Kündigung wirksam zugestellt?

3. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Redbaron
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung wirksam zugestellt?

Guten Tag,

es geht im nachfolgenden Sachverhalt um den wirksamen Zugang einer Kündigung.

Ein Vermieter-Ehepaar (beide Rentner) trennten sich während des laufenden Mietvertragsverhältnisses. Die Mietzahlung geht weiterhin auf das gemeinsame Konto der Vermieter, der Schriftverkehr in Zusammenhang mit dem Mietobjekt erfolgt nach wie vor unter der ehemals gemeinsamen Anschrift. Der Vermieterin (wohnhaft in der ehemals gemeinsamen Wohnung in A) obliegt die jährliche Abrechnung der Nebenkosten, der Vermieter (wohnhaft in B) ist Ansprechperson bei Mängel oder Reparaturen an dem Mietobjekt.

Die Kündigung des Mietvertrages wurde fristgerecht im Einschreibebrief mit Rückschein an die Anschrift in A gesandt. Da die Vermieterin häufig längere Zeit teilweise auch im Ausland auf Reisen ist, konnte der Einschreibebrief nicht persönlich ausgehändigt werden, sondern wurde zur Abholung bei der nächstgelegenen Postfiliale hinterlegt. Sicherheitshalber hatte der Mieter fristgemäß eine weitere Ausfertigung des Kündigungsschreibens an den Vermieter in B gesandt, doch in diesem Fall als Einwurf-Eischreiben. Der Einschreibebrief wurde innerhalb der Kündigungsfrist zugestellt, doch es ist nicht bekannt, ob der Vermieter tatsächlich anwesend oder verreist ist.

Frage:

Ist die Kündigung wirksam zugestellt worden, auch wenn die Vermieterin den Einschreibebrief erst nach Ablauf der Kündigungsfrist bei der Postfiliale abholt oder wenn der Einschreibebrief nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wieder an den Mieter zurückgesandt wird?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

quote:
Ist die Kündigung wirksam zugestellt worden, auch wenn die Vermieterin den Einschreibebrief erst nach Ablauf der Kündigungsfrist bei der Postfiliale abholt oder wenn der Einschreibebrief nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wieder an den Mieter zurückgesandt wird?


Nein, dann ist keine wirksame Zustellung erfolgt. Es sollte daher ein weiterer Zustellversuch unternommen werden, ggf. durch Einwurf in den Briefkasten der Vermieterin unter Zeugen oder durch einen Boten. Der Zugang muss spätestens morgen (05.10.) erfolgen, wenn zum 31.12. gekündigt werden soll.

Es ist übrigens erforderlich, so eine Kündigung an beide Vermieter zu senden, wenn die beiden sich nicht gegenseitig bevollmächtigt haben. Das Abschicken der Kündigung nur an A wäre also auch nicht ausreichend gewesen.

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#2
 Von 
Redbaron
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag,

vielen Dank für den wertvollen Hinweis.

Heute (05.10.2011) wurde das Kündungsschreiben unter Zeugen in den Briefkasten der Vermieterin in A eingeworfen.

Mit der zusätzlichen Zusendung des Kündigungsschreibens an den Vermieter in B mittels Einwurf-Einschreibebrief müsste die Kündigung nun wirksam zugestellt worden sein.


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