Lärm ohne ENDE!

20. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nina87
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Lärm ohne ENDE!

Hallo,

langsam krieg ich echt die Kriese bzw ich und mein Freund...wir wohnen seit 15.5 diesen Jahres in einer hübschen drei Zimmer wohnung....

als wir den mietvertrag unterschrieben haben, haben wir gleich mal die tochter der vermieterin kennengelernt....und so führt sie sich auch auf...denn sie wohnt über uns in der dachgeschoss wohnung...und ich weiß nicht was ich dagegen machen kann...weil es die junge dame nicht interessiert das sie stört und rücksichtslos ist....

zu dem was sie tut....
türen schmeißen wie blöd(sogar der nachbar im erdgeschoss meinte schon er fällt immer fast aus dem bett wenn die nachst heimkommt)...aber das tut sie nicht nur nachts sondern nachmittags morgens abnds und halt nachts....zB heute um 3.45....erstmal mit bums bums musik herfahren...nicht leiser machen...die türen knallen mit ihren stöckelschuhen wie ein elefant die treppen hochtrampeln...das hat sie heut aber beim verlassen des hauses um 23h auch schon gemacht....um 22.30h hab ich sie angerufen weil sie ihre musik so laut hatte das ich schier mitsingen konnte....

und das geht laaaaaaaaaaaaufend so.....die knallt die türen trampelt das treppenhaus hoch und runter mit ihren klapperschuhen....macht ihre musik laut....und kehr woche macht sie auch nur wenn sie mal lustig ist,.....der Mutter und Vermieterin hab ich schon bescheid gesagt...aber das interissiert die junge dame nicht...

wir sind auch nicht arg viel älter wie sie aber im gegensatz zu ihr haben wir gelernt rücksicht zu nehmen....

was kann ich tun?`mietminderung?

ich hab auch schon nen zettel in den hausgang gehängt wo drauf stand das man sich nachts etwas ruhiger im treppenhaus verhalten kann und nicht die türen zu schmeißen soll.....das hat sie abgerissen...die zicke....und hat genau so weiter gemacht wie bisher...

bitte helft mir :D

ich dreh noch durch...

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nina87
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

:bang: :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Miet_1_2_3
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 33x hilfreich)

Diese Tipps werden an Vermieter gegeben - Ausm newsletter von immobilien-berater

Mieter sollten entsprechend vorgehen.
Hier ist der Fall @Nina87, dass es die Tochter v VM ist, was jedoch keinen Unterschied zu lärmenden Mietern macht, denn auch VM-Töchter oder VM selbst müssen sich den mietrechtlichen Bestimmungen „unterwerfen“.

Gut ist, eine Mietrechtschutzversicherung zu haben bzw. abzuschließen (3 Monate Wartezeit, wenn man selbst klagen will !)

Txt:
„Laute Musik aus der Mietwohnung und lautstarker Streit zwischen dem Mieter und seiner Freundin führten zu mehrfachen Beschwerden der anderen Mieter. Weisen Sie als Vermieter Ihre Mieter darauf hin, in akuten Fällen von Ruhestörung selbst die zuständige Ordnungsbehörde einzuschalten. Denn rücksichtslos lärmenden Nachbarn droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Bei nächtlichen Ruhestörungen können die gestörten Mieter auch selbst die Polizei rufen. Darüber hinaus dürfen Ihre Mieter jeden Mitmieter oder Nachbarn, der Lärm verursacht, auf Unterlassung verklagen.

Allerdings haben lärmgeplagte Mieter auch Ansprüche gegen Sie als Vermieter. Denn: Gestörte Mieter können die Beseitigung des Mangels fordern und die Miete mindern. Mieter haben sogar das Recht fristlos zu kündigen, beispielsweise bei ständigen, insbesondere nächtlichen Ruhestörungen aus einer Nachbarwohnung. Als Vermieter müssen Sie nämlich dafür sorgen, dass die mietvertraglichen Regelungen und insbesondere die Hausordnung eingehalten werden. Letztendlich haben Sie dann die Wahl, ob Sie den Ruhestörer auf Unterlassung verklagen oder das Mietverhältnis kündigen

* Wenn Sie gegen einen Mieter wegen laufender Lärmbelästigung und Ruhestörung vorgehen wollen, müssen Sie zunächst ein sogenanntes Lärmprotokoll erstellen. In diesem Protokoll sind Ort, Zeitpunkt und die Art der Störung sowie die entsprechenden Beweismittel, beispielsweise Zeugen aufzuführen.

* Eine Unterlassungsklage muss möglichst konkret gefasst werden. Sie müssen darstellen, welche Handlungen unterlassen und welche Auswirkungen dadurch verhindert werden sollen. Wenn unmittelbare Wiederholungsgefahr droht, können Sie beim zuständigen Amtsgericht auch eine einstweilige Verfügung mit Androhung eines Ordnungsgeldes gegen den Lärmstörer beantragen.

* Die Kündigung eines lärmenden Mieters müssen Sie sorgfältig angehen. Wenn Sie wiederholte Lärmbelästigungen protokolliert haben, ist gegenüber dem störenden Mieter zunächst eine Abmahnung auszusprechen. In dieser Abmahnung müssen Sie den Störer ausdrücklich zur Unterlassung weiterer Störungen auffordern und eine Kündigung androhen. Erfolgen später weitere Störungen, können Sie dann die fristlose Kündigung aussprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@nina

quote:
was kann ich tun?`mietminderung?


statt zettel in den flur zu hängen, die frau mal ansprechen. fruchtet das nicht, den erdgeschomieter ansprechen und gemeinsam der vermieterin ein lärmprotokoll schreiben. ändert sich nix, hilft m. ansicht nach nur auszug. vermieterin wird kaum ihrer tochter kündigen...

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Bei lauter Musik in der Nacht würde ich doch glatt die Polizei rufen und Anzeige wegen Ruhestörung erstatten. Anscheinend möchte die Dame nicht verstehen.

Zettel an die Tür kleben ist doof. Ihr habt mit der Mieterin direkt nichts zu tun, sondern nur die Vermieterin, Mutter oder nicht.

Lärmprotokoll, am besten zusammen mit dem EG-Mieter, erstellen, dann schriftlich die Vermieterin auffordern, sich um das Problem zu kümmern. Fruchtet das nicht kann die Miete gemindert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2040x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nina87
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

ich habe jetzt 2 mal mit der vermieterin..und daher auch mutter des prinzesschens über uns geredet...die nimmt ihre tochter nur in schutz....und ich habe 1 mal persönlich mit der tochter, welche für mich auch nur ne mieterin ist und keine sonderrechte hat, geredet...und ich habe sie 2mal per mail darauf hingewiesen endlich ruhig zu sein und rücksicht zu nehmen....ich führe mittlerweile ein lärmprotokoll....zum kotzen echt"!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nina87
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

warum per mail?

ich habe mit ihr persönlich wie genannt geredet...da hat sie sich nur rausgeredet und am schluss gemeint..ja sie schaut das sie drauf achtet das nicht zu tun...

im gegenteil ...meiner meinung tut sie das mit absicht...gerade jetzt wo ich das hier schreibe läuft sie schon seit ner std da oben mit ihren klackerschuhen hinund her obwohl ich sie vorgestern drauf hingewiesen habe...sie solls doch bitte lassen weil ich hier unten alles höre....interessiert sie nicht....

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