Kündigung, trotz Mietrecht auf Lebenszeit

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
mogget
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung, trotz Mietrecht auf Lebenszeit

Hallo,

wie soll ich mich verhalten und wie steht es um meine Rechte ? Bitte um Hilfe

Mir wurde mein Mietverhältnis gekündigt.

Seit 2003 bin ich Mieter in einer Doppelhaushälfte.
Als ich die Haushälfte bezog, wurde ein Mietvertrag mit dem Passus "Wohnrecht auf Lebenszeit" schriftlich fixiert, zu einer festgelegten Miete.
Mit dieser Sicherheit habe ich dann 20.000€ in die von mir bewohnte Haushälfte zur Sanierung investiert, um da wohnen zu können :)

Nun wurde mir mein Mietverhältnis gekündigt, mit einer Kündigungdfrist von 6 Monaten. Ohne den Hinweis auf Widerspruch.

Vielleicht nicht unwichtig..
Als meine Vermieterin/Eigentümerin mir die Haushälfte zur Miete anbot 2003, bat sie mich um Unterstützung für Ihre Pflegebedürftige Mutter, was anteilig dann von der vereinbarten Miete in Form von Stundenlohn abgezogen wird.

Bis 2010 so auch geschehen. Die Betreuungssituation war nur eine mündliche Absprache und taucht nicht im Mietvertrag auf. Die mündliche Vereinbarung bestand darin : ist einer mit der Betreuung nicht zufrieden/sie oder ich/ geht es über ihre/meine Grenzen, so ist die Betreuung beendet.
Das ganze ist nicht im Mietvertrag verankert.
Die Betreuung ihrer Mutter wurde nun von mir beendet,darauf die Kündigung, mit der Begründung : Unterlassung der Betreuung.

Was kann ich tun ?

mogget
















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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Als ich die Haushälfte bezog, wurde ein Mietvertrag mit dem Passus "Wohnrecht auf Lebenszeit" schriftlich fixiert, zu einer festgelegten Miete.

Wenn dieses "Wohnrecht auf Lebenszeit" niemals, weder schriftlich, noch mündlich (und das beweisbar)in irgendeiner Form an irgendwelche Bedingungen geknüpft war, dann seh ich für die Kündigung keinerlei rechtliche Grundlage.

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#2
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@mogget

quote:<hr size=1 noshade>Kündigung, trotz Mietrecht auf Lebenszeit <hr size=1 noshade>

wenn das Wohnrecht nicht grundbuchlich abgesichert ist (§1093 BGB dingliches Wohnrecht) handelt es sich um ein schuldrechtlich wirkendes Wohnrecht welches gekündigt werden kann. Wie sich dies definiert kann man u.a. hier nachlesen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/leihe.htm

Gruß
Karakorum


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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12305.01.2011 09:17:52
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
handelt es sich um ein schuldrechtlich wirkendes Wohnrecht welches gekündigt werden kann.


Aber nicht durch eine ordentliche Kündigung des Vermieters.

Ich halte die Kündigung daher ebenfalls für unwirksam. Sie sollte daher mit Hinweis auf das vertraglich vereinbarte lebenslängliche Wohnrecht zurückgewiesen werden.

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#5
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
was anteilig dann von der vereinbarten Miete in Form von Stundenlohn abgezogen wird.

Wieviel blieb dann von der Miete noch übrig ?



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#6
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

Mit diesem schwerwiegendem Problem, sollten Sie als besorgter Mieter einen Fachanwalt zu Rat ziehen, oder einen Experten vom örtlichen Mieterbund!

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mogget
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Scheint dennoch nicht ganz klar eindeutig zu sein, so
werde wohl einen Anwalt/Anwältin aufsuchen.

Noch eine Frage, sollte ich auf jeden Fall jetzt Widerspruch einlegen ? da ja nicht mal auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wurde. Oder nicht darauf reagieren und abwarten?

mogget


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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Kommt darauf an, wie schnell die Gegenseite reagieren soll.



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Könnte die Gegenseite denn überhaupt die Zustellung der Kündigung gerichtsfest beweisen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mogget
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


>Könnte die Gegenseite denn überhaupt die Zustellung der Kündigung gerichtsfest beweisen?

Die Kündigung habe ich per Einschreiben erhalten.


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