Kündigung zwecks Eigenbedarf. Wieviel Monate vorher darf der Vermieter kündigen?

7. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
KaiPo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung zwecks Eigenbedarf. Wieviel Monate vorher darf der Vermieter kündigen?

Hallo,

unser Vermieter hat uns am 10.12.2017 wegen Eigenbedarf zum 31.03.2018 gekündigt.

Das sind ja Dreieinhalb Monate. Können wir auch schon zum 15.03.2018 das Mietverhältniss beenden?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von KaiPo):
Das sind ja Dreieinhalb Monate. Können wir auch schon zum 15.03.2018 das Mietverhältniss beenden?

Nö, man könnte zum 30.04 (bei Eingang des Schreibens bis 3 Werktag im Februar die Kündigung aussprechen, was jedoch nichts bringt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von KaiPo):
Können wir auch schon zum 15.03.2018 das Mietverhältniss beenden?


Nur wenn der Vermieter einverstanden ist.
Zitat (von KaiPo):
unser Vermieter hat uns am 10.12.2017 wegen Eigenbedarf zum 31.03.2018 gekündigt.

Das sind ja Dreieinhalb Monate.


Nein. 3 Monate. Denn bei Zugang der Kündigung nach dem 3. Werktag beginnt die Kündigungsfrist erst mit dem folgenden Monat.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von KaiPo):
Wieviel Monate vorher darf der Vermieter kündigen?

Solange er mag. Die gesetzlichen Fristen stellen nur die Mindestfrist dar.



Zitat (von KaiPo):
Können wir auch schon zum 15.03.2018 das Mietverhältniss beenden?

Das Mietverhältnis kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt durch Aufhebungsvertrag beendet werden, wenn alle Vertragsparteien einverstanden sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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