Kündigung wegen (angeblicher) Unterlassung der Straßenreinigung

2. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Felix3110
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen (angeblicher) Unterlassung der Straßenreinigung

Guten Tag,

in unserem Mietvertrag ist auch geregelt, dass die Straßenreinigung nach Dienstplan übernommen wird. Dies wurde von uns auch stets durchgeführt. Unser Vermieter hat hier jedoch andere Ansichten und hat uns als erstes Schreiben gleich eine „Letzte Mahnung" mit einer Nachholfrist zur Straßenreinigung gesetzt. Diese wurde unsererseits eingehalten.

Deshalb haben wir auch dieser Abmahnung widersprochen, mit dem Hinweis, dass unser Dienst sach- und termingerecht ausgeführt wurde.

Daraufhin schiebt er uns eine Kündigung (zum 31.10.18) unter dem Türschlitz durch, mit der Begründung, dass wir den Straßendienst nicht termingerecht übernommen hätten und er sich „mit der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses […] nur weiteren Ärger aufhalsen würde".

Auch der Kündigung haben wir mit der Anmerkung unserer Pflichten stets nachgekommen zu sein widersprochen. Jedoch beharrte er darauf, als wir ihm das Schreiben übergeben haben, dass seine Kündigung wirksam ist.

Wie ist nun die Rechtslage und wie können wir uns nun nach diesem Briefwechsel und unserem Widerspruch der Kündigung verhalten?

Vielen Dank

-- Editiert von Felix3110 am 02.08.2018 12:11

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat:
Wie ist nun die Rechtslage und wie können wir uns nun nach diesem Briefwechsel und unserem Widerspruch der Kündigung verhalten?


Abwarten, was der Vermieter als nächstes macht. Ansonsten könnt Ihr aktuell nichts machen. Dass Ihr zum 31.10. nicht ausziehen werdet, habt Ihr ja bereits deutlich gemacht.

Wohnt Ihr zusammen mit dem Vermieter in einem Zweifamilienhaus?

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#2
 Von 
Felix3110
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein zum Glück nicht. Es sind insgesamt drei Parteien. In einer davon wohnt der Vermieter selbst.
Er wirft uns vehment vor, dass wir die Straßenreinigung nicht durchführen und schießt sogar Fotos vom Gehweg um dies beweisen zu wollen.

Die Frage ist nun, was könnte der Vermieter machen und ob die Kündigung wirksam ist oder nicht?

-- Editiert von Felix3110 am 02.08.2018 12:40

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120220 Beiträge, 39851x hilfreich)

Zitat (von Felix3110):
hat uns als erstes Schreiben gleich eine „Letzte Mahnung" mit einer Nachholfrist zur Straßenreinigung gesetzt. Diese wurde unsererseits eingehalten.

Zitat (von Felix3110):
Deshalb haben wir auch dieser Abmahnung widersprochen, mit dem Hinweis, dass unser Dienst sach- und termingerecht ausgeführt wurde.

Finde den Widerspruch ...

Mit dem einhalten der Nachfrist hat man beweisen das die Abmahnung wohl brechtigt war...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Verstehe ich nicht:
Wenn ihr euren Straßenreinigungstermin eingehalten habt, warum wurde diese dann nach der "letzen Mahnung" (nochmal) gemacht?
Eine "letzte Mahnung" hat mindestens einen Vorgänger. Darauf muss doch auch reagiert worden sein!?

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#5
 Von 
Felix3110
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da wir aufgrund einiger Respektlosigkeiten seitens des Vermieters gegen uns, jeglichen Kontakt mit ihm vermeiden, bitten wir ihn uns jedes Anliegen schriftlich mitzuteilen. Daraufhin erhielten wir die "letzte Mahnung"
- mit der genannten Frist zur Reinigung der Straße - welche auch gleichzeitig die erste war Mahnung die wir erhalten haben. Einen Vorgänger gab es keinen.

Ein Dienst wurde von uns versäumt, was jedoch meines Erachtens nicht sofort eine Mahnung mit sich ziehen sollte. Dieser wurde dann innerhalb der Frist nachgeholt.

Jedoch bezieht sich meine Frage auf die Kündigung:
Was könnte der Vermieter nun machen?
Ist es denn ein wirksamer Kündigungsgrund?

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

In diesem Forum wird über Recht diskutiert, aber ich vermute keiner hier ist Anwalt oder gar Richter. Daher wird keiner endgültige Antworten geben können. Dennoch würde ich meine höchst private Meinung kundtun wollen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter mit dieser Kündigung durchkommt.

§ 573 BGB ermöglicht eine Vermieterkündigung, wenn "der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat". Es ist also ein Verschulden des Mieters notwendig und eine gewisse Schwere der Vertragsverletzung. Ich glaube kaum, dass eine nicht-durchgeführte Straßenreinigung oder nicht-ausreichend durchgeführte Straßenreinigung eine solch schwerwiegende Vertragsverletzung darstellt. Da gibt es wesentlich mildere Mittel, z.B. die Beauftragung eines externen Reinigungsdienstes.

