Kündigung meines Gewerbemietvertrages

19. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
00Kurier00
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung meines Gewerbemietvertrages

Brauche Hilfe wegen
Kündigung meines Gewerbemietvertrages.

Er ist auf 5 jahre fest und läuft jetzt 2 Jahre. Mein Problem ist, dass ich mit meiner Firma Umziehen muss, wegen Platz mangel. Die Hausverwaltung war nicht in der Lage, mir ein neues größeres Objeckt zur Verfügung zu stellen.
Hat jemand eine Idee wie ich vorzeitig aus diesem Vertrag komme.


Danke im Vorraus Tommy

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

hallo 000Kurier,

ich denke mal, dass man bei einem Gewerbemietvertrag auch an die vereinbarte Mietzeit gebunden ist. Man hat aber die Möglichkeit, seinen Laden "unterzuvermieten". Du hast deinen Laden jetzt 2 Jahre, somit kannst du untervermieten für 3 Jahre. Sollte dein Mieter nicht zahlen, stehst du natürlich weiter in der Haftung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
00Kurier00
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Punkt ist, ich muss und will raus aus diesem Vertrag. Wie ist mir echt egal. Wichtig ist nur, das die Folgekosten für mich, wenn ich die Gewerberäume nicht mehr nutze nicht zu hoch sind, will ich sie auch nicht mehr bezahlen.
Es muss doch möglichkeiten geben um aus einen Vertrag zu kommen. Kündigung aus wichtigem Grund. Nur welcher ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

1.
...dann schreibe dem VM dass du nicht mehr in der Lage bist, die Miete aufzubringen. Vielleicht entläßt er dich aus dem Vertrag

2. zahle keine Miete mehr, lass dich fristlos kündigen....Räumungsklage....
kommt wohl noch einiges an Kosten auf dich zu.
:-)))

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man aus dem Gewerbemietvertrag früher raus kommt, nur weil die Mietfläche zu klein ist.

Vielleicht haben noch andere Leser Ideen dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
00Kurier00
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zum Thema:
Außerordentliche befristete Kündigung

Dem Mieter von Gewerberaum steht in den folgenden Fällen die Möglichkeiten zur außerordentlichen befristeten Kündigung zu:

a) bei einem über 30 Jahre währenden Mietvertrag, § 544 BGB ;

b) beim Tod des Mieter, § 563 BGB ;

c) bei Nichtwahrung der Schriftform, § 550 , 578 BGB ;

d) im Falle des Mieterkonkurses, wenn dem Mieter vor Konkurseröffnung die Mietsache überlassen worden war, § 19 Absatz 1 Konkursordnung;

e) bei Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters, § 554 BGB ;

f) bei Verweigerung der Untermieterlaubnis, § 549 Absatz 1 Satz 2 BGB ;

g) bei Versetzung als Beamter, § 570 BGB ;

h) als Vergleichsschuldner nach Überlassung des Mietobjekts, § 51 Absatz 2 Vergleichsordnung;

i) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters, § 109 Insolvenzordnung;

j) nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens, § 9 Absatz 3 Satz 2 Gesamtvollstreckungsordnung.


Kündigng fristlos BGB, ausserordentliche Kündigung

§ 543 ABS. 1 aus wichtigen Grund
§ 543 ABS. 2 Nr. 3 Zahlungsverzug

Wer sich im Paragraphendschungel nicht auskennt, sollte besser professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.


Zusatz:
Kündigungsfrist / Kündigungsfristen bei Gewerberaummietvertrag

Die entsprechende Regelung findet sich in § 580a ABS. 2 BGB.

Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig.

Es kann also spätestens am dritten Werktag

a) des Oktober zum 31. März,
b) des Januar zum 30.Juni,
c) des April zum 30.September,
d) des Juli zum 31. Dezember gekündigt werden

Achtung:
Im schlechtesten Fall kann die verbleibende Mietzeit also knapp 9 Monate betragen. Beispiel: Der Mieter kündigt am vierten Werktag des Oktober: Das Mietverhältnis endet dann erst am 30. Juni.
Kann ich damit was anfangen bei einen 5 jahres Vertrag ????

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Muhittin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)


Zusatz:
Kündigungsfrist / Kündigungsfristen bei Gewerberaummietvertrag

Die entsprechende Regelung findet sich in § 580a ABS. 2 BGB.

Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig.

Es kann also spätestens am dritten Werktag

a) des Oktober zum 31. März,
b) des Januar zum 30.Juni,
c) des April zum 30.September,
d) des Juli zum 31. Dezember gekündigt werden

Achtung:
Im schlechtesten Fall kann die verbleibende Mietzeit also knapp 9 Monate betragen. Beispiel: Der Mieter kündigt am vierten Werktag des Oktober: Das Mietverhältnis endet dann erst am 30. Juni.

Ich hätte da eine Frage:
...wie würde es aussehen, wenn die Kündigung am 5. August erfolgt, zu welchem termin könnte der Mieter unter diesen voraussetzungen kündigen??



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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