Kündigungsfrist Mietvertrag Mietwohnung

23. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Noele_Foehr
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigungsfrist Mietvertrag Mietwohnung

Hallo

Unsere Mieter haben uns am 28.12.2013 die Kündigung ihrer Mietwohnung persönlich übergeben. Diese war rückdatiert auf den 04.11.2013. Liege ich richtig, das das Mietverhältnis bis zum 31.03.2014 besteht?

Gruß
Peter

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"Noele Foehr"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Ja. Es sei denn, es liegt eine außerordentliche Kündigung vor.

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-- Editiert Pachlus am 23.02.2014 15:55

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Noele_Foehr
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein es war eine normale Kündigung, weil Sie ein Haus gekauft haben.

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"Noele Foehr"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Ihr müßt natürlich nachweisen können, wann Euch die Kündigung übergeben wurde.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ihr müßt natürlich nachweisen können, wann Euch die Kündigung übergeben wurde.



Wenn es darüber Streit gibt, muss der Mieter (!) den Zeitpunkt des Zugangs nachweisen.

Welches Datum auf der Kündigung steht, ist dafür irrelevant.

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2x Hilfreiche Antwort

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