Kündigung meiner Wohnung wegen illegalen Wohnraum

4. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Silvio S
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung meiner Wohnung wegen illegalen Wohnraum

Hallo Leute,

ich wohne seit 7Jahren in einem kleinen Häuschen in meiner Wohnung , nun habe ich von meiner Vermieterin die Kündigung bekommen , mit der begründung , Sie dürfe dies nicht als wohnung vermieten , da diese Räumlichkeit beim Bauamt als Gewerberäume gemeldet sind. Und daher dürfte Sie das nicht als Wohnung Vermieten , sondern nur selbst als Schuppen nutzen. Also illegaler wohnraum ! Oder ?
Nun bin ich gezwungen nach neuen Wohnraum zusuchen und in meiner preislage wieder etwas zufinden , da ich Harz4 empfänger bin.

Frage:

Muß meine Vermieterin jetzt für die Umzugskosten , Mehraufwand , Schadensersatz usw. aufkommen ?

Kann ich mir jetzt eine vergleichbar ausgestattete , aber in der Miete teurere Wohnung suchen und die mehrkosten der Vermieterin auferlegen ?

Oder inwieweit kann ich meine Vermierterin zu Haftung heranziehen ?

Silvio S.


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-- Editiert Silvio S am 04.02.2012 11:54

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31 Antworten
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#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Hier liegt ein Kündigungsgrund vor, der schon bei Beginn des Mietvertrages bestand. Das geht nicht.

Mit einer Kündigung kann der Vermieter den Mietvertrag nicht beenden.

Die Baubehörde könnte allerdings eine Räumungsverfügung erlassen. Wenn das passiert, wäre der Vermieter für alle daraus entstehnden Kosten schadensersatzpflichtig. Es sei denn, ihnen war von vornherein bekannt, dass es Gewerberaum ist und dort nicht gewohnt werden darf.
Als was wurden die Räume vermietet ? Als Wohnraum ??

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#2
 Von 
Silvio S
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

das Häüschen mit der Räumlichkeit , wurde mir als Wohnung hinterhaus ,vermietet ohne das ich etwas von vornherein wuste das dieser als solcher nicht zugelassen ist.
Hätte ich gewust das dieser als Wohnraum nicht zugelassen ist , wäre ich damals nie in diese Räumlichkeiten (Wohnung) gezogen und hätte meine damalige Wohnung die zwar mehr gekostet hat geblieben.

Was und inwieweit ,kann ich jetzt was gegen die Kündigung und Sadensersatz gegen meine Vermieterin machen , da es ja nich mein verschulden ist das ich jetzt hier ausziehen muss.



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-- Editiert Silvio S am 04.02.2012 12:59

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Vermutlich macht es Sinn, mal beim Bauamt vorzusprechen.
Vielleicht kann man dort eine Kopie der Verfügung erhalten, welche dem Vermieter zugestellt wurde, um die Fristen und Auflagen zu erkennen.

Evtl. gibt es auch mögliche bauliche Änderung, damit die Räume weiterhin als Wohnraum genutzt werden dürfen.


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#4
 Von 
Silvio S
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt noch keinerlei Verfügung vom Bauamt für die Räumlichkeiten.
Da meine Vermieterin mit einem blauen Auge davon kommen möchte und nicht beim Bauamt auffliegen will ,da Sie sonst von Bauamt mit einem hohen Busgeld rechnet, weil Sie diese Räumlichkeit Jahrelang auch schon vor meiner zeit als Wohnraum vermietet hat , obwohl Sie es als diesen nicht hätte vermieten dürfen.
Daher möchte meine Vermieterin das ich so schnell wie möglich hier ausziehe damit Sie keinerlei Probleme noch mit dem Bauamt haben möchte , bzw. was das jahrelange Miete kassieren betrifft.

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
nun habe ich von meiner Vermieterin die Kündigung bekommen , mit der begründung , Sie dürfe dies nicht als wohnung vermieten ,



Die Kündigung ist unwirksam.

Die Vm. hat dir Wohnraum vermietet, das muss sie einhalten. Wie sie das macht, ist ihr Problem.

Wenn du trotzdem ausziehst, ist das ein freiwilliges Entgegenkommen von deiner Seite. Dass du dadurch Schäden erleidest, ist nicht einzusehen.

Am Besten wäre eine einvernehmliche, schriftliche Regelung mit der Vm. Haftbar ist sie ohne Zweifel.

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Dann kann die Lösung ja nur auf dem Verhandlungswege gefunden werden. D.h. Umzugskosten, Maklergebühren, evtl. Renovierungskosten für die neue Wohnung, usw. können als Schadenersatz verlangt werden.

Einen Kündigungsgrund sehe ich nicht.

