Kündigungsfrist bei Umzug in Seniorenstift

7. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Umzug in Seniorenstift

Guten Tag,

seit etwa 14 Jahren wohnte meine Schwiegermutter in einer Mietwohnung. Nun ist sie aus Alters- und Gesundheitsgründen in ein Seniorenstift gezogen. Mit welcher Frist kann ihre Mietwohnung gekündigt werden?

Noch ein schönes Wochenende,

Bernd

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Vermutlich 3 Monate. Für andere Aussagen sind die Infos zu dünn.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Welche Infos sind ggf. relevant? Bei der Mietwohnung handelt es sich um eine frei finanzierte Wohnung, irgendwelche Wohngelder wurden nicht gezahlt.

Viele Grüße

Bernd

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Inhalt des Mietvertrages, da kann alles mögliche zu dem Thema Kündigung vereinbart sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)


Der mietexperte hat Recht , die Angaben sind dürftig.
Man müsste wissen, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Es ist also ein Mietvertrag der vor der Meitrechtsreform von 2001 entstanden ist. Hier gelten dann die alten Fristen. Bei 14 Jahren sind das (da mehr als 10 Jahre) 12 Monate.
Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich nicht, da es eben nur ein Umzug ist und keine
Notfallversorgung bei plötzlich eingetretener Pflegebedürftigkeit.

sieh auch hier:

http://www.123recht.net/article.asp?a=3351&f=ratgeber_mietrecht_mietkundigungfristrechtsprechung&p=1

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Abend,

auf Grund der Anmerkungen habe ich den Mietvertrag genau gelesen und ein bischen "gegoogelt". Dabei habe ich folgende Punkte zusammengetragen:

Der Mietvertrag wurde in den 80-er Jahren abgeschlossen, daher gilt für den Mieter nach altem Recht eine Kündigungsfrist von 1 Jahr. Da jedoch im Mietvertrag nichts von einer Kündigungfrist steht, gelten die gesetzlichen Vorschriften, die sich im Laufe der Jahre geändert haben. Daher müsste im vorliegenden Fall eine Frist von 3 Monaten (= aktuelles Recht) gelten – oder sehe ich das falsch?

Über eine Einschätzung würde ich mich freuen,

Bernd

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Du siehst das richtig. Auch Mietverträge, die vor der Mietrechtsreform geschlossen wurden, können von seiten des Mieters mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Lediglich für den Vermieter gelten nach wie vor längere Kündigungsfristen.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen