Kündigung wegen gasthermenwartung

25. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Oliver190984
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen gasthermenwartung

Hallo,
Der Neffe meines Vermieters, droht uns mit Mietkündigung weil wir die gasthermenwartung noch nicht durchführen lassen haben.
Ist sowas überhaupt rechtens? Meine Freundin und ich machen das ja noch nachträglich, weil wir ja auch berufstätig sind und beim letzten mal deswegen nicht zu hause waren.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Thermenwartung gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist. Als Formularklausel ist es jedoch nicht statthaft, den Mieter zur Durchführung oder Beauftragung der Wartung zu verpflichten. Solche Klauseln wären ungültig. Was steht denn wortwörtlich zur Thermenwartung im Mietvertrag?

Nachtrag: Schau mal hier https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-69-wartung-von-gasthermen.htm

-- Editiert von cauchy am 25.10.2017 19:06

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#2
 Von 
Oliver190984
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also im Mietvertrag wurde handschriftlich dazu geschrieben, "die Wartung der Gastherme geht zu Lasten des Vermieters"
Meine Frage ist ja, kann der Vermieter uns jetzt kündigen? Nur weil wir eine Wartung noch nicht haben machen lassen?

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#4
 Von 
Oliver190984
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau! Aber ein neuen wartungstermin haben wir schon. Nur darf der Vermieter uns mit Kündigung drohen, wenn man die Wartung nicht hat durchführen lassen? Es kamen ja noch nicht mal Mahnungen!

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#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Der Vermieter hat das bitteschön 2 Wochen vorher anzukündigen. Wenn das terminlich nicht geht, vereinbart man frühzeitig einen anderen. Würde anbieten, dass die Wartungsfirma sich zwecks Terminabsprache direkt meldet.

Zitat (von Oliver190984):
Nur darf der Vermieter uns mit Kündigung drohen, wenn man die Wartung nicht hat durchführen lassen?


Darf er. Ob die Kündigung kommt, ist was anderes. Und ob sie rechtens ist, nochmal anders.

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#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Solltet ihr den Zutritt zwecks Wartung trotz entsprechender, zeitlich ausreichender Terminankündigung aber beharrlich nicht gewähren, dann ist das ein Grund für eine Kündigung.

Sicherlich nicht, wenn das kein Dauerzustand ist.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#8
 Von 
Oliver190984
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön für die Antworten,
Damit ist meine Frage dann schon beantwortet, einen wartungstermin haben wir ja und ich werde auch die Tür öffnen.
Also brauchen wir uns keine sorgen machen das uns die Wohnung gekündigt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Natürlich darf er mit Kündigung drohen. Das darf man immer. Nur durchkommen würde er damit jetzt wohl noch nicht. Solltet ihr den Zutritt zwecks Wartung trotz entsprechender, zeitlich ausreichender Terminankündigung aber beharrlich nicht gewähren, dann ist das ein Grund für eine Kündigung.

-- Editiert von Flo Ryan am 26.10.2017 09:06


:) ... ich habs gedacht ... Sie schreiben es :)

Zitat (von Oliver190984):
Also brauchen wir uns keine sorgen machen das uns die Wohnung gekündigt wird.


Ich würde das nicht so auf die leichte Schulter nehmen, legen Sie öfter ein solches Verhalten an den Tag, könnten da schon Schwierigkeiten entstehen. Mitwirkungspflicht besteht, leider keine Kommunikationspflicht.

Um hier die Spannungen wieder aus der Welt zu schaffen würde ich dem VM ein kurzes Briefchen schreiben:

Zitat:
Lieber VM

versehentlich haben wir den Termin zur Wartung der Therme verpasst, es wurde jedoch zeitnah ein neuer Termin vereinbart. Wir bitten um Entschuldigung.

Die Mieter


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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Sicherlich nicht, wenn das kein Dauerzustand ist.

Welche Bedeutung hat denn bei Dir das Wort "beharrlich"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welche Bedeutung hat denn bei Dir das Wort "beharrlich"?

ausdauernd, zäh festhaltend, standhaft, hartnäckig

Aber danke für den Hinweis, das Wort habe ich tatsächlich überlesen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
das Wort habe ich tatsächlich überlesen.

Ach so. Ich dachte an eine regionale Bedeutungsabweichung ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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