Wie hoch wäre denn das Busgeld ?

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#7
 Von 
Silvio S
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

das Busgeld legt das Bauamt fest. Noch ist ja nichts beim Bauamt bekannt aber sollte meine Vermieterin beim Bauamt auffliegen würde sie mit dem Busgeld rechnen müssen und sowie ich bisher gelesen und gehört habe lege das bei
75000,-€ Busgeld.
Daher möchte Sie mich so schnell wie möglich hier aus der wohnung haben damit dies nicht passiert.

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:
Leider muss das aber beim Jobcenter angegeben werden!


Na und, sind doch alles eigene mögliche Ausgaben.

Jedenfalls hat Silvio S alle Trümpfe in der Hand und braucht sich zu nichts zwingen lassen.



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#10
 Von 
Silvio S
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

bei einer gütichen vereinbarung zwischen Vermiter und mir , betreffend aller Schadensersatzforderungen (Umzugskosten, Maklergebühren, evtl. Renovierungskosten , Mehraufwad für die neue Wohnung, usw. ) wie hoch liegen die im Schnitt bzw. wieviel muss meine Vermieterin als ausgleich zahlen damit ich Sie nicht mit einer gerichtlichen Klage belangen kann.

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#12
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Noch sind die beiden aber im Verhandlungsstadium.

Vereinbart werden kann vieles, auch mehr als was als Schadensersatz gefordert werden könnte.

Z.B. für Verlust der gewohnten Umgebung/Nachbarn und anderes.

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#13
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ich denke eher, dass die Vermieterin ihren Mieter los
werden will. Möglicherweise für eine Neuvermietung mit
höherer Miete. Schließlich hat sie sich 7 Jahre lang keine Gedanken über die illegale Vermietung gemacht.
Selbst wenn das Bauamt dahinter kommt wird es die
Vermieterin "bei Strafandrohung" auffordern, die Hütte
zu beseitigen, ohne sofort ein Bußgeld zu verhängen.
Wenn der Mieter nun Umzugskosten u.s.w. verlangt, wird die
Vermieterin von einer Kündigung absehen.

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#15
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das gerade genau nicht, s. § 573 BGB ff., denn so bekommt sie den M kostenlos raus! <hr size=1 noshade>


Sehe ich als eine sehr vermieterfreundliche Prognose.
Hab mich schon gewundert, wo die Vermieterposition bleibt.

Dann müßten aber ganz andere Kündigungsgründe her.


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#16
 Von 
Silvio S
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

von der Kündigung sieht meine Vermieterin nicht ab , da Sie Angst hat ,das alles rauskommt das Sie hier illegal vermietet.
Das seht schon fest ,das Sie dabei bleibt das Sie hier nicht Vermieten darf , sondern die Räumlichkeiten nur als Schuppen selber nutzen darf.
Weitervermieten bzw. einen Nachmieter kommt hier auch nicht in frage. Sie möchte mich einfach los werden bevor Sie auffliegt , das Sie illegal vermietet und die Mieteinnahmen auch nicht Steuerlich geldend gemacht hat.

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#18
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:
3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde;...


Einmal sieht der Kündigungsgrund anders aus und zum anderen gab es den Grund schon zu Beginn des Mietverhältnisses, da die Räume nicht zu Wohnzwecken vermietet werden durften !!

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#20
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Ich halte die wohnungsrechtlichen Regelungen für anwendbar,
zivilrechtlich ist es Wohnraum, da der Vertragszweck maßgebend ist.
Auf die baurechtlichen (öffentlich rechltichen) Vorgaben kommt es im Verhältnis Vermieter - Mieter nicht an.

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#21
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
von der Kündigung sieht meine Vermieterin nicht ab



Das mag ja sein, ändert aber nichts daran, dass die Kü. unwirksam ist.

Entscheidend ist, dass sie dir Wohnraum vermietet hat, sich dazu vertraglich verpflichtet hat. Ob das bauordnungsrechtlich Wohnraum ist, spielt für dich keine Rolle. Kündigungsgrund ist das nicht.

Wenn du freiwillig eine Mietaufhebungsvereinbarung unterschreibst, wäre es damit endgültig erledigt, egal was da drin steht.

Du solltest also möglichst konkret abschätzen, welcher Schaden dir durch einen Umzug entstehen würde. Deine private Arbeit und Zeit ist rechtlich wertlos, kein Schaden. Bei der Sachlage spricht aber nichts dagegen, dass du dir das auch vergüten lässt.

Der Rest ist Verhandlungssache.

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#22
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

Ich denke, Du solltest Dir erst einmal darüber klar werden, ob Du in dieser Wohnung weiter wohnen möchtest .

