Familie F befindet sich im privaten Insolvenzverfahren und schließt einen Mietvertrag ab.
Bei Abschluss des Mietvertrages musste F eine Mieterselbstauskunft ausfüllen.In dieser Selbstauskunft wurde nicht nach den wirktschaftlichen Verhältnissen gefragt (das Einkommen musste lediglich nachgewiesen werden).
F machte also keine Angaben über die private Insolvenz.
Nun hat der Vermieter V - F aus diesem Grunde gekündigt.
F hat immer pünktlich die Mieten gezahlt, sodass V keinerlei Nachteil entstand.
Ist die Kündigung des V nun wirksam?
Welche Mittel hat F nun?
Vielen Dank für Antworten.
Kündigungsgrund?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hi!
Habe Dir hierzu bei Deiner anderen Frage geantwortet, sorry für die Verwechslung!
...Und das auch noch beim 1.Beitrag *schäm*
LG ;-)
Wurden die wirtschaftlichen Verhältnisse korrekt angegeben oder nicht ?
Oder wurde nur das Einkommen nachgewiesen und der Rest nicht ausgefüllt ?
Bei letzterem hat der Vermieter nichts in der Hand, es müsste sich zumindest um arglistige Täuschung handeln.
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"Chylla"
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ja, die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden korrekt angegeben und nachgewiesen.
Wieso könnte es sich um arglistige Täuschung handeln, wenn F alle geforderten Angaben wahrheitsgemäß beigebracht hat?
Ich denke Chylla meint, daß nur bei einer agrlistigen Täuschung der MV gekündigt werden kann, nicht aber, daß in diesem Fall eine solche vorliegt.
Gruß
Michael
Ein Kündigungsgrund liegt hier gar nicht vor.
Beim Vorliegen einer arglistigen Täuschung kann der Vermieter den Mietvertrag auch nicht kündigen, sondern er muss ihn anfechten.
Eine arglistige Täuschung liegt hier aber m.E. ebenfalls nicht vor, da der Mieter die gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet hat.
Welche Mittel hat F nun?
Die Frage ist flasch gestellt. Die Familie F muss hier gar nichts machen, da die Kündigung unwirksam ist. Eine unwirksame Kündigung wirkt genauso viel und wenig wie eine Kündigung, die man nie erhalten hat.
Die Frage, die sich hier stellt, ist: 'Welche Mittel hat der Vermieter zur Durchstetzung der Kündigung?'
Antwort: Keine
Fairerweise kann man den Vermieter allerdings darüber informieren, dass man die Kündigung als unwirksam betrachtet. Aber auch dazu besteht keine Verpflichtung.
F hat gegen die (unwirksame) Kündigung Widerspruch eingelegt und nun ist ein Gerichtstermin festgelegt.
denken Sie auch, dass F die se Sache gewinnt?
V siehst sieht sich sicher, die Kündigung durchzukriegen.
Hallo,
würd mich echt interessieren, wie das ausgeht. Ich selbst hätte da nicht geklagt, sondern nur vom RA einen Brief schreiben lassen, dass ich die Kündigung als unwirksam ansehe. Was möchte man mit der Klage denn erreichen, dass die Kündigung zurückgezogen wird ? Wenn keine Mietrückstände bestehen, seh ich da kein Problem.
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"Chylla"
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