Kündigungsfrist Mietwohnung

1. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Fauerbach
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Mietwohnung

Hallo,
ich habe am 9.1.99 einen Mietvertrag über eine Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen. Dieser verlängert sich um jeweils 12 Monaten, wenn er nicht bis
- Vollendung des 5 Jahres, 3 Monate vor Ablauf und
- nach 5 Jahren, 6 Monate vor Ablauf
gekündigt wird.
Dies bedeutet jetzt für mich, dass ich am 30.6.05 meine Wohung zum 1.1.2006 kündigen müßte!!!
So lange plant doch kein Mensch! Mein Vermieter besteht darauf, es sei denn, ich bringe ihm einen Nachmieter! Meine Wohnung ist recht teuer und ich denke nicht, das es so einfach ist, einen Nachmieter zu finden.
Kanni ch von dem 3 monatigem Kündigungsrecht gebraucht machen, oder gilt das hier nicht, da der Vertrag vor 2001 abgeschlossen wurde????
DANKE für eine Antwort!
Claudia

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Claudia,

diese Vertragsart (einfacher Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel) wurde zwar mit der Mietrechtsreform abgeschafft, Altverträge bleiben aber weiterhin gültig. Das betrifft einerseits den nur einmal jährlich zulässigen Kündigungstermin, anderseits die längeren Kündigungsfristen, sofern sie im Vertrag vereinbart sind.

Ihre Kündigung muss also tatsächlich bis zum dritten Werktag im Juli 2005 bei Ihrem Vermieter sein, damit das Mietverhältnis am 31.12.2005 endet.

Alternativ können Sie untervermieten bzw. unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachmieter stellen, weiter Infos <a href="http://www.123recht.net/article.asp?a=10470&f=ratgeber_mietrecht_rainalbrechtdreinachmieter&p=1"><font color="blue">hier</font></a>.

MfG Gruwo

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