Guten Tag,
folgendes Problem stellt sich mir dar.
Ich habe im Oktober 2000 einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen. In diesem Mietvertrag ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart ( genauer Wortlaut "Der Mietvertrag kann mit 6-monatiger Frist gekündigt werden").
Nun habe ich das Problem, dass meine Freundin Schwanger ist und wir möglichst schnell eine neue Wohnung brauchen.
Ich möchte also meine jetzige Wohnung möglichst zum 31.12.2003 kündigen.
Nach neuem Mietrecht beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist ja nun 3 Monate.
Ich möchte nun wissen, ob ich trotzdem an die im Vertrag vereinbarten 6 Monate Kündigungsfrist gebunden bin oder ob die neue gesetzliche Frist gilt.
Vielen Dank im voraus und ich hoffe jemand kann mir helfen
MfG
Nils Suberg
Kündigungsfrist - gilt die Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
Muss der Vermieter einer Wohnung eine auf die Miete im voraus geleistete Anzahlung zurückgeben, wenn der Mieter den Mietvertrag nicht unterschreibt, weil er die Bedingungen nicht akzeptieren kann?
In meinem konkreten Fall will der Vermieter die beträchtliche Anzahlung behalten, mit der Begründung, es sei ihm Schaden entstanden.
Vielen Dank an alle!
Lisa
Laut gesetz gild die drei Monatige Kündigungsfrist. Der Vermieter müsste sich nur an die sechs Monate halten, wenn er Sie kündigen würde.
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also ich hab das jetzt aber anders verstanden und mich im netz mal schlau gemacht. Danach ist es so, wenn "altverträge" vor 09.2001 abgeschlossen wurden, und da steht ganz expliziet die Kündigungsfrist drinnen, dann muss man sich auch daran halten, hierzu gibt es viele Info´s...ich habe nämlich auch dieses Problem und würde gerne mit 3 Monaten kündigen ABER im Mietvertrag von 1998 stehen noch die alten Fristen, also muss ich jetzt 6 Monate warten...ist echt mies...
Ich denke die Kündigungsfrist bei Altverträgen muss eingehalten werden, d.h. 6 Monate.
Aber: wenn Du Nachwuchs bekommst, und die Wohnung daher zu klein wird, steht Dir wohl ein Sonderkündigungsrecht zu.
Wenns ein Riesenhaus ist, geht das natürlich nicht. Ich weiss auch nicht wo da die genauen Grenzen liegen.
Wir haben vor einer Woche einen Mietsvertrag unterschrieben!! Mein Mann hat 2 Tage später aber die Kündigung bekommen!! Da wir nun unter das Sozialgesetz fallen, ist es uns nicht mehr möglich die Wohnug zu nehmen. Der Mietsvertrag sollte am 1.1.05 angangen. Die Wohnung wurde schon mal angemietet, aber auch nicht bezogen. Die Mieter sollten von daher bis zum 31.12.04 zahlen. Müßen wir das auch,wenn die Wohnung erst zum 1.1.05 war??
Ich verstehe nicht ganz.
Ihr habt einen Mietvertrag abgeschlossen wobei der Mietbeginn auf den 01.01.05 festgelegt wurde.
Da müsst ihr doch nicht vor dem 01.01.05 etwas zahlen.
Vielleicht könnt ihr euch ja mit dem Vermieter einigen, dass ihr einen Nachmieter stellt.
Die harte Variante ist, dass ihr ihm die Schlüssel zurückgibt und lapidar sagt, dass ihr die Wohnung nicht beziehen werdet. Der vermieter muss, aufgrund seiner SChadensminderungpflicht, selber einen Ersatzmieter suchen. Die Kosten für die Anzeigen etc. wird er jedoch auch Euch dann abwälzen können. Ferner falls er dan gezwungen ist, die Mietwohnung zu einem niederigeren Mietzins weiterzugeben, kann er die Differenz für Eure Mietzeit bei Euch geltend machen.
Lisa u Gerd
Jetzt kündigen (schriftlich !!!) zum 31.12.04
Oktober November Dezember sind dann 3 Monate Kündigungsfrist, oder irre ich mich ??
Gebt in der Kündigung den Grund mit an, warum sollte der VM an jemande Vermitene wollen, der die Wohnung nicht bezahlen kann ?
Gruß
Michael
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