Hallo
Unsere Mieter haben uns am 28.12.2013 die Kündigung ihrer Mietwohnung persönlich übergeben. Diese war rückdatiert auf den 04.11.2013. Liege ich richtig, das das Mietverhältnis bis zum 31.03.2014 besteht?
Gruß
Peter
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"Noele Foehr"
Kündigungsfrist Mietvertrag Mietwohnung
23. Februar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 23. Februar 2014 | 15:49
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigungsfrist Mietvertrag Mietwohnung
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#1
Antwort vom 23. Februar 2014 | 15:53
Von
Status: Lehrling (1930 Beiträge, 405x hilfreich)
Ja. Es sei denn, es liegt eine außerordentliche Kündigung vor.
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-- Editiert Pachlus am 23.02.2014 15:55
#2
Antwort vom 23. Februar 2014 | 18:15
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
Nein es war eine normale Kündigung, weil Sie ein Haus gekauft haben.
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"Noele Foehr"
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#3
Antwort vom 23. Februar 2014 | 22:17
Von
Status: Lehrling (1930 Beiträge, 405x hilfreich)
Ihr müßt natürlich nachweisen können, wann Euch die Kündigung übergeben wurde.
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#4
Antwort vom 23. Februar 2014 | 23:08
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2075x hilfreich)
quote:
Ihr müßt natürlich nachweisen können, wann Euch die Kündigung übergeben wurde.
Wenn es darüber Streit gibt, muss der Mieter (!) den Zeitpunkt des Zugangs nachweisen.
Welches Datum auf der Kündigung steht, ist dafür irrelevant.
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