Kündigungsfrist Untermietvertrag

13. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
TheOne
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Untermietvertrag

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Mitte Mai kündigte ich meinen Untermietvertrag, da ich ab Juni ein Praktikum machen musste. Ich schickte die Kündigung schriftlich an den Hauptvermieter und war die Monate Juni, Juli, August nicht mehr da, aber immer erreichbar. Erst im September gab mir der Hauptvermieter bekannt, dass meine Kündigung ungültig ist und ich drei Monatsmieten überweisen müsste.

------------
Folgender Hinweis zu dem Untermietvertrag (Auszüge):

- "als Untermieter ab... das möblierte Zimmer"
- Mietdauer: kann von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden, sofern die unmittelbar anschließende Weitervermietung gesichert ist. Unabhängig davon kann jeweils zum 31.03 bzw. zum 30.09. mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Das Mietverhältnis soll nicht länger als vier Semester dauern.
- Schönheitsreperaturen: Untervermieter übernimmt etwaige Schönheitsreperaturen (Malerarbeiten etc.), die an dem Mietgegenstand erforderlich werden; dies gilt auch für mitbenutzte Nebenräume. Eine Renovierung ist nach drei Jahren vorgesehen. Bei kürzerer Mietzeit trägt der Untermieter die anteiligen Kösten.

- Allgemein: Für das Untermietverhältnis gelten die vom Vermieter aufgestellte Hausordnung und die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
-----------

Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mit helfen könntet!
Es geht hier schließlich um viel Geld und ich möchte nicht einfach so aufgeben.
Was kann man alles an dem Mietvertrag bemängeln?
Geht das mit der Kündigungsfrist??

Vielen vielen Dank für Eure Hilfe!



-----------------
"Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen!"

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Geht das mit der Kündigungsfrist??...

Ja, wobei Regelungen zum Nachteil des Mieters wie ...sofern die unmittelbar anschließende Weitervermietung gesichert ist...

sogar unwirksam sein dürften.

-- Editiert von cuno am 13.11.2007 14:13:18

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GabyG
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich möchte ab Oktober ins Ausland gehen und mein Zimmer in meiner WG für ein halbes Jahr untervermieten. Wie kann ich mich rechtlich absichern, dass meine Untermieterin, die in mein Zimmer für diese Zeit zieht, auch wirklich 6 Monate drinnen bleibt? Oder hat sie ein Kündigungsrecht? Es wäre wirklich sehr schlecht, wenn sie sagt, dass sie nach 2 Monaten keine Lust mehr auf das Zimmer hat und dann auszieht. Kann ich das irgendwie vertraglich verhindern?

Besten Dank und viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.770 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen