Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Mitte Mai kündigte ich meinen Untermietvertrag, da ich ab Juni ein Praktikum machen musste. Ich schickte die Kündigung schriftlich an den Hauptvermieter und war die Monate Juni, Juli, August nicht mehr da, aber immer erreichbar. Erst im September gab mir der Hauptvermieter bekannt, dass meine Kündigung ungültig ist und ich drei Monatsmieten überweisen müsste.
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Folgender Hinweis zu dem Untermietvertrag (Auszüge):
- "als Untermieter ab... das möblierte Zimmer"
- Mietdauer: kann von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden, sofern die unmittelbar anschließende Weitervermietung gesichert ist. Unabhängig davon kann jeweils zum 31.03 bzw. zum 30.09. mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Das Mietverhältnis soll nicht länger als vier Semester dauern.
- Schönheitsreperaturen: Untervermieter übernimmt etwaige Schönheitsreperaturen (Malerarbeiten etc.), die an dem Mietgegenstand erforderlich werden; dies gilt auch für mitbenutzte Nebenräume. Eine Renovierung ist nach drei Jahren vorgesehen. Bei kürzerer Mietzeit trägt der Untermieter die anteiligen Kösten.
- Allgemein: Für das Untermietverhältnis gelten die vom Vermieter aufgestellte Hausordnung und die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
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Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mit helfen könntet!
Es geht hier schließlich um viel Geld und ich möchte nicht einfach so aufgeben.
Was kann man alles an dem Mietvertrag bemängeln?
Geht das mit der Kündigungsfrist??
Vielen vielen Dank für Eure Hilfe!
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"Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen!"
Kündigungsfrist Untermietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
...Geht das mit der Kündigungsfrist??...
Ja, wobei Regelungen zum Nachteil des Mieters wie ...sofern die unmittelbar anschließende Weitervermietung gesichert ist...
sogar unwirksam sein dürften.
-- Editiert von cuno am 13.11.2007 14:13:18
Hallo,
ich möchte ab Oktober ins Ausland gehen und mein Zimmer in meiner WG für ein halbes Jahr untervermieten. Wie kann ich mich rechtlich absichern, dass meine Untermieterin, die in mein Zimmer für diese Zeit zieht, auch wirklich 6 Monate drinnen bleibt? Oder hat sie ein Kündigungsrecht? Es wäre wirklich sehr schlecht, wenn sie sagt, dass sie nach 2 Monaten keine Lust mehr auf das Zimmer hat und dann auszieht. Kann ich das irgendwie vertraglich verhindern?
Besten Dank und viele Grüße
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--- editiert vom Admin
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