Situation: zweifamilienhaus, hellhörig. Die Vermieter wohnen oben, die behinderte Mieterin unten auf 50 qm. Die Mieterin ist schwanger. Darf der Vermieter ihr kündigen, weil die Wohnung zu klein ist für 2 und er Lärm fürchtet (Kinderlärm und Lärm durch die Mutter, die vor seiner Abschaffung schon immer den Hund angebrüllt hat).
In dem Landkreis wird der Restmüll nach Gewicht berechnet. Kann man die Mieterin verpflichten, nach der Geburt auf eigene Kosten eine Windeltonne zu bestellen, damit der Vermieter für die Windeln nicht mitzahlen muss? Zur Zeit nutzen beide Parteien die gleiche Tonne.
Kündigung und Müll, darf der Vermieter das?
10. Oktober 2018
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Frage vom 10. Oktober 2018 | 18:51
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Kündigung und Müll, darf der Vermieter das?
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#1
Antwort vom 10. Oktober 2018 | 19:03
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Der kann ihr auch ohne Grund kündigen, da Zweifamilienhaus.
#2
Antwort vom 10. Oktober 2018 | 19:22
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatDarf der Vermieter ihr kündigen, weil die Wohnung zu klein ist für 2 und er Lärm fürchtet :
Deswegen nicht, aber bei einer Wohnung im 2 Familienhaus, bei der eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird besteht ein Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB . Die Kündigungsfrist verlängert sich lediglich um 3 Monate.
https://www.mieterbund.de/index.php?id=3094
Zur Windeltonne sollte man das Kleingedruckte der Gemeinde des Landkreises studieren.
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#3
Antwort vom 10. Oktober 2018 | 19:25
Von
Status: Unbeschreiblich (120214 Beiträge, 39849x hilfreich)
ZitatKann man die Mieterin verpflichten, nach der Geburt auf eigene Kosten eine Windeltonne zu bestellen, damit der Vermieter für die Windeln nicht mitzahlen muss? :
Kann man.
Kommt halt darauf an, was genau diesebezüglich in den vertraglichen Vereinbarungen steht.
#4
Antwort vom 10. Oktober 2018 | 21:54
Von
Status: Schüler (398 Beiträge, 180x hilfreich)
Die Mieterin kann dieser "erleichterten Kündigung" aber widersprechen. Es könnte sich ja durchaus um einen Härtefall handeln. Sie ist behindert und schwanger.
Es dürfte ihr schwer fallen eine neue Wohnung zu finden und selbst wenn, ist die Frage, ob ihr dann noch ein Umzug zuzumuten ist.
Wenn dem wirklich so ist, sehe ich schlechte Chancen für den Vermieter...
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