Guten Abend,
eine Bekannte hat Anfang 2018 einen befristeten (?) Untermietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Sie würde diesen nun gerne so schnell wie möglich kündigen. Es handelt sich um eine vollmöblierte Wohnung, in der nur sie als Untermieterin wohnt. Dem Untermietvertrag ist bezüglich der Befristung lediglich Folgendes zu entnehmen:
https://www.dropbox.com/s/eiapefgwd12fhi1/S80318-22423269.jpg?dl=0
Als Grund für die Befristung wurde nur vage mündlich mitegeteilt, dass der Hauptmieter sich momentan im Ausland aufhält und im Dezember "eventuell" die Wohnung wieder beanspruchen wird. Weitere Gründe, insbesondere in schriftlicher Form, liegen nicht vor. Meine Fragen lauten nun:
1. Handelt es sich rechtlich betrachtet wirklich um einen befristeten Untermietvertrag, insbesondere da im Vertrag nur "vorr. 01.12.2018" steht und keinerlei schriftliche Begründung für die Befristung vorliegt?
2. Ist es möglich, den Untermietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen?
Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Kündigungsfrist befristeter Untermietvertrag
18. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 18. März 2018 | 22:52
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist befristeter Untermietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. März 2018 | 23:04
Von
Status: Unparteiischer (9912 Beiträge, 4488x hilfreich)
Die Regelung zu Zeitmietverträgen findet sich in § 575 BGB . Diese sind jedoch nicht anwendbar, wenn eine der Ausnahmen aus § 549 (2) BGB vorliegt. Hier relevant wäre folgende Ausnahme
Wohnt der Untervermieter mit in der Wohnung?Zitat:Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt
#2
Antwort vom 18. März 2018 | 23:22
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWohnt der Untervermieter mit in der Wohnung? :
Nein, der Untervermieter wohnt nicht mit in der Wohnung.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. März 2018 | 07:43
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Zitat:ZitatWohnt der Untervermieter mit in der Wohnung? :
Nein, der Untervermieter wohnt nicht mit in der Wohnung.
Dann ist die Befristung unwirksam.
Zitatinsbesondere da im Vertrag nur "vorr. 01.12.2018" :
Damit könnte auch "vorraussichtlich" gemeint sein.
Aber egal, der Vertrag ist unbefristet und kann jeder Zeit fristgerecht gekündigt werden.
Im Moment bis zum 5.4.2018 zum 30.6.2018.
#4
Antwort vom 19. März 2018 | 16:10
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAber egal, der Vertrag ist unbefristet und kann jeder Zeit fristgerecht gekündigt werden. :
Vielen Dank Aus welchem Grund genau ist er dann unbefristet? Hast du evtl. den Gesetzestext parat?
#5
Antwort vom 19. März 2018 | 16:10
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAber egal, der Vertrag ist unbefristet und kann jeder Zeit fristgerecht gekündigt werden. :
Vielen Dank Aus welchem Grund genau ist er dann unbefristet? Hast du evtl. den Gesetzestext parat?
#6
Antwort vom 19. März 2018 | 16:10
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAber egal, der Vertrag ist unbefristet und kann jeder Zeit fristgerecht gekündigt werden. :
Vielen Dank Aus welchem Grund genau ist er dann unbefristet? Hast du evtl. den Gesetzestext parat?
#7
Antwort vom 19. März 2018 | 16:10
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAber egal, der Vertrag ist unbefristet und kann jeder Zeit fristgerecht gekündigt werden. :
Vielen Dank Aus welchem Grund genau ist er dann unbefristet? Hast du evtl. den Gesetzestext parat?
#8
Antwort vom 19. März 2018 | 16:10
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAber egal, der Vertrag ist unbefristet und kann jeder Zeit fristgerecht gekündigt werden. :
Vielen Dank Aus welchem Grund genau ist er dann unbefristet? Hast du evtl. den Gesetzestext parat?
#9
Antwort vom 19. März 2018 | 16:10
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAber egal, der Vertrag ist unbefristet und kann jeder Zeit fristgerecht gekündigt werden. :
Vielen Dank Aus welchem Grund genau ist er dann unbefristet? Hast du evtl. den Gesetzestext parat?
#10
Antwort vom 19. März 2018 | 22:04
Von
Status: Unparteiischer (9912 Beiträge, 4488x hilfreich)
§ 575 BGB . Der Paragraph gilt, weil offenbar keine der Ausnahmen aus § 549 BGB vorliegt. Da der Befristungsgrund bei Abschluss des MIetvertrages nicht schriftlich mitgeteilt wurde, sind die Voraussetzungen für einen wirksamen Zeitmietvertrag nicht erfüllt. Und damit ist das ein unbebefristeter Mietvertrag.ZitatAus welchem Grund genau ist er dann unbefristet? Hast du evtl. den Gesetzestext parat? :
Aber Achtung: Es gibt ein BGH Urteil, welches eine unwirksame zeitliche Befristung in einen Kündigungsverzicht uminterpretiert. Siehe dazu http://www.mietrecht.org/kuendigung/unwirksame-befristung-im-zeitmietvertrag-kann-zum-kuendigungsverzicht-werden/. Das BGH Urteil behandelte jedoch den Fall einer extrem langen Befristung. Es ist also nicht klar, ob es auf eine solche kurze Mietdauer und vor allem der ungenauen Angabe des Enddatums anwendbar ist. Meiner Meinung nach eher nein, aber das ist zumindest nicht eindeutig.
Und jetzt?
Schon
268.167
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten