Kündigung und Müll, darf der Vermieter das?

10. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Kündigung und Müll, darf der Vermieter das?

Situation: zweifamilienhaus, hellhörig. Die Vermieter wohnen oben, die behinderte Mieterin unten auf 50 qm. Die Mieterin ist schwanger. Darf der Vermieter ihr kündigen, weil die Wohnung zu klein ist für 2 und er Lärm fürchtet (Kinderlärm und Lärm durch die Mutter, die vor seiner Abschaffung schon immer den Hund angebrüllt hat).
In dem Landkreis wird der Restmüll nach Gewicht berechnet. Kann man die Mieterin verpflichten, nach der Geburt auf eigene Kosten eine Windeltonne zu bestellen, damit der Vermieter für die Windeln nicht mitzahlen muss? Zur Zeit nutzen beide Parteien die gleiche Tonne.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Der kann ihr auch ohne Grund kündigen, da Zweifamilienhaus.

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
Darf der Vermieter ihr kündigen, weil die Wohnung zu klein ist für 2 und er Lärm fürchtet

Deswegen nicht, aber bei einer Wohnung im 2 Familienhaus, bei der eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird besteht ein Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB . Die Kündigungsfrist verlängert sich lediglich um 3 Monate.
https://www.mieterbund.de/index.php?id=3094

Zur Windeltonne sollte man das Kleingedruckte der Gemeinde des Landkreises studieren.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
Kann man die Mieterin verpflichten, nach der Geburt auf eigene Kosten eine Windeltonne zu bestellen, damit der Vermieter für die Windeln nicht mitzahlen muss?

Kann man.

Kommt halt darauf an, was genau diesebezüglich in den vertraglichen Vereinbarungen steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Die Mieterin kann dieser "erleichterten Kündigung" aber widersprechen. Es könnte sich ja durchaus um einen Härtefall handeln. Sie ist behindert und schwanger.
Es dürfte ihr schwer fallen eine neue Wohnung zu finden und selbst wenn, ist die Frage, ob ihr dann noch ein Umzug zuzumuten ist.

Wenn dem wirklich so ist, sehe ich schlechte Chancen für den Vermieter...

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