Lagerraum Dachboden

27. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)
Lagerraum Dachboden

Hallo Forum,
ich hab auch mal wieder eine Frage.
Unsere (Noch-)Mieter müssen zum Ende des Monats ausgezogen sein. Wie es ausschaut, wird ihnen die Zeit jetzt knapp, und ich vermute, daß sie den Dachboden nicht mehr ausräumen werden. Dort haben sie überwiegend Sperrmüll gelagert. Ist für diesen Fall die Übergabe der Wohnung erfolgt oder nicht? Spielt es eine Rolle, daß sie den Dachboden nicht mitgemietet haben?
Danke, falls mir jemand antwortet.
Mariangel

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Hm..... schwierig. Ich würde folgenderweise vorgehen: Wenn der Dachboden nicht zur Übergabe der Wohnung geräumt wird, die Annahme des Schlüssels verweigern, und solange Miete fordern, bis dieses geschehen ist.
Alternativ, wenn eine Kaution bezahlt wurde, einen Entrümplungsdienst holen, und die Sachen entfernen lassen. Die Unkosten abziehen, und Rest an den Mieter zurück - wenn dann überhaupt nochwas übrig bleibt.

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#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Eine Schlüsselrücknahme zu verweigern wird dem Vermieter überhaupt nichts helfen. Zum einen hätte er dann die ausstehende Rückgabe selbst verschuldet. Zum anderen kann der Mieter die Schlüssel einfach unter Zeugen in den Briefkasten des Vermieters werfen oder per Einschreiben zusenden, und die Sache ist für ihn erledigt.

Im geschilderten Beispiel war im übrigen der Dachboden gar nicht Teil des Mietvertrages, sondern wurde gesondert unentgeltlich überlassen (Leihe). Mit dem Mietvertrag hat dies deshalb gar nichts zu tun. Weitergehende Miete kann deshalb nicht verlangt werden, da die Wohnung selbst zurückgegeben wurde.

Hier bleibt nur, den ehemaligen Mieter zur Räumung des Dachbodens aufzufordern. Geschieht dies nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Frist, kann der Vermieter die Sachen auf Kosten des Mieters einlagern lassen und erst nach Bezahlung seiner Auslagen herausgeben.

Entsorgen lassen kann sehr gefährlich sein, wenn es sich nicht nachweislich ausschließlich um wertlosen Müll handelt. Verschwinden nämlich irgendwelche Sachen (möglicherweise persönliche Erinnerungsgegenstände und dergleichen), haftet der Vermieter.

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#3
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Danke Teddyknuddel, danke fix, für Eure schnellen Antworten.
Ist eine blöde Situation, denn wir haben die Mieter mit dem Haus "mitgekauft". Der Dachboden ist nur über ihre Wohnung zugänglich, weil sie vor unserer Zeit den Aufgang zugebaut und in ihre Wohnräume integriert haben. Ohne Wissen und ohne Zustimmung der ehemaligen Besitzer, wie andere Dinge auch. Ich selber bin zwei mal mit dem Schornsteinfeger rauf und hab dabei gesehen, daß gesehen, daß vom einen zum anderen Mal Mengen an Sachen dazukamen. Also hab ich soviel wie in den Korridor paßte, runtergestellt, und ein Schloß angebracht. Hab den Leuten auch gesagt und geschrieben, daß sie jederzeit ihre Sachen runterholen können, aber nur unter Zeugen. Weil: die Vorbesitzer haben dort auch noch Sachen stehen lassen, von denen einige( z.B. ein nagelneuer Kinderschlitten u.ä.) spurlos verschwunden sind. Klar, die Mieter waren die einzigen, die Zugang hatten, aber beweisen läßt sich nix.
Nun denn, den Schlüssel- falls ich ihn kriege- werde ich auf keinen Fall ausschlagen, denn wir müssen weitervermieten, und vor allem vorher noch viele mutwillig verursachte Schäden reparieren. Wenn die Mieter es nicht selbst tun, wozu sie der Richter verurteilt hat. Die Sachen vom Dachboden werden wir erstmal in unsern Räumen lagern, falls es nötig wird. Ich denke, die Mieter müssen eh noch weiterhin Miete - bzw. Nutzungsausfall- zahlen, denn es braucht tausend Heinzelmännchen, wenn sie Ende des Monats mit allem fertig sein wollen.

Mariangel

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