Guten Tag,
seit etwa 14 Jahren wohnte meine Schwiegermutter in einer Mietwohnung. Nun ist sie aus Alters- und Gesundheitsgründen in ein Seniorenstift gezogen. Mit welcher Frist kann ihre Mietwohnung gekündigt werden?
Noch ein schönes Wochenende,
Bernd
Kündigungsfrist bei Umzug in Seniorenstift
Fragen zur Miete?
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Vermutlich 3 Monate. Für andere Aussagen sind die Infos zu dünn.
Welche Infos sind ggf. relevant? Bei der Mietwohnung handelt es sich um eine frei finanzierte Wohnung, irgendwelche Wohngelder wurden nicht gezahlt.
Viele Grüße
Bernd
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Inhalt des Mietvertrages, da kann alles mögliche zu dem Thema Kündigung vereinbart sein.
Der mietexperte hat Recht , die Angaben sind dürftig.
Man müsste wissen, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Es ist also ein Mietvertrag der vor der Meitrechtsreform von 2001 entstanden ist. Hier gelten dann die alten Fristen. Bei 14 Jahren sind das (da mehr als 10 Jahre) 12 Monate.
Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich nicht, da es eben nur ein Umzug ist und keine
Notfallversorgung bei plötzlich eingetretener Pflegebedürftigkeit.
sieh auch hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=3351&f=ratgeber_mietrecht_mietkundigungfristrechtsprechung&p=1
Guten Abend,
auf Grund der Anmerkungen habe ich den Mietvertrag genau gelesen und ein bischen "gegoogelt". Dabei habe ich folgende Punkte zusammengetragen:
Der Mietvertrag wurde in den 80-er Jahren abgeschlossen, daher gilt für den Mieter nach altem Recht eine Kündigungsfrist von 1 Jahr. Da jedoch im Mietvertrag nichts von einer Kündigungfrist steht, gelten die gesetzlichen Vorschriften, die sich im Laufe der Jahre geändert haben. Daher müsste im vorliegenden Fall eine Frist von 3 Monaten (= aktuelles Recht) gelten – oder sehe ich das falsch?
Über eine Einschätzung würde ich mich freuen,
Bernd
Du siehst das richtig. Auch Mietverträge, die vor der Mietrechtsreform geschlossen wurden, können von seiten des Mieters mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Lediglich für den Vermieter gelten nach wie vor längere Kündigungsfristen.
Gruß Justice
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"justice"
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