Kündigung wirksam (Untermiete)?

2. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go502701-22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigung wirksam (Untermiete)?

Hallo,
Ich wohne seit einem halben Jahr zur Untermiete bei jemandem. Das Zimmer war unmöbiliert. Jetzt hat mir mein Vermieter von jetzt auf gleich gekündigt und ich soll in 2 Monaten ausziehen. Im Mietvertrag steht auch 2 Monate Kündigungsfrist. Gründe hat er nicht angegeben. Jetzt habe ich gelesen, dass die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate ist und ohne Gründe sogar 6 bei Untervermietung. Ist diese Kündigung jetzt quasi unwirksam, bzw wann muss ich raus?
Schonmal vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von go502701-22):
Ist diese Kündigung jetzt quasi unwirksam,


Ja

Für unmöblierte Zimmer gilt das Mietrecht, vor allem der Mieterschutz, in vollem Umfang.

Heißt eine Kündigung seitens des Vermieters ist nur aus wichtigem Grund, der im Kündigungsschreiben anzugeben ist.

Kündigungsfrist mindestens 3 Monate.

Ohne wichtigen Grund geht wenn Mieter und Vermieter in der selben Wohnung wohnen.

Dann aber Kündigungsfrist mindestens 6 Monate und der VM muß sich im Kündigungsschreiben auf sein erleichtertes Kündigungsrecht (BGB § 573a ) berufen.

Zitat (von go502701-22):
bzw wann muss ich raus?


Gar nicht solange dir keine wirksame Kündigung vorliegt oder Du selbst gekündigt hast.

Für gelten, im Gegensatz zu deinem Vermieter, übrigens die 2 Monate Kündigungsfrist.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

so ist es. Da vermutlich der Vermieter der Mitbewohner ist, braucht er zwar keinen Grund. Aber, da Zimmer unmöbliert, gehen die zwei Monate nicht, da die Frist gesetzlich vorgeschrieben ist.

Solltest Du aber schneller was neues finden, kannst Du zusätzlich kündigen. Und da gelten dann drei Monate.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

.. sorry, da gelten dann 2 Monate. Da diese im Mietvertrag angegeben sind. Der Vermieter darf nicht zum Nachteil des Mieters von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen.

Der Mieter kann sich das "günstigere raussuchen". Wenn die gesetzliche Frist drei Monate ist, der Vertrag zwei, dann gilt zwei Monate.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go502701-22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!!! Bin sehr erleichtert! Dann warte ich auf eine richtige Kündigung und muss garnicht auf die jetzige reagieren richtig?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Ich würde nicht reagieren und natürlich bereits mit der Suche nach einer neuen Wohnung beginnen. Je früher Sie Ihren Vermieter auf seinen Fehler aufmerksam machen, je früher bekommen Sie eine korrekte Kündigung. Er merkt es schon, wenn Sie nicht ausziehen.

Das ist zwar in gewissem Sinn schofelig und wird Ihnen das (Zusammen)Leben garantiert nicht schöner machen - aber rechtlich gesehen kann er Ihnen deswegen nicht an den Karren fahren.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go502701-22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok, genau so hatte ich mir das gedacht. Vielen Dank!

3x Hilfreiche Antwort

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