Kündigung welche Kündigungszeit??

21. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb495881-92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung welche Kündigungszeit??

Hallo würde vom meinen Vermieter gekündigt da ich laut ihm nicht mehr ihn einem Wasserschutz gebiet wohne darf. Meine Frage ist die Wohnung hätte erst meine Mutter seit 03 bin dann 09 zu ihr gezogen und im Mietvertrag mit aufgenommen worden leider ist sie 09 auch verstorben deshalb meine Frage welche Kündigungszeit habe ich die ab 03 oder ab 09

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zunächst einmal würde ich empfehlen, die Kündigung von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Bei Wohnraum kann ein Vermieter nur mit ausreichender Begründung kündigen. Das erscheint mir hier zumindest mal zweifelhaft, sodass man diese Kündigung überprüfen lassen sollte.

Die Kündigungsfrist bemisst sich nicht nach Beginn des aktuellen Mietvertags, sondern nach Beginn der Überlassung des Wohnraums (§ 573c BGB ). Daher würde ich hier von 9 Monaten ausgehen, sofern es sich um eine ordentliche Kündigung handelt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von fb495881-92):
da ich laut ihm nicht mehr ihn einem Wasserschutz gebiet wohne darf.

Und das hat er wie genau bewiesen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fb495881-92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das stimmt mit dem Gebiet

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
da ich laut ihm nicht mehr ihn einem Wasserschutz gebiet wohne darf.


Das ist dann aber ein Problem des Vermieters, denn dann hätte er nicht vermieten dürfen.
Ein schon vor Beginn des Vertrages bestehender Grund kann kein Kündigungsgrund sein.

Der Vermieter wäre also schadensersatzpflichtig, wenn irgend eine Behörde einen Auszug verfügt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Ja das stimmt mit dem Gebiet


Der Vermieter hat Dir also eine amtliche Verfügung vorgelegt, nach der Du dort nicht wohnen darfst?

Zitat:
Der Vermieter wäre also schadensersatzpflichtig, wenn irgend eine Behörde einen Auszug verfügt.


Das sehe ich auch so. Der Vermieter sollte daher zur Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf die Umzugskosten aufgefordert werden.

Zitat:
deshalb meine Frage welche Kündigungszeit habe ich die ab 03 oder ab 09


Das ist doch egal, da beides mehr als 8 Jahre sind und somit die Kündigungsfrist 9 Monate beträgt.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von fb495881-92):
Ja das stimmt mit dem Gebiet
Entschuldige, aber was soll diese Aussage? Sie ermöglicht keinesfalls festzustellen, ob die Kündigung berechtigt ist, ob der Mieter sofort ausziehen muss oder ob der Mieter Schadensersatz vom Vermieter erhalten kann.

Als nochmal deutlich: Dieses Forum wird dir nicht helfen können. Es muss sich ein Fachmann die Kündigung und alle Begleitumstände anschauen. Und dieser Fachmann sollte möglichst ein Anwalt für Mietrecht sein. Wenn du bereits Mitglied in einem Mieterverein bist, solltest du natürlich dort anfragen. Aber wegen dieser Kündigung macht es meiner Meinung nach eher weniger Sinn, in einem solchen Mitglied zu werden. Denn das Problem ist sehr anspruchsvoll und sehr selten.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von fb495881-92):
Ja das stimmt mit dem Gebiet

Das ist total irrelevant, ob da ein Gebiet ist.

Ich kenne ganze Häuserreihen die im Wasserschutzgebiet stehen und bewohnt sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Das ist total irrelevant, ob da ein Gebiet ist.


Nicht unbedingt, denn es gibt verschiedene Schutzzonen.

In Schutzzone I darf kein Haus stehen und in Schutzzone II kann es erhebliche Einschränkungen geben und dort gibt es ein Bauverbot. In Schutzzone III darf man wohnen, wenn das Haus an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist.

Aber die Schutzzone II betrifft einen Bereich von nur etwa 100m um den Förderbrunnen herum, so dass ich es für sehr ungewöhnlich halte, dass nach 15 Jahren jetzt plötzlich auffällt, dass man dort nicht wohnen darf.

Zitat:
Es muss sich ein Fachmann die Kündigung und alle Begleitumstände anschauen. Und dieser Fachmann sollte möglichst ein Anwalt für Mietrecht sein.


Es könnte im Gegenteil auch sein, dass die Kündigung offensichtlich unbegründet ist.

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