kurz erklärt.
auszug fand vor drei montaten statt, mieter sind zwei parteien. stehen beide im mietvertrag. die eine partei hat die kündigung rechtzeitig versendet, mit der bitte aus dem mietvertrag raus genommen zu werden.
die andere mietpartei blieb in der wohnung wohnen und hat aber nun mietschulden gemacht.
nun wird die ausgezogene partei nicht aus dem mietvertrag entlassen bis diese mietschulden beglichen sind.
es wird nun sogar mit einer klage gedroht, die gegen beide parteien gehen soll
frage : muss die ausgezogene und gekündigte partei für die nachträglich entstandenen mietschulden aufkommen ?
eine schnelle antwort wäre super danke
Kündigung/Mietschulden/Trennung
24. Oktober 2006
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Frage vom 24. Oktober 2006 | 14:52
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 30x hilfreich)
Kündigung/Mietschulden/Trennung
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2006 | 15:14
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 23x hilfreich)
soweit mir bekannt ist:
wenn zwei personen im mietvertrag stehen müssen auch beide kündigen. also die ausgezogene person muß die mietschulden mit tragen!
#2
Antwort vom 24. Oktober 2006 | 15:19
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn alle Mieter die Kündigung unterschrieben haben. Das war nicht der Fall.
Da beide Mieter gesamtschuldnerisch haften, kann sich der Vermieter mit der Gesamtforderung auch an den ausgezogenen Mieter wenden.
Dieser ausgezogene Mieter muss dann seinerseits die Forderungen gegen seinen Mitmieter eintreiben.
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