Mal abgesehen davon, dass der Vermieter Beweise für seine Behauptungen liefern muss. Das ist mit Fotos nicht ganz so einfach, weil die eine Momentaufnahme darstellen. Der Mieter ist ja nicht verpflichtet, zu jeder Sekunde die Straße klinisch rein zu halten. Der Vermieter müsste also mindestens Vergleichsfotos über einen längeren Zeitraum liefern und dann nachweisen, dass die Verunreinigung wirklich vom Mieter zu entfernen gewesen wäre.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120220 Beiträge, 39851x hilfreich)

Zitat (von Felix3110):
Ein Dienst wurde von uns versäumt, was jedoch meines Erachtens nicht sofort eine Mahnung mit sich ziehen sollte.

Man hat was vergessen, also war die Mahnung berechtigt. Persönliche Ansichten des Mieters sind da egal.



Zitat (von Felix3110):
Was könnte der Vermieter nun machen?

a) nichts
b) auf Räumung klagen
c) einen neuen Anlauf nehmen euch los zu werden



Zitat (von Felix3110):
Ist es denn ein wirksamer Kündigungsgrund?

Nein, das man einen Mieter als "Problemmieter" ansieht ist kein wirksamer Kündigungsgrund.
Erst wenn der Mieter tatsächlich aus objektiver Sicht ein "Problemmieter" ist, wäre das ein wirksamer Kündigungsgrund.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Erst wenn der Mieter tatsächlich aus objektiver Sicht ein "Problemmieter" ist, wäre das ein wirksamer Kündigungsgrund.


Naja, vielleicht sind das längt "Problemmieter".

Zitat (von Felix3110):
Da wir aufgrund einiger Respektlosigkeiten seitens des Vermieters gegen uns, jeglichen Kontakt mit ihm vermeiden, bitten wir ihn uns jedes Anliegen schriftlich mitzuteilen.


Das ist ja auch nicht gerade ein Zeichen für eine harmonische Hausgemeinschaft.


Zitat (von Felix3110):
„mit der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses […] nur weiteren Ärger aufhalsen würde"


Aus der Sicht des Vermieters ist ja wohl der Hausfrieden nachhaltig gestört.


Tipp: Wenn ein Vermieter mit Abmahnungen anfängt, bereitet er eine fristlose Kündigung vor. Da wird noch mehr kommen. Und das nächste Mal wird er besser. Die meisten Vermieter lernen dazu.

Was ist übrigens mit der dritten Mietpartei? Ist die auf der Seite des Vermieters oder auf Eurer Seite?

Wie beurteilt diese denn die Reinigungsleistung? Damit hätte der Vermieter vermutlich einen Zeugen für Eure "MInderleistung".

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Aus der Sicht des Vermieters ist ja wohl der Hausfrieden nachhaltig gestört.
Aber auch wirklich nur aus Sicht des Vermieters. Unterschiedliche Auffassungen über die Qualität der Straßenreinigung werden sicherlich nicht ausreichen, um eine Kündigung wegen Störung des Hausfriedens zu rechtfertigen. Da müsste schon wesentlich mehr vorfallen und dann natürlich auch in der Kündigung angegeben werden.

Natürlich kann man in Frage stellen, wohin das in Zukunft führen soll. Aber das ist aus der Ferne nicht zu beurteilen. Möglich sind hier durchaus beide Varianten, Problemvermieter und Problemmieter. Ich finde es schon erstaunlich, wenn Abmahnung und Kündigung wegen einer Straßenreinigung ausgesprochen werden. Sowas ist dann doch eher selten der Fall.

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#10
 Von 
Felix3110
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Problemmieter sind wir keine. Neben dem versäumten Dienst, haben wir uns definitiv nichts zu Schulden kommen lassen. Und eine nachhaltige Störung des Hausfriedens gibt es unserseits auch nicht. Sonst hätte ich das schon hier erwähnt...

Wie schon erwähnt sind hier Respektlosigkeiten (Beleidigungen & Anschuldigungen) seitens des Vermieters an uns vorgefallen. Das Verhältnis mit dem Vermieter ist also alles andere als harmonisch - weder mit uns noch mit den Übermietern. Diese haben gerade ihre Wohnung nach nicht einmal 6 Monaten, wegen des Vermieters, gekündigt. Sie wären also auf unserer Seite. Wie sie die Leistung beurteilen, weiß ich nicht. Sobald ich sie sehe, werde ich nachfragen.

-- Editiert von Felix3110 am 02.08.2018 14:34

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Felix3110
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Tipp: Wenn ein Vermieter mit Abmahnungen anfängt, bereitet er eine fristlose Kündigung vor. Da wird noch mehr kommen. Und das nächste Mal wird er besser. Die meisten Vermieter lernen dazu.


Was kann denn noch kommen außer eine Kündigung, die aller anschein nach unrechtens ist?
Wir haben uns nichts erhebliches zu Schulden kommen lassen, und schon gar nichts was eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.

-- Editiert von Felix3110 am 02.08.2018 14:44

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat:
Was kann denn noch kommen außer eine Kündigung, die aller anschein nach unrechtens ist?


Die Räumungsklage.
Allerdings bin auch ich der Auffassung, dass die Kündigung unwirksam ist und der Vermieter somit einen Räumungsprozess verlieren wird.

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