Kündigungsgrund?

12. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
jurist
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigungsgrund?

Familie F befindet sich im privaten Insolvenzverfahren und schließt einen Mietvertrag ab.
Bei Abschluss des Mietvertrages musste F eine Mieterselbstauskunft ausfüllen.In dieser Selbstauskunft wurde nicht nach den wirktschaftlichen Verhältnissen gefragt (das Einkommen musste lediglich nachgewiesen werden).

F machte also keine Angaben über die private Insolvenz.
Nun hat der Vermieter V - F aus diesem Grunde gekündigt.
F hat immer pünktlich die Mieten gezahlt, sodass V keinerlei Nachteil entstand.

Ist die Kündigung des V nun wirksam?
Welche Mittel hat F nun?

Vielen Dank für Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sodale
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!

Habe Dir hierzu bei Deiner anderen Frage geantwortet, sorry für die Verwechslung!

...Und das auch noch beim 1.Beitrag *schäm*

LG ;-)

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Wurden die wirtschaftlichen Verhältnisse korrekt angegeben oder nicht ?

Oder wurde nur das Einkommen nachgewiesen und der Rest nicht ausgefüllt ?

Bei letzterem hat der Vermieter nichts in der Hand, es müsste sich zumindest um arglistige Täuschung handeln.

-----------------
"Chylla"

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#3
 Von 
jurist
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)

ja, die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden korrekt angegeben und nachgewiesen.

Wieso könnte es sich um arglistige Täuschung handeln, wenn F alle geforderten Angaben wahrheitsgemäß beigebracht hat?

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich denke Chylla meint, daß nur bei einer agrlistigen Täuschung der MV gekündigt werden kann, nicht aber, daß in diesem Fall eine solche vorliegt.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ein Kündigungsgrund liegt hier gar nicht vor.

Beim Vorliegen einer arglistigen Täuschung kann der Vermieter den Mietvertrag auch nicht kündigen, sondern er muss ihn anfechten.

Eine arglistige Täuschung liegt hier aber m.E. ebenfalls nicht vor, da der Mieter die gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet hat.

Welche Mittel hat F nun?
Die Frage ist flasch gestellt. Die Familie F muss hier gar nichts machen, da die Kündigung unwirksam ist. Eine unwirksame Kündigung wirkt genauso viel und wenig wie eine Kündigung, die man nie erhalten hat.

Die Frage, die sich hier stellt, ist: 'Welche Mittel hat der Vermieter zur Durchstetzung der Kündigung?'
Antwort: Keine

Fairerweise kann man den Vermieter allerdings darüber informieren, dass man die Kündigung als unwirksam betrachtet. Aber auch dazu besteht keine Verpflichtung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jurist
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)

F hat gegen die (unwirksame) Kündigung Widerspruch eingelegt und nun ist ein Gerichtstermin festgelegt.

denken Sie auch, dass F die se Sache gewinnt?
V siehst sieht sich sicher, die Kündigung durchzukriegen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

würd mich echt interessieren, wie das ausgeht. Ich selbst hätte da nicht geklagt, sondern nur vom RA einen Brief schreiben lassen, dass ich die Kündigung als unwirksam ansehe. Was möchte man mit der Klage denn erreichen, dass die Kündigung zurückgezogen wird ? Wenn keine Mietrückstände bestehen, seh ich da kein Problem.

-----------------
"Chylla"

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