Kündigung wegen Eigenbedarf für den Sohn

24. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
EddiRu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung wegen Eigenbedarf für den Sohn

Hallo zusammen,

folgende Situation bei der wir uns nicht sicher sind, ob man hier wegen Eigenbedarf kündigen kann:

Vermieter besitzen neben einem Einfamilienhaus noch eine 2-Zimmer Wohnung. Das Einfamilienhaus wird von den Vermietern und deren 24 jährigen Sohn bewohnt. In der 2-Zimmer Wohnung wird seit 2014 von einer Dame und Ihrem 19 jährigen Enkelkind bewohnt.

Nun möchte der 24 jährige Sohn gerne aus dem Elternhaus ausziehen und in seine erste eigene Wohnung ziehen. Hierzu bietet sich die ca. 60 qm² große 2-Zimmer Wohnung der Eltern bestens an. (Mietpreis, Lage etc.)

Zu unserer Frage, ist es hier möglich die Wohnung wegen Eigenbedarf zu kündigen mit der Begründung, dass der 24 jährige Sohn aus dem Elternhaus in eine eigene Wohnung ziehen möchte?

Kann es hier evtl. zu Schwierigkeiten kommen, da die Eltern im Besitz eines Einfamilienhauses sind, in dem der Sohn auch weiterhin leben könnte - er möchte jedoch unbedingt, in seinem Alter verständlich, in eine eigene Wohnung ziehen.

Eine weitere Frage in diesem Fall:
Die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf würde in diesem Fall 3 Monate betragen. Hier würde man den Mietern gerne aus Kulanz vorher schon informieren, dass die Eigenbedarfkündigung im November eingereicht wird um die Wohnung ab Februar frei zu haben. Sollte man das in Form einer Kündigung wegen Eigenbedarf mit einer verlängerten Kündigungsfrist tun, oder lieber vorab per Post die Kündigung die im November kommt ankündigen?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Zu unserer Frage, ist es hier möglich die Wohnung wegen Eigenbedarf zu kündigen mit der Begründung, dass der 24 jährige Sohn aus dem Elternhaus in eine eigene Wohnung ziehen möchte?


Ja

Zitat:
Kann es hier evtl. zu Schwierigkeiten kommen, da die Eltern im Besitz eines Einfamilienhauses sind, in dem der Sohn auch weiterhin leben könnte - er möchte jedoch unbedingt, in seinem Alter verständlich, in eine eigene Wohnung ziehen.


Nein

Zitat:
Die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf würde in diesem Fall 3 Monate betragen. Hier würde man den Mietern gerne aus Kulanz vorher schon informieren, dass die Eigenbedarfkündigung im November eingereicht wird um die Wohnung ab Februar frei zu haben. Sollte man das in Form einer Kündigung wegen Eigenbedarf mit einer verlängerten Kündigungsfrist tun, oder lieber vorab per Post die Kündigung die im November kommt ankündigen?


Dringend empfehlen würde ich, einen Anwalt mit dem Erstellen des Kündigungsschreibens zu beauftragen. Es gibt bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs zahlreiche formelle Fallstricke, deren Nichtbeachtung ggf. zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EddiRu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Zu unserer Frage, ist es hier möglich die Wohnung wegen Eigenbedarf zu kündigen mit der Begründung, dass der 24 jährige Sohn aus dem Elternhaus in eine eigene Wohnung ziehen möchte?


Ja

Zitat:
Kann es hier evtl. zu Schwierigkeiten kommen, da die Eltern im Besitz eines Einfamilienhauses sind, in dem der Sohn auch weiterhin leben könnte - er möchte jedoch unbedingt, in seinem Alter verständlich, in eine eigene Wohnung ziehen.


Nein

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Gut zu wissen, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarf in diesem Fall begründet ist. Wir werden uns für die Erstellung des Kündigungsschreiben am besten an einen Anwalt wenden um hier keine Fehler zu machen.



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von EddiRu):
Gut zu wissen, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarf in diesem Fall begründet ist.
Eine spitzfindige Klarstellung: Einem Anwalt für Mietrecht sollte es gelingen, in diesem Fall eine korrekt begründete Eigenbedarfskündigung hinzubekommen. Das heisst nicht, dass es keine Probleme geben kann. Der Mieter kann z.B. einen Härtefall-Einwand vorbringen, mit dem sich dann der Anwalt beschäftigen müsste.

Es macht aktuell keinen Sinn, auf alle möglichen Probleme und Einwände einzugehen. Ich möchte nur empfehlen, nicht unnötig lange zu warten oder die Kündigungsfrist von vorn herein zu verlängern. Man kann sich immernoch mit dem Mieter auf eine Fristverlängerung verständigen, sofern dies sinnvoll erscheint.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
EddiRu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Uns war in erster Linie wichtig zu klären, ob generell die Eigenbedarfskündigung begründet ist. Wir haben uns erkundigt und haben erfahren können, dass die Kündigung wegen Eigenbedarf für den ausziehenden Sohn möglich ist - nur wussten wir nicht ob es da ggf. drauf ankommt ob wir in einem Einfamilienhaus wohnen oder die Kündigung nur Begründet sei, wenn wir in einer Wohnung leben würden.

Für die weiteren Schritte werden wir entsprechend einen Anwalt beauftragen das Kündigungsschreiben aufzusetzen.

Ein möglicher Härtefall ist uns derzeit nicht bekannt - wollen wir nicht hoffen, dass hier einer angegeben wird.

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