Kündigung vom Vermieter - komische Sache

19. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Famous
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 45x hilfreich)
Kündigung vom Vermieter - komische Sache

Hallo,

ich erhielt Anfang letzten Jahres ein Schreiben des Vermieters mit den Zahlungsaufstellungen, doch bei dieser fehlte eine meiner Zahlungen. Es war lediglich ein Hinweis das ich in Verzug wäre und ich die Nebenkostenabrechung noch begleichen müsse, diese habe ich dann bezahlt und seitdem auch nichts mehr davon gehört. Die Miete war wie gesagt schon von mir beglichen.

Nun war ich heuer im Februar ein Monat zu spät dran und habe wieder ein Schreiben erhalten. Nun ist die Sache etwas verzwickt, der Vermieter ist scheinbar immer noch der Meinung vom letzten Jahr sei ein Monat offen, also dann 2 Mieten. Da ich eine Woche weg war und die Post nicht gleich leerte hab ich das Schreiben erst letzte Woche erhalten.
Am Rande: Ich erhalte dort kaum Post, da es nur mein Nebenwohnsitz ist, ich sehe eher selten nach.

Nun war bei dieser Post zugleich auch ein Abholbescheid für ein Einschreiben dabei, welches ich aber aus zeitlichen Gründen noch nicht holen konnte. Ich hab keine Ahnung um was es sich handelt, doch heute kam mir der Gedanke, dass es sich dabei ja um eine Kündigung des Mietverhältnisses handeln könnte, da sonst im Grunde nichts in Frage kommen könnte.

Mittlerweile habe ich die Miete beglichen, bei den bisherigen 2 Schreiben war noch nie von Kündigung die Rede, für mich kommt das alles plötzlich, und wie gesagt, ich habe die Zahlungen aufgestellt und habe bis dato alles bezahlt.

Von der Frist zur Zahlung im letzten Schreiben, könnte eine Kündigung durchaus der Fall sein.

Wie gesagt, das Einschreiben habe ich noch nicht erhalten und von Kündigung war noch nie die Rede in den bisherigen Schreiben.

Gelten Briefe mit dem Betreff Zahlungsverzug als Abmahnung? Soviel ich jetzt gelesen habe muss die Kündigung darin auch angedroht werden (nicht der Fall). Aussdem sind die Schreiben ja erst aufgrund des Fehler des Vermieters zustande gekommen.

Sollte es eine Kündigung sein, ist diese doch eigentlich nicht wirksam:

1. Ich habe Sie ja gar nicht erhalten.

2. Es ist keine Miete offen.

3. Es liegt ein Fehler beim Vermieter vor.

Sehe ich das richtig ??

Was kann ich denn jetzt erwarten, ich werde dem Vermieter die Aufstellung meiner Zahlungen zukommen lassen.


mfg

Famous


-- Editiert von Famous am 19.03.2007 14:15:53

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung ist mit Zahlung aller Aussenstände gegenstandslos.

-----------------
"MfG
Susanne"

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#2
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Welchen Grund gibt es, dass Du die aus Sicht des Vermieters noch offene Mietzahlung nicht aufklären möchtest?

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#4
 Von 
Famous
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 45x hilfreich)

@Tao:

Dafür gibt es keinen, ich hab die Zahlungen aufgelistet und ihm diese zukommen lassen.

Wegen dem BGH Urteil, diesem muss aber eine Abmahnung mit Androhung der Kündigung vorausgehen.

Grüße Famous

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