Kündigungsfrist in WG - ohne Vertrag!?

3. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
sh0rty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist in WG - ohne Vertrag!?

Guten Tag,

im folgenden mein Problem:

1.) Ausgangssituation:
Ich wohne in einer 6er Studenten-WG mit einem Hauptmieter. Ein WG-Vertrag oder ähnliches wurde nie geschlossen, aber es wurde mal mündlich besprochen, das wir eine 3-monatige Kündigungsfrist vereinbaren (entfällt,wenn ein Nachmieter gefunden wird), falls jemand ausszieht.
Bisher hat das auch immer gut geklappt, wenn jemand am ende eines Semesters gegangen ist.

2.)Problem:
Ich strebe jetzt ein Auslandssemester an, das aber schon wärend des Semesters beginnt. Aus diesem Grund würde ich zum 1.Juli hin ausziehen wollen. Meine Kündigung würde ich somit am 1.April verkünden.
Nun meinen meine Mitbewohner, speziell unser Hauptmieter, das ich imer nur zum Semesteranfang kündigen könnte. Desweiteren müsste ich, sollte kein Nachmieter gefunden werden (was wärend des Semesters auch rechts chwierig ist..) die Miete weiterhin bis zum 1.Oktober (zum neuen Semesteranfang) zahlen!

Wir hatten aber, wie gesagt, bei der WG-Grüdnung uns nur mündlich auf eine 3-monatige Kündigungsfrist geeinigt. Davon will der Hauptmieter jetzt gar nichts mehr wissen.

3.)Fragen:
-In wie weit habe ich jetzt ein Kündigungsrecht zum 1.Juli?

-Ist es rechtens, das mein Hauptmieter verlangt, das ich nur immer zum Semesteranfang kündigen darf (inkl. 3-monatige Kündigungsfrist)?
Was wäre wenn ich mein Studium wärend des Semesters abbrechen müsste?

-Ist es rechtens, das der Hauptmieter einen Auszug nur zu 2 Tagenim Jahr (Semesteranfang des Winter-/Sommersemesters) erlaubt?

-Ist die Tatsache eines fehlenden schriftlichen WG-Vertrags für mich eher ein Vor- oder Nachteil?




Vielen Dank für jeden Rat!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Du kannst zum 01.07. kündigen.

Eine Einschränkung der Kündigungsmöglichkeit dahingehend, dass nur zum Semesterende gekündigt werden kann, ist nicht zulässig und verstößt gegen § 573c BGB . Selbst eine derartige vertragliche Festlegung wäre nicht zulässig gewesen.

Ein fehlender schriftlicher Vertrag stellt für den Mieter einen Vorteil dar. Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Im Regelfall stellt sich dann aber das Problem, dass die Vereinbarungen nur schwer beweisbar sind. Schriftliche Mietverträge beinhalten regelmäßig Klauseln, die das gesetzliche Mietrecht zum Nachteil des Mieters einschränken, z.B. bei Schönheitsreparaturen.

Die Kündigungsfrist ändert sich zwar nicht, aber Du musst z.B. keine Schönheitsreparaturen durchführen, wenn keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt.

Aber Achtung:
Auch ein mündlicher Mietvertrag kann nur schriftlich gekündigt werden. Den rechtzeitigen Zugang der Kündigung muss der Mieter beweisen können.

-- Editiert von hh am 03.03.2008 12:27:27

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Dem ist nichts hinzuzufügen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sh0rty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle umfangreiche Antwort!

Bei wem liegt denn bei einem mündlichen Vertrag die Beweislast? Ok, eigentlich kann man ja eh nichts beweisen und jeder würde bestimmt auf seinem Standpunkt beharren. Wie sähe es denn aus, wenn der Hauptmieter nun Rückdeckung von den anderen Untermietern kriegen würde? Könnte das als 'Beweis' angesehen werden?

Das das mit der Stichtag-kündigung nicht zuässig ist beruhigt mich schon einmal ungemein.

Wie sähe denn der Falls aus, wenn ich ganz normal 3 Monate vor meinem Auszugstermin das Mietverhältnis kündige und sich nun ein Nachmieter findet, der aber schon früher einziehen würde. Kann der Hauptmieter mir einfach früher (also während der Kündigungsfrist) kündigen, mit der Argumentation es würde sich sonst kein anderer Mieter finden? Oder ist der Kündigungstag 'fest'?

Hinzu kommt das der Vater des Hauptmieters Anwalt für Mitrecht ist und ich jetzt die Sorge hab, das der irgendwelche Ausnahmeregelungen findet um mich entweder früher rauszkriegen, oder das ich länger zahlen muss...

0x Hilfreiche Antwort

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