Kündigung vom Vermieter wegen Eigenbedarf, kann ich selbst noch kündigen?

31. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sordon89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung vom Vermieter wegen Eigenbedarf, kann ich selbst noch kündigen?

Hallo,

ich habe heute eine Kündigung vom Vermieter wegen Eigenbedarf erhalten. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 6 Monate (da bereits 5 Jahre in der Wohnung wohnhaft) zum 01.02.2019.

Ich habe die Kündigung ausgehändigt bekommen, jedoch noch nicht unterschrieben. Da mir dieser Zeitraum ehrlich gesagt zu lange ist, da ich zeitnah umziehen möchte, ist es noch möglich selbst zu kündigen (mit der gestzlichen und daher kürzeren Frist von 3 Monaten)? Wenn ja zu wann wäre dies dann noch möglich, falls die Kündigung noch heute dem Vermieter zugestellt wird?

Für eine zeitnahe Antwort wäre ich sehr dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Sordon89):
falls die Kündigung noch heute dem Vermieter zugestellt wird?

Dann endet der Mietvertrag am 31.10.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Sordon89):
ist es noch möglich selbst zu kündigen (mit der gestzlichen und daher kürzeren Frist von 3 Monaten)?


Das ist nicht nur möglich, dass mußt Du sogar wenn Du früher aus dem Vertrag willst. Möglich wäre auch einen Aufhebungsvertrag wenn der VM möchte.

Wie kommst Du auf kürzer als 3 Monate?

Zitat (von Sordon89):
Wenn ja zu wann wäre dies dann noch möglich, falls die Kündigung noch heute dem Vermieter zugestellt wird?


Zum 31.10.2018

Das ginge auch noch wenn die Kündigung bis zum 3.8.18 beim Vermieter ist.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Wie kommst Du auf kürzer als 3 Monate? Hat er nicht geschrieben - er schrieb "kürzere Frist VON 3 Monaten", nicht etwa "kürzer ALS 3 Monate".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sordon89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank für eure Antworten und Hilfestellungen. Werde genau so verfahren.

@muemmel: Richtig, genau so meinte ich das :)

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