Wenn ja => Du kannst dort wohnen bleiben, es kann Dir (erstmal) nichts passieren, denn
a) die Kündigung ist unwirksam und
b) offenbar weiß die Baubehörde nichts von der Vermietung.

In dem Fall brauchst Du nichts zu machen.

Wenn nein => Ist alles Verhandlungssache (s.o.) und Du hast Du die besten Karten in der Hand:

quote:
Sie möchte mich einfach los werden bevor Sie auffliegt , das Sie illegal vermietet und die Mieteinnahmen auch nicht Steuerlich geldend gemacht hat.



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#23
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Die Baubehörde könnte allerdings eine Räumungsverfügung erlassen.

Das wäre natürlich ein schweres Geschütz.
Evtl. ließe sich ja auch ein rechtmäßiger (Bau-)zustand herstellen und die Wohnnutzung legalisieren.

Aber das ist natürlich ohne nähere Kenntnis der Umstände in diesem Fall schwer zu beurteilen.

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#24
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Das wäre natürlich ein schweres Geschütz.

Aber effektiv um den M schnell und sauber zu exportieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Aber effektiv um den M schnell und sauber zu exportieren.

Wohl eher nicht.
quote:
Die Baubehörde könnte allerdings eine Räumungsverfügung erlassen. Wenn das passiert, wäre der Vermieter für alle daraus entstehnden Kosten schadensersatzpflichtig.


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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Silvio S
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hier Schreibe ich nocheinmal wie alles begonnen hat.


Ich wohne seit 7 Jahren in einem kleinen Häuschen mit einer kleinen wohnung darin.
Bis eines Tages am 25.03.11 mir eine Vermieterin die Kündigung , Mietverhältnis - Wohnung im hinterhaus wegen nicht zugelssenen Wohnraum Kündigt.


Hier das Kündigungsschreiben:

Betr.: Mietverhältnis - Wohnung im Hinterhaus

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

hiermit kündige ich Ihnen den Mietvertrag des oben genannten Wohnraums ordnungsgemäß und fristgerecht zum 01.Juli 2011.

Die Gründe sind Ihnen in unserem persönlichen Gespräch vom 15.März erläutert worden.

Da ich keine andere Möglichkeit sehe , verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
XXXXXX XXXXXXX


In dem persönlichen Gespräch, am 15.März 2011 wurde mir auch der Grund für die Kündigung genannt.
Der Grund ist wie folgt:
Sie dürfe dies nicht als Wohnraum Vermieten da es als dieser beim Bauamt nicht zugelssen ist und sie dürfte diese Räumlichkeit nur selbst als Schuppen nutzen aber nicht als Wohnraum Vermieten.
Daher möchte Sie ,das ich jetzt hier ausziehe ,bevor sie beim Bauamt usw. auffliegt.Denn die wissen von all dem noch nichts und meine Vermieterin möchte auch das ,dass Bauamt auch keinen Wind davon bekommt ,das sie hier Wohnraun vermietet der als solcher nicht zugelassen ist.

Hier das 2 Schreiben:


Betr.: Mietverhältnis - Wohnung Hinterhaus

Sehr geerter Herr XXXXXX ,

ich beziehe mich auf die Kündigung des obigen Wohnraums vom 25.03.2011.
Die lt. Mietvertrag gültige Kündigungsfrist von 6 Monaten war am 30.09.2011 abgelaufen.

Dasie mir bisher keinen Auszugsdatum genannt haben , bitte ich um kurzfristige Mitteilung ob bereits ein Termin feststeht.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX XXXXXXX

Info zum 2 Schreiben:

In meinem Mietvertrag ist eigentlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten festgehalten und in dem Schreiben 2 eine rede von 6 Monaten.
Das stimmt ja schon mit Mietvertrag und Kündigungsschreiben nicht überein.


Hier das Schreiben 3 von meiner Vermieterin:


Betr.: Kündigung Mietverhältnis Wohnung Hinterhaus

Sehr geerter Herr XXXXX ,

bezugnrehmend auf meine Kündigungsschreiben vom 25.03.2011 und 12.10.2011 wurde mir bisher kein Auszugstermin mitgeteilt , obwohl der Kündigungstermin weit überschritten ist.
Da die Angelegenheit sich jetzt fast neun Monate hinzieht , beauftrage ich meinen Anwalt mit der Einreichung der Räumungsklage.

Hochachtungsvoll
XXXXXX XXXXXXX


Nun gehen die streiterein los , Ich werde von meiner Vermieterin schon als Lügener bezeichnet der sich nicht ausreichen um neuen Wohraum bemüht.Weil sie mich so schnell wie möglich los werden möchte bevor das Bauamt oder andere Behören dahinter kommen , das sie hier Wohnraum Vermietet, den sie als solchen hätte nie vermieten dürfen. Und ich bisher in der gleichen preislage bzw. eine vergleichbar ausgestattete , aber in der Miete teurere Wohnung bisher nicht gefunden habe.

