Hallo!
Kann nach § 580a Abs. 2 Abs. 4 BGB
eine Kündigung die heute eingegangen ist und laut Datum auf dem Brief vom 04.05.2006 ist, eine Kündigung zum 31.08.2006 entfalten?
Meines Erachtens war am 04.05.2006 der dritte Werktag des Kalendervierteljahrs schon vorbei. Oder sehe ich hier irgendwas falsch?
Zu wann wäre die Kündigung dann gültig?
Sie wurde im übrigen in Verbindung mit § 109 InsO
ausgesprochen, aber das dürfte ja unrelevant sein.
Danke.
Kündigungsfrist nach § 580a Abs. 2 Abs. 4 BGB
5. Mai 2006
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Frage vom 5. Mai 2006 | 16:21
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 22x hilfreich)
Kündigungsfrist nach § 580a Abs. 2 Abs. 4 BGB
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#1
Antwort vom 5. Mai 2006 | 16:39
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Der dritte Werktag des aktuellen Quartals war der 04. April (!).
Wenn die Kündigungsfrist nach § 580a Abs. 2 anwendbar ist, dann kann jetzt frühestens zum 31.12.2006 gekündigt werden.
Und jetzt?
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