend machen?
Kann der Mieter vom Vermieter den Austausch des unzulässig verlegten Laminats verlangen?


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Jopi2111):
Welche Schadenersatzforderungenb kann der Mieter geltend machen?
Kann der Mieter vom Vermieter den Austausch des unzulässig verlegten Laminats verlangen?

Verlangen kann man viel. Primäres Ziel sollte aber wohl sein, dort gesund wohnen zu können. Ob ein Austausch des Laminats dafür notwendig ist, kann ich zumindest nicht einschätzen.

Wenn der Vermieter abblockt, sind die Möglichkeiten aber eh begrenzt. Du kannst den Vermieter auf Beseitigung des Mangels verklagen. Dann wird ein Richter festzustellen versuchen, ob überhaupt ein Mangel vorliegt und wie dieser zu beseitigen ist. In der Regel wird das über einen Gutachter geschehen, welcher nicht kostenlos arbeitet. Alles in allem wird das eine Weile dauern und zumindest für mich ist nicht klar, wie es am Ende ausgeht. Ohne anwaltliche Beratung würde ich so einen Prozess auf jeden Fall nicht empfehlen.

Mietminderungen, Schadensersatz, Selbstvornahme und dergleichen möchte ich hier lieber nicht diskutieren. Das sind in diesem Fall recht problematische Mittel, deren Anwendung ich auch nur nach vorheriger anwaltlicher Beratung empfehlen würde.

Zu guter Letzt wäre kündigen eine Möglichkeit, sofern der Mietvertrag keinen Kündigungsverzicht enthält. Wenn es einen Kündigungsverzicht gibt, dann muss man sich anschauen, ob dieser gültig ist. Selbst wenn könnte es sein, dass der Vermieter mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden ist. Zumindest wenn die Alternative für ihn eine Klage auf Mängelbeseitigung durch den Mieter ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Jopi2111):
Welche Schadenersatzforderungenb kann der Mieter geltend machen?

Alle Schäden die ihm entstanden sind kann er natürlich geltend machen.
Er muss es halt beweisen (also den Schaden an sich und die Ursache für den Schaden) und jemanden finden der für den Schaden-/Schadenersatzersatz verantwortlich ist.



Zitat (von Jopi2111):
dass der verlegte Laminat nicht zur Verlegung auf Teppichboden geeignet ist und in diesem Falle die Garantie des Herstellers erlischt.

Mir wäre kein Laminat bekannt, das dafür geeignet wäre ...



Zitat (von Jopi2111):
Kann der Mieter vom Vermieter den Austausch des unzulässig verlegten Laminats verlangen?

Klar kann er das. Nur muss der Vermieter da nichts machen, da es sein Problem ist wenn es da keine Herstellergarantie mehr gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Jopi2111):
Welche Schadenersatzforderungenb kann der Mieter geltend machen?

Alle Schäden die ihm entstanden sind kann er natürlich geltend machen.
Er muss es halt beweisen (also den Schaden an sich und die Ursache für den Schaden) und jemanden finden der für den Schaden-/Schadenersatzersatz verantwortlich ist.



Zitat (von Jopi2111):
dass der verlegte Laminat nicht zur Verlegung auf Teppichboden geeignet ist und in diesem Falle die Garantie des Herstellers erlischt.

Mir wäre kein Laminat bekannt, das dafür geeignet wäre ...



Zitat (von Jopi2111):
Kann der Mieter vom Vermieter den Austausch des unzulässig verlegten Laminats verlangen?

Klar kann er das. Nur muss der Vermieter da nichts machen, da es sein Problem ist wenn es da keine Herstellergarantie mehr gibt.


Richtig. Diese Unsitte besteht und viele Handwerker bestätigen diesen Mist. Dass dies a) ungesund ist, weil sich natürlich Mikroben dort super gerne vervielfältigen und b) das Laminat damit andere Probleme hat, lasse ich mal außen vor.

Ein Handwerker teilte mir mal mit: Laminat auf Teppich genial. Dann spart man sich die Trittschalldämmung...Und der arbeitet für eine große Baufirma, die auch schlüsselfertig Gebäude hochzieht...Naja, meine Konsequenzen habe ich zumindest gezogen...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jopi2111
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag: ich habe das nicht ausdrücklich gesagt, aber das Laminat wurde vom Vermieter in Eigenregie verlegt. Der Baumarkt, aus dem es stammt ( Verpackung ist noch vorhanden ) weist daraufhin dass die Verlegung auf Teppich nicht zulässig ist. Das wird der Mieter auf Nachfrage schriftlich bestätigt bekommen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Jopi2111):
Das wird der Mieter auf Nachfrage schriftlich bestätigt bekommen

Und das wird dem Mieter genau 0,0 nutzen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Jopi2111):
lässt der Mieter eine Raumluftprob enehmen. Die Laboranalyse ergibt, dass in den Räumen sich eine erhöhte Konzentration von Schimmelsporen vorhanden ist.


Und was hat das Labor geraten? Wie wurde denn die Beprobung genommen? Was wurde dann als Referenz genommen? Die Außenluft vor einem der Fenster?


Zitat (von Jopi2111):
An den Wänden als auch an den Möbeln sind keine Schimmelspuren ersichtlich.


Nicht immer ist Schimmel gut sichtbar? Wie wurde das untersucht? Mit so einem Wattestäbchen?

