Kündigungsfrist befristeter Untermietvertrag

18. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
doktormatte
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist befristeter Untermietvertrag

Guten Abend,

eine Bekannte hat Anfang 2018 einen befristeten (?) Untermietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Sie würde diesen nun gerne so schnell wie möglich kündigen. Es handelt sich um eine vollmöblierte Wohnung, in der nur sie als Untermieterin wohnt. Dem Untermietvertrag ist bezüglich der Befristung lediglich Folgendes zu entnehmen:

https://www.dropbox.com/s/eiapefgwd12fhi1/S80318-22423269.jpg?dl=0

Als Grund für die Befristung wurde nur vage mündlich mitegeteilt, dass der Hauptmieter sich momentan im Ausland aufhält und im Dezember "eventuell" die Wohnung wieder beanspruchen wird. Weitere Gründe, insbesondere in schriftlicher Form, liegen nicht vor. Meine Fragen lauten nun:
1. Handelt es sich rechtlich betrachtet wirklich um einen befristeten Untermietvertrag, insbesondere da im Vertrag nur "vorr. 01.12.2018" steht und keinerlei schriftliche Begründung für die Befristung vorliegt?
2. Ist es möglich, den Untermietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen?

Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Die Regelung zu Zeitmietverträgen findet sich in § 575 BGB . Diese sind jedoch nicht anwendbar, wenn eine der Ausnahmen aus § 549 (2) BGB vorliegt. Hier relevant wäre folgende Ausnahme

Zitat:
Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt
Wohnt der Untervermieter mit in der Wohnung?

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#2
 Von 
doktormatte
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wohnt der Untervermieter mit in der Wohnung?


Nein, der Untervermieter wohnt nicht mit in der Wohnung.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von doktormatte):
Zitat (von cauchy):
Wohnt der Untervermieter mit in der Wohnung?


Nein, der Untervermieter wohnt nicht mit in der Wohnung.


Dann ist die Befristung unwirksam.

Zitat (von doktormatte):
insbesondere da im Vertrag nur "vorr. 01.12.2018"


Damit könnte auch "vorraussichtlich" gemeint sein.

Aber egal, der Vertrag ist unbefristet und kann jeder Zeit fristgerecht gekündigt werden.

Im Moment bis zum 5.4.2018 zum 30.6.2018.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
doktormatte
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Aber egal, der Vertrag ist unbefristet und kann jeder Zeit fristgerecht gekündigt werden.


Vielen Dank :) Aus welchem Grund genau ist er dann unbefristet? Hast du evtl. den Gesetzestext parat?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
doktormatte
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Aber egal, der Vertrag ist unbefristet und kann jeder Zeit fristgerecht gekündigt werden.


Vielen Dank :) Aus welchem Grund genau ist er dann unbefristet? Hast du evtl. den Gesetzestext parat?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
doktormatte
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Aber egal, der Vertrag ist unbefristet und kann jeder Zeit fristgerecht gekündigt werden.


Vielen Dank :) Aus welchem Grund genau ist er dann unbefristet? Hast du evtl. den Gesetzestext parat?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
doktormatte
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Aber egal, der Vertrag ist unbefristet und kann jeder Zeit fristgerecht gekündigt werden.


Vielen Dank :) Aus welchem Grund genau ist er dann unbefristet? Hast du evtl. den Gesetzestext parat?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
doktormatte
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Aber egal, der Vertrag ist unbefristet und kann jeder Zeit fristgerecht gekündigt werden.


Vielen Dank :) Aus welchem Grund genau ist er dann unbefristet? Hast du evtl. den Gesetzestext parat?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
doktormatte
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Aber egal, der Vertrag ist unbefristet und kann jeder Zeit fristgerecht gekündigt werden.


Vielen Dank :) Aus welchem Grund genau ist er dann unbefristet? Hast du evtl. den Gesetzestext parat?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von doktormatte):
Aus welchem Grund genau ist er dann unbefristet? Hast du evtl. den Gesetzestext parat?
§ 575 BGB . Der Paragraph gilt, weil offenbar keine der Ausnahmen aus § 549 BGB vorliegt. Da der Befristungsgrund bei Abschluss des MIetvertrages nicht schriftlich mitgeteilt wurde, sind die Voraussetzungen für einen wirksamen Zeitmietvertrag nicht erfüllt. Und damit ist das ein unbebefristeter Mietvertrag.

Aber Achtung: Es gibt ein BGH Urteil, welches eine unwirksame zeitliche Befristung in einen Kündigungsverzicht uminterpretiert. Siehe dazu http://www.mietrecht.org/kuendigung/unwirksame-befristung-im-zeitmietvertrag-kann-zum-kuendigungsverzicht-werden/. Das BGH Urteil behandelte jedoch den Fall einer extrem langen Befristung. Es ist also nicht klar, ob es auf eine solche kurze Mietdauer und vor allem der ungenauen Angabe des Enddatums anwendbar ist. Meiner Meinung nach eher nein, aber das ist zumindest nicht eindeutig.

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