Hallo
ich bin vor zwei Jahren in eine DG-Wohnung gezogen. Eine zwei Zimmer Wohnung, die eigentlich mal eine 3-Zimmer Wohnung war. Beim Einzug hat mir mein Vermieter nicht mitgeteilt, dass Gas und Wasser auch aus der anderen Wohnung angezapft werden können. Nun lässt er regelmäßig seinen Besuch darein und ich komme für deren Heizkosten und Wasserkosten auf. Da ich keinen Zugang zu der Wohnung habe, weiß ich auch nicht, ob der Besuch beim Gehen die Heizung wieder auf Frostschutz stellt oder ob 3 Wochen lang die Heizungen auch tagsüber voll auf sind. Auf der NK Abrechnung sind als Entschädigung 60€ (also 5€/Monat) aufgeführt. Das halte ich vor allem in der Wintersaision für lächerlich niedrig, da ich selbst im Jahr für Wasser und Heizung im Einpersonenhaushalt 780€ zahle. Außerdem bin ich sehr sparsam beim Verbrauch - seine Gäste duschen aber gerne mal 10-15 Minuten unter laufendem Wasser. Ich feuchte mich nur an, einseifen und abspülen. Da kommt beim zahlen der Wasserrechnung immer ein fader Beigeschmack auf.
Eine Regelung gibt es im Mietvertrag nicht. Ist das für mich zumutbar? Habe ich die Möglichkeit der Mietminderung oder gar einer außerordentlichen Kündigung?
Kündigung weil Vermieter Gas/Wasser anderen bereitstellt?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wie lange wohnst Du da schon?
Und wann hast Du das mit dem anzapfen gemerkt?
Nun seit 3 Jahren. Erst relativ spät. Da die Therme in regelmäßiges Intervallen anspringt, konnte ich nicht eindeutig ausmachen ob nun "geheizt" wird oder nur warmes Wasser aufbereitet wird. Außerdem bin ich tagsüber außer Haus und bekomme also nicht alles mit.
Auch über den Betrag wurde nie gesprochen. Ich habe es durch Zufall in der NK-Abrechung diesen Jahres gesehen. Davor war der Betrag nicht aufgeführt.
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Du erhältst also eine Betriebskostenabrechnung.
Deine Wohneinheit (plus die abgetrennte Extra-Wohnung) erhält über eine Gastherme, deren Gasverbrauch Du bezahlst, Heizwärme und Warmwasser - ebenso Frischwasser=Kaltwasser.
pragmatische Lösung: stelle die Therme ab - z.B. wenn die Gäste gerade wieder eine Duschorgie veranstalten, dann wird Dein Vermieter schon auf Dich zukommen.
Zumutbar im Sinne von "einfach hinnehmen und zahlen" ist das natürlich nicht.
Da sich das Problem aber über die Betriebskostenabrechnung/Übernahme der für die Extra-Wohnung anfallenden Betriebskosten durch den Vermieter regeln lässt, ist das weder Grund für eine Mietminderung noch für eine außerordentliche Kündigung.
Ansonsten musst Du halt von Deinem Recht auch Gebrauch machen = den Betriebskostenabrechnungen*) widersprechen und eine angemessene Kostenverteilung verlangen sowie ggf. selbst eine "Gegenberechnung" aufstellen - z.B. jeweils nach anteiliger Wohnfläche (auch wenn das für die nurzeitweise bewohnte "Besucherwohnung" sicher nachteilig ist, mangels Verbrauchserfassung wäre das aber m.E. der einzig anzuwendende Umlageschlüssel - vgl. [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html]BGB § 556 a
[/link]).
*) aktuelle und ältere - weil Du ja schreibst, dass der Abzug da nicht enthalten war - Du also nicht hättest erkennen können, dass Dir die Kosten der Extra-Wohnung ebenfalls berechnet worden waren und dass ihr dazu nichts vereinbart hattet/Dir der Sachverhalt zuvor unbekannt war
Nebenbei: taucht denn die abgetrennte Extra-Wohnung auch sonst in der Betriebskostenabrechnung auf? d.h. werden die Anteile der sonstigen Betriebskosten (z.B. Versicherungen, Grundsteuer, Müll, Allgemeinstrom) korrekt nach dem Wohnflächenanteil umgelegt - oder fließen die auch unbemerkt in die Betriebskosten der Mieter ein?
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