Lärm aus Pizzeria unter Wohnung

18. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Andreww
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärm aus Pizzeria unter Wohnung

Hallo,

kennt jemand einen ähnlichen Fall und weiß wie viel Mietminderung ich einfordern kann? Vielen Dank schon mal im Voraus!

Ich bin vor knapp 2 Wochen in eine schöne Wohnung in der Nähe meiner Uni gezogen und habe nun leider feststellen müssen, dass die nebenliegende Pizzeria ihr Lager direkt unter meiner 1-Zimmer-Wohnung hat. Die Filiale ist eigentlich in einem Nebengebäude und hat einen seperaten Eingang. Es war mir deshalb nicht klar, dass das Geschäft noch bis unter meine Wohnung verläuft. Im Mietvertrag stand diesbezüglich auch nichts.

Das Gebäude ist kein Altbau (Backstein, ca. 70er Jahre) und extrem hellhörig. Aus der Pizzeria unter mir dringt jedes Geräusch durch. Insbesondere der Umstand des Lagers unter mir macht es so schlimm: den ganzen Tag - 7 Tage die Woche - höre ich das Grollen von Metallbehältnissen und das hin- und her Gerücke der Kisten. Es vergeht keine Stunde, in der kein Grollen und Klopfen zu hören ist. Am Schlimmsten ist es am späten Abend: Ab ca. 21:30 geht es dort erst richtig los - es wird aufgeräumt. Unüberhörbar bis ca. 23:45.

Ich studiere und arbeite nebenbei sehr viel, bin also nur Abends zu Hause. Ich weiß jetzt schon, dass mich die Dauerbeschallung krank machen wird. Doch einen weiteren Umzug kann ich mir nicht leisten. Auch herrscht auf dem Wohnungsmarkt in Hamburg Ebbe.

Hier ist ein Lärmprotokoll:

15.10.11 21:30 – 23:50
Grollen: Lager wird aufgeräumt, schwere Dinge werden hin und her gerückt (Kisten) Nachtruhe nicht möglich

16.10.11 21:50 – 23:30
Grollen: Lager wird aufgeräumt, schwere Dinge werden hin und her gerückt (Kisten) Nachtruhe nicht möglich

17.10.11 21:40 – 23:45
Grollen: Lager wird aufgeräumt, schwere Dinge werden hin und her gerückt (Kisten) Nachtruhe nicht möglich

18.10.11 16:30 – 17:20
Klopfgeräusche, Ausleerung von Stahl- oder Blechbehältnissen

s.o. 17:40 – 18:15
Klopfgeräusche (Behältnisse) + Groll & -Schiebgeräusche (Kisten)

s.o. 18:20 – 18:25 Grollen, schwere Gegenstände fallen zu Boden (Kisten)


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119393 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
Es war mir deshalb nicht klar, dass das Geschäft noch bis unter meine Wohnung verläuft.

Es war dir aber schon klar, das dort kein schwarzes Loch unter deiner Wohnung existiert?



Was hat denn der Vermieter geantwortet, als du fragtest was in dem unbekannten Gewerberaum unter der Wohnung existiert?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

und warst Du gar nicht überrascht, trotz Ebbe so schnell eine Wohnung zu finden die dann auch noch bezahlbar war?



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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wenn Du den ganzen Tag was hörst, dann hättest Du es doch wohl auch bei der Besichtigung hören müssen? Ist denn mal gmessen worden, wie laut das ist.? Überhaupt über der Toleranzgrenze?

wirdwerden

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#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Man kann jetzt darüber philosophieren ob der VM das Lager hätte benennen sollen oder ob der Mietinteressent das hätte erkennen können:

Dennoch - Wenn die Lärmbelästigung tatsächlich so schlimm ist, dann hilft ja auch keine Mietminderung.

Daher: Akzeptieren oder ausziehen

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#6
 Von 
Andreww
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Was für destruktive Ratschläge. Ich habe das Gefühl, dass hier eher Vermieter beraten als neutral positionierte Mitbürger.

quote:

Wenn ich mir die von dir aufgelisteten Zeiten so ansehe frag ich mich, wann bei dir Nachruhe ist. Notfalls nimmt zum Schlafen halt Oropax.


