Kündigung wegen Eigenbedarf

7. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
sommersu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigung wegen Eigenbedarf

Guten Tag,

ich habe seit langem Probleme mit meiner Vermieterin, die jetzt darin gipfelten, dass sie mir wegen Eigenbedarf gekündigt hat.
Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Meine Frage: Ich habe Aussicht darauf, am 01.03. ein neues Mietverhältnis zu beginnen. Muss ich die Kündigungsfrist einhalten und Miete bis einschließlich März bezahlen, auch wenn meine Vermieterin mich ja offensichtlich schnell aus der Wohnung raushaben will? Falls jemand ERfahrungen damit hat, wäre ich sehr dankbar für eine Antwort!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Zu welchem Termin hat denn Deine Vermieterin gekündigt? Wenn die zum 31.3. gekündigt hat, mußt du auch bis dahin bezahlen, aber wenn ihr euch beide einig seid, das mietverhältnis schneller zu beenden, spricht nichts dagegen, daß du auch früher ausziehst und entsprechend früher keine Mieter mehr zahlst.
Aber noch ein kleiner Tip: Wen sie wegen Eigenbedarf kündigt, mauß sie oder ein naher Angehöriger auch tatsächlich in die Wohnung einziehen. Die Begründung Eigendarf darf aufkeinen Fall vorgeschoben sein, ansonsten ist die Kündigung unwirksam und Dir steht ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Das kann bedeuten, Ersatz der Umzugskosten, Erstattung höherer Miete etc.

Da du ja sagst, daß du schon länger Probleme mit der Vermieterin hast, könnte es sich lohnen, den Eigenbedarf mal zu überprüfen. (Übrigens muß in der Kündigungsbegründung bereits derjenige, der einziehen will, namentlich benannt sein.)

Gruß Justice

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"justice"

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