Kündigungsfrist nach § 580a Abs. 2 Abs. 4 BGB

5. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
jurafreak
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 22x hilfreich)
Kündigungsfrist nach § 580a Abs. 2 Abs. 4 BGB

Hallo!

Kann nach § 580a Abs. 2 Abs. 4 BGB eine Kündigung die heute eingegangen ist und laut Datum auf dem Brief vom 04.05.2006 ist, eine Kündigung zum 31.08.2006 entfalten?

Meines Erachtens war am 04.05.2006 der dritte Werktag des Kalendervierteljahrs schon vorbei. Oder sehe ich hier irgendwas falsch?

Zu wann wäre die Kündigung dann gültig?

Sie wurde im übrigen in Verbindung mit § 109 InsO ausgesprochen, aber das dürfte ja unrelevant sein.

Danke.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der dritte Werktag des aktuellen Quartals war der 04. April (!).

Wenn die Kündigungsfrist nach § 580a Abs. 2 anwendbar ist, dann kann jetzt frühestens zum 31.12.2006 gekündigt werden.

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