Nach mitlerweile neun Monaten wohnraumsuche kann ich schon fast nicht mehr.Jede Woche werde ich von meiner Vermieterin angerufen bzw. klingelt bei mir und fragt nach was nun los sei und ob schon ein termin fest seht oder ob ich schon was neues gefunden habe.

Meiner Vermieterin geht so der Arsch , das sie jeden tag befürchten müss beim Bauamt auf zufliegen.

Und ich habe seit mitlerweile neun Monaten den Stress mit suchen , suchen und suchen das ich ne neue Wohnung finde.

Nun kann ich auch schon fast nicht mehr und schrieb Ihr diesen Brief:


Betr.: Kündigung , Mietverhältnis Wohnung , Hinterhaus wegen Illegal und nicht
zugelassenen Wohnraum

Sehr geehrte Frau xxxxx ,

bezugnehmend auf Ihre Kündigungsschreiben , 25.03.2011 , 12.10.2011 und 13.12.2011 ,
habe ich nunmehr , die Sache an meinen Rechtsanwalt und Mieterschutz weiter gegeben.
Da Sie mich,im letzten Telefonat als Lügner ,der sich nicht ausreichend um neuen Wohnraum
bemüht bezeichneten.
Des weiteren wird und lasse ich jetzt Prüfen , inwieweit , Sie Frau xxxxxx , für die Kosten,
(Umzugs und Mehraufwand) für eine vergleichbar ausgestattete , aber in der Miete teurere
Wohnung zur Haftung heran gezogen werden können.

Gründe:

Sie Frau xxxxxx , hätten als Eigentümer und Vermieter wissen müssen , ob und inwieweit
Sie als Vermieter und Eigentümer Vermieten dürfen und ob der Wohnraum öffentlich und
rechtlich , als dieser beim Bauamt zugelassen ist.
Eine illegale Wohnung ist nach der Rechtssprechung mangelhaft , weil aus rechtlichen Gründen nicht zur vorgesehenen Nutzung geeignet bzw. nicht zugelassen ist.

Nach bisher erfolglosen , neuen Wohnraum für eine vergleichbar ausgestattete , Wohnung habe ich leider daher nicht in Aussicht.

Somit lasse ich derzeit Prüfen ,außer Gerichtlich , z.B. auf einen Vergleich ,betreffend
der Umzug und Mehraufwandskosten, auch wenn, es soweit kommen sollte Gerichtlich ,
Sie in die Haftung für die Mehraufwandskosten zunehmen.
Rechtliche Gründe dafür sind ausreichend gegeben.

Weitere Klärungen betreffend der Kündigung, Mietverhältnis Wohnung , Hinterhaus wegen
illegal und nicht zugelassenen Wohnraum nur noch Schriftlich , für und den verbleib der Unterlagen , sollte es zu einem Rechtsstreit kommen.


Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXX XXXXXXXXXX






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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Was für ein Theater.

Vorschlag: "Nachdem Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben, gehe ich davon aus, dass Sie nun über die Rechtslage unterrichtet sind.

Ihren Vorschlägen zur einvernehmlichen Regelung der Angelegenheit sehe ich gerne entgegen.

MfG"

Dann machst du einfach -Nichts-.

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Silvio S
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

das mit dem Rechtlichen Rat bei einem Anwalt das habe ich meiner Vermiterin nur so als blöff geschrieben. Ich war noch nicht bei einem Anwalt. Ich war bisher nur beim Miterschutz
und habe mich etwas beraten lassen aber daraus wurde ich auch nicht richtig schlau.


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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
habe mich etwas beraten lassen aber daraus wurde ich auch nicht richtig schlau.



Dann kann man dir leider nicht helfen.

Mein Vorschlag oben war als Schreiben von dir an deine Vm. gedacht, sie war angeblich beim Anwalt, der müsste ihr erklärt haben, dass sie nach der Rechtslage nicht den Hauch einer Chance hat, dich "los" zu werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Man könnte meinen der "Kampf gegen die Vermieterin wäre eine Lebensaufgabe".

Die Argumente sind m.E. ausgetauscht. Ihre derzeitige Position ist im Verhältnis zur Vermieterin durchaus komfortabel.

Allerdings- überspannen Sie den Bogen mit (zu hohen) Forderungen, könnte das ein "Schuss in den Ofen" sein.

Welcher zukünftige VM möchte einen in einem Rechtsstreit mit der ehemaligen Vermieterin steheneden Alg`ler schon nehmen ?

Immer schön den Ball flachhalten !

Eine Lösung auf dem Verhandlungswege ist immer besser !

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