Kündigungsfristen - Wie lange habe ich jetzt Kündigungsfrist ?

29. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nello
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)
Kündigungsfristen - Wie lange habe ich jetzt Kündigungsfrist ?

Hallo,

also langsam bin ich ziemlich verwirrt was die momentan geltenden Kündigungsfristen sind, da ich überall etwas anderes höre.

Ich habe einen Mietvertrag der im Mai 2001 abgeschlossen wurde.
Die Kündigungsfristen sind darin nach Dauer des Mietverhältnisses gestaffelt.

Wie lange habe ich jetzt Kündigungsfrist ? Sind es 3 Monate oder gelten die im Vertrag ausgewiesene Regelung von 6 Monaten ?

Wäre über schnelle Antworten dankbar da ich in den nächsten Tagen kündigen muss.

Danke im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Es gilt für den Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist zum 01.06.2005 in Kraft getreten.

Aussagen und Urteile, die aus der Zeit vom 01.09.2001 bis zum 01.06.2005 stammen, sind daher nicht mehr anwendbar.

Einzige Ausnahme ist eine individuelle Vereinbarung einer Kündigungsfrist, die aber nur extrem selten vorgekommen ist.

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#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'Einzige Ausnahme ist eine individuelle Vereinbarung einer Kündigungsfrist'
Gilt das generell oder nur für Verträge vor dem 01.09.2001? Ich meine letzteres.

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Individualvereinbarungen über die Kündigungsfrist dürfen den Mieter gegenüber der gesetzlichen Regelung nicht benachteiligen.

Wenn diese Bedingung eingehalten wurde, dann gilt die vertragliche Kündigungsfrist unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 01.09.2001 vereinbart wurde. Als Maßstab gilt dabei das Recht zum Zeitpunkt der Vereinbarung der individuellen Kündigungsfrist.

Die vertragliche Vereinbarung der alten gesetzlichen Regelung ist aber nicht mehr gültig, da es sich dabei nicht um eine Individualvereinbarung handelt.

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