Kündigungsfrist - Mietvertrag befristet

9. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sugababe_21
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - Mietvertrag befristet

Aus beruflichen Gründen muss ich meinen Wohnort wechseln, leider kann ich mir meine jetzige Wohnung nicht mehr leisten und pendeln wäre auch zu teuer...In meinenm Kündigungsschreiben habe ich mit der Frist von drei Monaten gekündigt worauf mich mein Vermieter angerufen hat und mir gesagt hat ich könne nur ausziehen wenn ich einen Nachmieter stellen würde da der Mietvertrag über 2 Jahre abgeschlossen wurde und die Kündigung max. 3 Monate vor Ablauf der Jahresfrist erfolgen kann das wäre im Mai 2006!!! Gibt es eine Möglichkeit da rauszukommen? Muss ab Februar im neuen Ort anfangen!!!
Zudem war beim Mietvertrag unterzeichnen noch eine Einbauküche in der Wohnung, sie wurde auch im Mietvertrag genannt, diese Küche war aber leider vom Vormieter und da wir uns nicht auf einen angemessenen "Abkaufpreis" einigen konnten ist der Vormieter bereits vor 2 Monaten gekommen und hat seine Küche abgebaut! Leb also seit 2 Monaten ohne Küche

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mosch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Wann bist Du eingezogen?

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#2
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

etwas viel auf einmal. eines nach dem anderen.

Ein Mietvertrag über zwei Jahre, welcher 2006 enden soll, d.h. Du hast den Mietvertrag nach 09.2001 abgeschlossen, stimmts ?

Dann müsste erst einmal drinstehen, warum der Mietvertrag befristet wurde, wegen z.B. Eigenbedarf ?, was ja höchstwahrscheinlich nicht sein kann, da der Vermieter mit einem Nachmieter einverstanden ist.... Ergo es gilt die gewöhnliche dreimonatsfrist.

Ganz noormal ein SChreiben nochmals verfassen, und mit der Bitte den Kündigungstermin nochmals bestätigen zu lassen. In jedem gibst Du ihm aber die Schlüssel zurück um endgültig zu zeigen, dass das Mietverhältnis als beendet anzusehen ist.

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#3
 Von 
Sugababe_21
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! Ja Mietvertrag wurde im August 2004 abgeschlossen, befristet wurde es nicht wegen Eigenbedarf wahscheinlich haben die Vermieter gedacht das sie so sicher 2 Jahre Mieter drin haben...Ich werde ihren Rat efolgen und es mal mal probieren!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ein befristeter Mietvertrag war in diesem Fall wahrscheinlich nicht zulässig.

Möglich wäre aber der Kündigungsausschluss für 2 Jahre gewesen.

Bitte schaue daher noch einmal genau in den Mietvertrag, was dort zum Thema Befristung steht, damit Du hier auch eine korrekte Antwort bekommst.

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