Welche Kündigungsfristen liegen einem Vermieter
gesetzlich zu grunde? Ich habe in meinem Mietvertrag zwei Monate Kündigungsfrist beiderseits. Mir schwirrt aber was von gesetzlichen 3 Monaten im Kopf herum.
Irre ich mich?
Danke schon mal!!
Kündigungsfristen - Welche Kündigungsfristen liegen einem Vermieter gesetzlich zu grunde?
21. März 2006
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Frage vom 21. März 2006 | 18:08
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigungsfristen - Welche Kündigungsfristen liegen einem Vermieter gesetzlich zu grunde?
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#1
Antwort vom 21. März 2006 | 18:13
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Das siehst Du richtig.
Die Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt mindestens 3 Monate, bei längerer Mietdauer (5 bzw. 8 Jahre) sogar 6 bzw. 9 Monate.
Kürzere Kündigungsfristen für den Vermieter dürfen nicht vereinbart werden.
Genau genommen kann bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt also etwas weniger als 3 Monate.
#2
Antwort vom 21. März 2006 | 20:44
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 2x hilfreich)
Stimmt genau. Wobei hier auch beachten ist, dass bei der Zählung zum dritten Werktag auch Sonnabende mitgerechnet werden müssen. Fällt der dritte Werktag auf einen Sonnabend verlängert sich die Frist auf den darauffolgenden Werktag.
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