Kündigungsfrist Mieter

20. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Phaethon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist Mieter

Hallo liebes Forum,
ich hoffe Ihr könnt mir vllt. helfen oder ein paar Tipps geben.
Also derzeit wohne ich noch im Studentenwohnheim, möchte aber ausziehen, weil der Mietpreis -meiner Meinung nach- unverhältnismäßig hoch ist und mir das auch mit meinem gerringen Bafögsatz zu teuer ist.
Nun habe ich eine 2-monatige Kündigungsfrist, aber mit dieser ist es hier fast unmöglich eine Wohnung zu finden. Und höre bei den Wohnungsbesichtigungen auch immer das gleiche.
Ich habe auch schon mit den Leuten im Büro geredet, diese beharren aber strikt auf die Kündigungsfrist. Seltsamerweise war das alles bei meiner Vormieterin überhaupt kein Problem. Diese musste nicht einmal die 3-monatige mindest Frist einhalten (siehe unten).

Wörtlich heißt es im Mietvertrag: "Das Mietverhältnis kann vom Mieter vor Vertragsende, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 2 Monaten jeweils zum Ende eines Monats fristgerecht gekündigt werden. Beide Parteien können das Mietverhältnis jedoch frühestens zum Ende des 3. Monats nach Mietbeginn kündigen. [...]"

Meine Frage wäre nun, ob es eine Möglichkeit gäbe diese irgendwie zu umgehen? Denn lange kann ich mir das nicht mehr leisten

Danke und Grüße
Simon

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage wäre nun, ob es eine Möglichkeit gäbe diese irgendwie zu umgehen? Denn lange kann ich mir das nicht mehr leisten


Hallo Simon,

wie wäre es mit sofort kündigen und dann eine Wohnung suchen, die dann am 1. Mai frei wird. Wenn es in der Studienstadt so einfach ist, kann man doch auch erst später anfangen zu suchen.

Die Kündigungsfrist ist ohnehin einen Monat kürzer, als gesetzlich vorgeschrieben.

Zitat:
Also derzeit wohne ich noch im Studentenwohnheim, möchte aber ausziehen, weil der Mietpreis -meiner Meinung nach- unverhältnismäßig hoch ist und mir das auch mit meinem gerringen Bafögsatz zu teuer ist.



Wenn das ein öffentlicher Träger ist, sind mit der Miete nur die tatsächlichen Kosten gedeckt. Es wäre mir neu, das die Wohnungen von privaten Vermietern billiger sind, als ein Studentenwohnheim.

Die Miete war doch wohl vorher bekannt und auch das verfügbare Einkommen?

Wie wäre es mit Arbeiten in den Semesterferien?


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Phaethon):
Meine Frage wäre nun, ob es eine Möglichkeit gäbe diese irgendwie zu umgehen?


Du kannst versuchen geeignete Nachmieter vorschlagen zu dürfen.

Ansonsten, wie Ver schon schreibt, jetzt zum 30.4. kündigen und eine Wohnung suchen die ab dem 01.05. frei ist.

Mit 2 Monaten K-Frist bist Du doch gut dran. Normalerweise beträgt diese 3 Monate und in Studentenwohnheimen ist es nicht selten das nur zum Semesterende gekündigt werden kann.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Phaethon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Ver und Anitari,
danke für eure Antworten.
Provisorisch die Wohnung zu kündigen und hoffen, dass ich zum 01. Mai eine neue finde ist mir zu riskant. Der Wohnungsmarkt ist hier kompromisslos. Das Wohnheim war nur eine absolute Notlösung, da ich nicht noch länger hätte bei meinem Kumpel -bei dem ich für einen Monat unterkommen konnte- bleiben können.
Glücklicherweise habe ich noch Rücklagen, da ich an meinem ersten Studienort neben dem Studium gearbeitet habe. Eine Arbeit werde ich mir sowieso suchen. Aber das ist zurzeit nicht möglich, da ich derzeit jeden Tag mind. 4 Stunden in der Bibliothek verbringen muss und das wahrscheinlich bis zum Beginn des nächsten Semesters.
Absurderweise ist das Wohnheim wirklich teurer als eine eigene kleine Wohnung oder ein WG-Zimmer, was ich bei der Lage der Wohnung auch absolut nicht verstehen kann.
Einen Nachmieter von meiner Seite akzeptieren sie auch nicht, verständlich, denn die Listen für die Zimmer sind randvoll und an Nachmietern mangelt es denen in keinster Weise.
Aber so wie ich das sehe, muss ich wohl so lange suchen, bis ich eine Wohnung zum geeigneten Bezugszeitraum finde.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Phaethon):
Einen Nachmieter von meiner Seite akzeptieren sie auch nicht, verständlich, denn die Listen für die Zimmer sind randvoll und an Nachmietern mangelt es denen in keinster Weise.


Sobald die Verwaltung einen neuen Mieter in das Zimmer setzt, ist das mit der Mietzahlung eh vorbei.

Sprich: Wohnung finden, kündigen, ausziehen und Wohnung übergeben. Sobald dort jemand anderes einzieht: Keine Miete mehr zahlen. Das Zimmer würde ich halt "überwachen" (lassen) und schriftlich z.B. vom Nachmieter bestätigen lassen. Ab dem Zeitpunkt muss der Mieter keine Miete mehr zahlen.

Doppelte Miete geht nicht. Ist halt das Risiko, dass die Verwaltung das Zimmer leer stehen läßt. Am einfachsten ist das immer zu Semesterbeginn.

2x Hilfreiche Antwort

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