Kündigungsrecht -Darf der Mieter für zwei Jahre auf sein normales Kündigungsrecht verzichten?

19. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Prinzessin1904
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsrecht -Darf der Mieter für zwei Jahre auf sein normales Kündigungsrecht verzichten?

Hallo,

Hätte ein paar Fragen aus dem Mietrecht, die ihr mir vielleicht beantworten könnt.

Also:

1.) Darf in einem Mietvertrag vereinbart werden, dass der Mieter für zwei Jahre auf sein normales Kündigungsrecht verzichtet? Ich schätze, dass ist rechtens, wenn beide Parteien es unterschreiben, oder?

2.) Wenn das rechtens ist, wie sieht das mit dem Nachmieter suchen aus? Gibts da irgendwelche Regeln von wegen wieviele potenzielle Nachmieter der Mieter beizubringen hat?Kann der Vermieter alle ablehnen?

3.) Von der Kommune kam ein Brief, dass die Bleiwerte im Wasser deutlich die gesetzlichen Maßgaben überschreiten. Hat der Mieter (schwanger) eine Art Sonderkündigungsrecht?

Wo kann ich das alles nachlesen?

Liebe Grüße,

Prinzessin

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

quote:
2.) Wenn das rechtens ist, wie sieht das mit dem Nachmieter suchen aus? Gibts da irgendwelche Regeln von wegen wieviele potenzielle Nachmieter der Mieter beizubringen hat?Kann der Vermieter alle ablehnen?

Der Mieter hat keinen und hatte nie einen Anspruch darauf, bestimmen zu koennen, wem der Vermieter in Zukunft seine Raeume vermietet.
Selbst wenn 1000 Nachmieter vorgestellt werden, bleibt der bestehende Vertrag zw. Mieter und Vermieter fuer beide Seiten gueltig.

Agenor

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#2
 Von 
Prinzessin1904
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich müsste in dem Fall ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden.

VM sagt, dieser kann geschlossen werden, wenn wir einen Nachmieter besorgen, der ihm passt. Mir ging es unter 2.) darum, ob es da irgendwelche Maßgaben gibt.
Liebe Grüße

Prinzessin

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#3
 Von 
latte99
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 30x hilfreich)

Zunächst zu 3:
ist ja nicht vom Mieter zu verantworten, sondern von der Kommune, inwieweit diese da
haftbar gemacht werden kann, ist sicher nicht schnell zu klären.

zu 2:
Das Märchen von den drei Nachmietern die man stellen muss....
ist wohl nicht auszurotten.
Agenor
hat da völlig Recht.
Wenn aber Dein VM so nett ist, und akzeptiert einen passenden Nachmieter, hast Du sehr viel Glück!

Ja und der Vertrag mit dem Kündigungsverzicht ist OK!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Prinzessin1904
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Dass Gerücht mit dem Nachmieter ist tatsächlich sehr resistent. Bin von soviele Menschen drauf aufmerksam gemacht worden, dass ich mir selbst nicht mehr sicher war.

Wegen dem Blei. Von der Kommune kam ein Schreiben, dass eine zu hohe Bleikonzentration im Wasser vorliegt und zwar aufgrund der alten Bleirohre im Haus (Altbau). Da stand auch eindeutig drin, dass der Vermieter für die Rohre im Haus zuständig ist und er sicher stellen muss, dass diese ausgetauscht werden. Die Kommune hat sich wohl mit ihm schon darüber in Verbindung gesetzt. Anbei kam ein Faltblatt über die Risiken von bleihaltigem Wasser besonders für junge Frauen und vor allem Schwangere. Die Mieterin ist schwanger- gehört also zur Risikogruppe.

Wie siehts aus, kann sie kündigen.

Liebe Grüße,

Prinzessin

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es spielt gar keine Rolle, ob von wem die Bleiwerte im Wasser zu verantworten sind.

Wenn sich aus diesen Bleiwerten eine konkrete Gesundheitsgefahr für die Mieterin ergibt ist das ein Mangel an der Wohnung, den der Vermieter zu beheben hat.

Der Vermieter sollte daher per Einschreiben mit Rückschein vom Mangel informiert werden und zur umgehenden Beseitigung aufgefordert werden. Ein Anspruch auf Auswechselung besteht auf jeden Fall (LG Hamburg, NJW 1991, 1898)

Ob in so einem Fall eine außerordentliche Kündigung zulässig ist, weiß ich nicht. Eventuell muss man sich auch darauf verweisen lassen, bis zur Beseitigung des Mangels nur Mineralwasser zu trinken. In dem Fall dürfte das aber zu einer Mietminderung berechtigen.

-- Editiert von hh am 20.06.2006 17:42:35

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#6
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@hh,
auch durch waschen gelangen giffte in den körper.

ich würde mal beim örtichem mieterverein nachfragen.
gruss,
kristijan

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