Hallo, also mal die kurze Vorgeschichte, ich habe mit meiner Ex-Freundin ein 2 Familienhaus bewohnt, eine Wohnung mit eigenem Eingang, die Wohnung unten drunter bewohnt der VERMIETER! Dr Mietsvertrag wurde von beiden unterschrieben!
NUn seid 3 Monaten bin ich von Ihr getrennt und ausgezogen.
Kurz danach hat der Vermieter meiner ExFreundin die Kündigung wegen Eigenbedarf in die Hand gedrückt. Frist 6 Monat, also hier zum 30.9. !
Aus Frust (oder warum auch immer) hat meine Ex dann schriftlich auf Ihren Namen gekündigt, aber bereits schon zum 30.6 !
Daraufhin hat der vermieter seine Kündigung zurückgezogen.
Nu ist der Stand aber so dass wir noch keine neue Wohnung für Sie gefunden haben und der 30.6. rückt näher.
Jetzt fängt nämlich so langsam der Krieg an, der Vermieter möchte diese Wohnung (angeblich) an seine Schwester vermieten. Die schon am 1.7. rein soll.
Nun hat er uns heute ein Schreiben zukommen lassen, dass wir einen termin nennen sollen wo wir raus sind, oder uns würden Kosten entstehen für die neue Mieterin usw.
Meine Frage nun hierzu:
Kann er das machen?
Dann wie gesagt haben im Mietvertrag beide unterschrieben, ich habe ja noch nicht schriftlich gekündigt.
Frage:
hat er jetzt überhaupt ein Recht solange ICH noch nicht dort auch schriftlich gekündigt habe??
Da es sehr sehr dringend ist, bitte ich um schnelle Antwort, vielen lieben Dank!
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Kündigung wg. Eigenbedarf aber...
20. Juni 2006
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Frage vom 20. Juni 2006 | 19:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wg. Eigenbedarf aber...
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2006 | 08:19
Von
Status: Schüler (455 Beiträge, 146x hilfreich)
Hallo Orangetouring,
wenn der Mietvertrag von beiden unterschrieben wurde, dann kann er auch nur von beiden gekündigt werden.
Die Kündigung Deiner Freundin ist folglich in meinen Augen ohne Bedeutung.
Gruss, JoKu
Und jetzt?
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