Nachtruhezeit ist bei mir und wie im Rest des Landes ab 22 Uhr. Es kann keinem Mieter zugemeutet werden mit Oropax schlafen zu müssen. Toller Ratschlag, vielen Dank - auf sowas kommt man selbst ja wirklich nicht!


quote:
Denn dein Text klingt so, als wäre die Wohnung aufgrund der Umstände bezahlbarer als andere Wohnungen.


Die Wohnung liegt in Alsternähe und gehört zum höheren Preissegment.
quote:

und warst Du gar nicht überrascht, trotz Ebbe so schnell eine Wohnung zu finden die dann auch noch bezahlbar war?


Nein, sie war nicht einfach zu finden und hatte mehr Bewerber als während eines Beischtigungstermins reinpassen würden.

quote:
Es war dir aber schon klar, das dort kein schwarzes Loch unter deiner Wohnung existiert?

Was hat denn der Vermieter geantwortet, als du fragtest was in dem unbekannten Gewerberaum unter der Wohnung existiert?


Wie im Text geschrieben, ist dies nicht ersichtlich, da die Schaufenster des Geschäfts sich in einem Nebengebäude befinden und es im Flur genügend Türen gibt, die zu einem Technikraum etc. führen könnten.




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#7
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Mietminderung? - null
Wohnwert? - akzeptieten oder umziehen

Sie hätten das vor Einzug feststellen können!
Das jetzt als schweren Schaden an der Mietsache mietmindernd geltend machen zu wollen ist abstrus!

(Ich lebe übrigens sehr einvernehmlich in einer gemieteten Wohnung)

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119393 Beiträge, 39716x hilfreich)

Was für destruktive Ratschläge. Ich habe das Gefühl, dass hier eher Vermieter beraten als neutral positionierte Mitbürger.
Nein, hier sind Realisten.
Wenn man über einem Gewerberaum einzieht, muss man damit leben, das es dort Geräusche gibt.



quote:
Nachtruhezeit ist bei mir und wie im Rest des Landes ab 22 Uhr.

Ist die Freie und Hansestadt Hamburg kein Stadtstaat mehr? Aber egal.

Wann bei DIR Nachtruhezeit ist, ist irelevant.
Relevant wäre die gesetzliche Regelung in Hamburg, sowie eine eventuelle Hausordnung.

In Hamburg sind von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören bzw. unbeteiligte Personen erheblich zu belästigen.


Nachtruhe ist jedoch keinesfalls mit 'Totenstille' gleichzusetzen.

Deshalb wurde meßbare Grenzwerte geschaffen.

Der Schilderung nach kämen 2 Gebietsarten in Betracht:
1. Kerngebiet/Mischgebiet:
tagsüber (06.00 - 22.00) 60 dBA
nachts (22.00 - 06.00) 45 dBA

2. allgemeines Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiet:
tagsüber (06.00 - 22.00) 55 dB(A)
nachts (22.00 - 06.00) 40 dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.


Hier noch einige Werte zur Orientierung was man "aushalten" muss:
Hauptverkehrsstraße (10 m Abstand): ca. 70 dB(A)
Fernseher auf Zimmerlautstärke (1 m Abstand): ca. 60 dB(A)
Sprechender Mensch (normale Unterhaltung, 1 m Abstand): ca. 50 dB(A)
Sehr ruhiges Zimmer: ca. 25 dB(A)
Blätterrauschen, Atmen: ca. 15 dB(A)


Also gilt es ersteinmal die Lärmwerte zu erfassen und nicht nur die Zeiten zu denen man irgendetwas gehört hat.


Dann könnte man sich bei überschreiten der Grenzwerte an den Vermieter wenden und/oder an die Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der jeweiligen Bezirksämter.



quote:
und es im Flur genügend Türen gibt, die zu einem Technikraum etc.

Ich interprtiere deine Antwort auf meine Frage so, das du den Vermieter nicht gefragt hast was dort im den Räumlichkeiten ist.

Es war also ersichtlich, das der Raum nicht als Wohnung genutzt wird, sonderen er war als Nicht-Wohnraum zu erkennen.
Somit musste man denknotwendigerweise mit einer anderen Lärmlast als bei einer Wohnung rechnen.

Daraus lässt sich nun kein Anspruch ableiten, da dieser Zustand vor Vertragsschluss bekannt war und somit als vertragsgemäß gilt.





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