Kündigung fristlos möglich?

19. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
fegerlilly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung fristlos möglich?

Wir wohnen seit 2 Jahren in einem Zweifamilienhaus, wir EG; Vermieter 1. OG.

Von Anfang an hat unser Vermieter immer versucht uns zu beobachten und auch in unsere Wohnung zu kommen, oder zu mindest zu blicken. Häufig, ja fast täglich ist er auf unserer Terrasse, wenn eine Terrassentüre geöffnet ist versucht er in das Zimmer zu sehen. Was unserem 9-jährigen Sohn auch schon viel ärger brachte, da er in seinem Zimmer Spielsachen auf dem Boden liegen sah. Im August hat er mal wieder eine Wohnungsbesichtigung gemacht. Bei diesem Anlass hat er einen Abgebrochenen Schlüssel mitgebracht und uns gefragt, warum wir das Schloss ausgetauscht haben.

(Na ja, ganz dumm sind wir auch nicht ;) . Wir haben natürlich gemerkt, dass jemand bei uns in der Wohnung war. Nur konnten wir das bis jetzt nicht nachweisen. Wir haben einmal die Wohnungstüre nicht abgesperrt, als wir zu Hause angekommen sind war zugesperrt. Am nächsten Arbeitstag war ein neues Schloss eingebaut und von da an immer zugesperrt.)

Jetzt hat er ja zugegeben, dass er Hausfriedensbruch begangen hat, oder begehen wollte. Begangen hat, darum weil es auch der abgebrochene Schlüssel aus dem geschlossenen Kellerabteil sein kann. Begehen wollte, weil er wohl dabei seinen Schlüssel dabei abgebrochen hat.

Können wir diesen vorfall für eine fristlose Kündigung verwenden?
Die Besichtigung war im August, wir würden frühestens zum 30.10.04 für den 31.12.04 kündigen.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

Gruß

Fegerlilly

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Meines Wissens darf der Vermieter auf keinen Fall unangemeldet und unaufgefordert die vermietete Wohnung bzw. die dazugehörige Terrasse betreten. Er begeht sonst Hausfriedensbruch. Und das ist soweit ich weiß ein Grund zur fristlosen Kündigung. Erkundigt euch aber lieber nochmal beim örtl. Mieterbund - die haben Erfahrung mit solchen Fällen. Wenn ihr nämlich noch 2 Monate nach eurer Kündigung in der Wohnung bleiben wollt, kann euch der Vermieter das Leben zur Hölle machen.

LG

-----------------
"Julchen"

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#2
 Von 
fegerlilly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Julchen,

danke für die schnelle Antwort,
aber wir kündigen weil er uns seit 2 Jahren das leben zur Hölle macht. Es kann nicht mehr schlimmer kommen.

LG

fegerlilly

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#3
 Von 
deltakilo
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe genau das gleiche Problem, habe das Schloss allerdings vor ca 4 Monaten schon auswechseln lassen, ist jetzt noch eine fristlose Kündigung meinerseits möglich???

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

ist jetzt noch eine fristlose Kündigung meinerseits möglich???
Nein, eine fristlose Kündigung wäre in diesem Fall zwar prinzipiell möglich gewesen, hätte aber sofort erfolgen müssen.

Fast 2 Monate nach dem Vorfall ist das nicht mehr möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Auch bei einem Vorfall im August dürfte es jetzt zu spät sein.

Aber warum kündigt Ihr nicht fristgemäß zum 31.1.05?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fegerlilly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

warum wir nicht fristgerecht kündigen wollen, ganz einfach wir wollen nicht mehr als 1 Monat doppelte Belastung haben. Sofort konnten wir nicht kündigen, da es im Münchner Umland fast unmöglich ist eine günstige Wohnung zu bekommen, vor allem dann wenn man 2 Kinder hat.

Nachdem wir erst vor 2 Jahren eingezogen sind suchen wir jetzt schon seit 1 3/4 Jahren nach einer neuen Wohnung zum gleichen Preis.

Danke nochmals für die Hilfe.

LG

Fegerlilly

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