Hallo zusammen,
ich habe schon ein wenig zur Problematik gegoogled, bin aber nicht 100-prozentig fündig geworden. Deshalb frage ich hier einmal nach.
Die Situtation:
Wir (Meine Frau, mein Sohn, meine Tochter und ich) wohnen in einer 3-einhalb Zimmer Wohnung. Der Mietvertrag wurde zum 01.07.2006 unbefristet unterzeichnet. Allerdings gibt es folgenden Passus im Vertrag, den ich einmal zitieren möchte:
[Zitat]
Kündigungsverzicht: (maximal 5 Jahre)
Das obige Mietverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Mietparteien verzichten wechselseitig für einen Zeitraum von ______3______ Jahren bis ______30.06.2009______ auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Nach Ablauf des Verzichtszeitraumes kann das Mietverhältnis wieder von beiden Mietparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird von dieser Regelung nicht berührt.
[Zitatende]
Nun besteht die Möglichkeit für uns, in eine größere Wohnung zu ziehen. Während das Mietverhältnis abgeschlossen wurde, waren wir noch zu dritt (meine Tochter wurde im letzten Jahr geboren).
Bevor ich meinen Vermieter auf die Situation anspreche wollte ich abklären, ob denn gesetzlich die Möglichkeit auf eine "vorherige" Kündigung des Vertrages besteht (möglicherweise, weil die Wohnung langsam zu klein wird und der Fall zur Vertragsunterzeichnung nicht absehbar war). Ich weiß nicht, ob er so kulant ist und uns früher aus dem Vertrag rauslässt.
Für sachdienliche Hinweise wäre ich euch sehr dankbar.
André
Kündigung vs. Kündigungsverzicht
20. November 2008
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Frage vom 20. November 2008 | 21:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung vs. Kündigungsverzicht
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#1
Antwort vom 20. November 2008 | 21:09
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1380x hilfreich)
ich würde mal "nein" sagen
ob familienzuwachs als ausserordentlich zählt kann letztendlich nur ein anwalt sagen
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
#2
Antwort vom 20. November 2008 | 21:31
Von
Status: Student (2610 Beiträge, 428x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 20. November 2008 | 22:44
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2043x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 28. Januar 2009 | 19:56
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
wollte nochmals kurz nachfragen. Zu welchem Termin kann ich denn laut dem o. g. Auszug jetzt kündigen? Zum 30.06.09 oder 30.09.09?
Danke und Grüße
#5
Antwort vom 28. Januar 2009 | 19:59
Von
Status: Lehrling (1592 Beiträge, 787x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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