Zitat (von Jopi2111):
Durch einen kleinen Fehler in der Küche kan der Mieter feststellen, dass der Laminat ohne Dampfsperren oder ähnlichem direckt auf dem Teppichboden verlegt wurde.


Wurde dort auch ein Abstrich genommen?



Zitat (von Jopi2111):
Der Teppichboden ist nachweislich über 30 Jahre alt.


Nur weil ein Teppichboden alt ist, muss er kein Nährboden für Schimmel sein. Dazu braucht es ein bischen mehr. Vorallem Feuchtigkeit. Und wo soll die herkommen?

Zitat (von cauchy):
Du kannst den Vermieter auf Beseitigung des Mangels verklagen. Dann wird ein Richter festzustellen versuchen, ob überhaupt ein Mangel vorliegt und wie dieser zu beseitigen ist. In der Regel wird das über einen Gutachter geschehen, welcher nicht kostenlos arbeitet. Alles in allem wird das eine Weile dauern und zumindest für mich ist nicht klar, wie es am Ende ausgeht.


Bisher steht ja noch nicht einmal fest, woher der Schimmel kommt. Schimmel ist nicht gleich Schimmel. Wenn das Labor die Schimmelarten klassifiziert hat, dann doch mal googlen, wie die genau aussehen und wo die bevorzug wachsen. Vorallem wieviel Luftfeuchtigkeit die brachen.

Dann mal ein Hygrometer aufstellen und die Raumluft beobachten. Am Besten wäre noch eins, dass den Taupunkt anzeigt.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Es muss nicht nur der Schimmel bewiesen werden auch muss es ursächlich sein und eine Kausalkette muss her.

Das nachzuweisen ist das schwierigste.
Was die Haftung angeht, so ist das einfach, da der Vermieter selbst oder eine von ihm beauftragte Firma arbeitet.
Das sind Erfüllungsgehilfen, anders ist es beim Verrichtungsgehilfen der sich exculpieren kann.( hier der Vermieter) das wäre aber zB nur gegeben, wenn der Vermieter eine eigene Firma hätte. ( oder Beispiel für Verrichtungsgehilfe wäre der Rechtsanwalt )
Bleibt also nur § 278 BGB demnach kann allerdings fie Haftung vertraglich ausgeschlossen werden, so dass erst mal geprüft werden muss, welche rechtsbeziehung Vermieter und Firms eingegangen sind, sollte sich der Nachweis nicht erbringen, dass Vermieter selbst verlegt hat.

-- Editiert von mgrasek100 am 29.04.2017 09:34

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Das nachzuweisen ist das schwierigste.

Nun der Tread ist 7 Monate alt, warum besteht die Unsitte immer wieder Antworten auf alte Tread zu geben?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jopi2111
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Beiträge. Die Sache ist soweit fortgeschritten, dass eine gerichtliches Beweisverfahren angestrengt wird. Der Laminat wurde vom Vermieter selbst verlegt, das ist unstrittig, und vom Hersteller liegt eine Verlegeanweisung vor, die beim Einbau im EG zwingend eine sog. Dampfsperre vorsieht.
Schimmel ist zwischenzeitlich sichtbar an den Aussenwänden aufgetreten.
Die Ursache dürften der Einbau dichtschliessender Fenster vor ca-. 8 Jahren sein, ohne dass weitere Maßnahmen am Gebäuder vollzogen wurden. Das Gebäude ist seit der Erstellung ( Baujahr 1956 ) nicht mehr saniert oder renoviert worden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Ich finde den Thread nicht alt und die du siehst ist das Thema ja doch auch noch aktuell

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Jopi2111):
und vom Hersteller liegt eine Verlegeanweisung vor, die beim Einbau im EG zwingend eine sog. Dampfsperre vorsieht.

Das ist doch völlig egal - in seinem Eigentum darf der Vermieter z.B. seinen Bodenbelag total unfachmännisch einbauen. Es kommt lediglich auf das Ergebnis/die Gebrauchsfähigkeit an.

Der Mieter muss ggf. das Vorhandensein eines Mangels beweisen > das wäre hier: Schimmel.
Falls das Gutachten im Beweissicherungsverfahren dann noch die Ursache = erhöhte Feuchtigkeit bedingt durch bauliche Mängel ergibt, dann umso besser.
Ansonsten wäre der nächste Schritt, dass der Vermieter nachweisen müsste, dass KEINE baulichen Mängel bestehen.

Zitat (von Jopi2111):
Die Ursache dürften der Einbau dichtschliessender Fenster vor ca-. 8 Jahren sein, ohne dass weitere Maßnahmen am Gebäuder vollzogen wurden. Das Gebäude ist seit der Erstellung ( Baujahr 1956 ) nicht mehr saniert oder renoviert worden.

Auch wieder nur eine Vermutung, mit der man nicht weiter kommt bzw. die ggf. im Verfahren nachgewiesen werden müsste. Ggf. kommt dann in diesem Zusammenhang auch das Nutzerverhalten bzw. erforderliche Änderungen daran ins Spiel.

Hast du zum Zeitpunkt der Fenstererneuerung denn schon in dieser Wohnung gewohnt?
Bzw. wie lange vorher ohne dass es zu Schimmel gekommen wäre?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

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