Kündigung erhalten

12. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
avalon2006
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Praktikant
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Kündigung erhalten

Hallo Forum.

Vor rund sechs Wochen hat mir mein Vermieter gekündigt. Dies ist in sofern unerheblich, weil der Haus und Grundbesitzerverein gleich mehrere Fehler eingebaut hat.

Die Kündigung wurde auf §573 Absatz 2 gestützt, und damit erklärt, dass wir von Anbeginn des Mietverhältnisses gegen die Hausordnung verstossen würden. Insbesondere würden wir von Anfang an nicht die Hausordnung machen, und unregelmäßig putzen. Davon mal abgesehen, dass dies so nicht stimmt, ist die Hausordnung auch nicht Bestandteil des Mietvertrages.

Sicherlich gab es einige Streitereien im Haus, in dem im Übrigen noch die Tochter mit Ehemann in der untersten Wohnung leben, dann die VM, darüber wir, und darüber ist noch eine Wohnung, in der die Enkelkinder der VM leben. Es gab zuerst eigentlich nur Unstimmigkeiten darüber, dass der Schwiegersohn seitlich vom Haus 2 Stellplätze gemietet hat, und trotzdem wurden immer die 2 Stellplätze vor dem Haus genutzt, so dass ich zeitweise mehrere 100 m vom Haus weg parken musste. Ich lebe in einem kleinen Dorf, und die Parkplatzsituation ist hier um das Haus herum mehr als bescheiden. Dass man uns nicht gestattete auf den seitlichen Parkplätzen zu parken, und auch nicht bereit war, die beiden Fahrzeuge der Tochter und des Schwiegersohns auf den gemieteten Parkplätzen abzustellen, brachte mich dann im vergangenen Sommer dazu, einmal die Vermieter auf diesen Missstand anzusprechen. Im Endeffekt gibt es für 4 Autos 4 Stellplätze und eine Garage. Warum wir trotzdem immer wieder andersweitig parken sollen ist mir ein Rätsel. Dies habe ich dem VM in einem sachlichen Ton mitgeteilt. Dies führte letztendlich zur Kündigung.

Ein paar Wochen vorher hatten wir schon mal mit den Vermietern ärger, weil ein Besucher unserer Kinder einen Colafleck im Treppenhaus verursacht hatte. Die VM haben dann an unserer Tür geklingelt, und meinen Sohn aufgefordert, den Fleck zu beseitigen. Meine Frau und ich waren zu dieser Zeit bei der Arbeit. Mein Sohn (14) verweigerte dies, da er ja den Fleck nicht verursacht hatte, und zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht bekannt war, wer den Fleck verursacht hatte. Dies stellte sich erst einen Tag später heraus.

30 Minuten später wurde mein Sohn dann in einem scharfen Ton aufgefordert, umgehend den Fleck zu beseitigen. Der VM wurde dabei ziemlich laut. In diesem Moment kam dann meine 1 Jahr jüngere Tochter nach Hause, und wischte den Fleck aus Angst vor den VM weg. Unnötig zu sagen, dass man mit dem Putzlappen nur kurz drüberwischen musste, und die Sache in wenigen Sekunden erledigt war.

Bis dahin und auch danach haben wir uns auch immer im 4 wöchigen Wechsel an der Reinigung der Kellergänge und der Waschküche beteiligt. Als dann aber die Kündigung kam, hat meine Frau auf Stur geschaltet, und diese Räume nicht mehr geputzt, da die Waschküche als Durchgang zum Garten des Vermieters dient, und hierdurch auch immer erheblicher Dreck ins Haus geschleift wurde. Die Treppe die zu unserer Etage führt wurde und wird jede Woche geputzt.

Soviel zum Sachverhalt. Meiner Ansicht nach, ist dies weder ein Kündigungsgrund, noch ist die Kündigung wirksam, da die Hausordnung vertraglich nicht vereinbart war.

Hilfsweise hat man auch noch gekündigt, weil wir mit dem VM im selben Haus wohnen, und der Gesetzgeber ja sagt, wenn nur 2 Wohnungen im Haus sind, kann der VM auch ohne Grund kündigen. Hier im Haus sind aber insgesamt 4 Wohnungen. Der Haus und Grund Verein ist der Ansicht, dass diese Regelung trotzdem wirksam wäre, da in den anderen Wohnungen Familienangehörige des VM leben. Dieser Ansicht bin ich nicht.

Noch ein kleiner Hinweis, es bestehen und bestanden zu keiner Zeit Schulden beim Vermieter. Er hat seine Miete immer am 2. auf dem Konto.

Nun befindet sich im Schreiben ein Hinweis, dass ich binnen eines Monats der Kündigung widersprechen müsste, hierzu wäre ich gesetzlich verpflichtet. Dieser Ansicht bin ich nicht. Zumindest war ich es nicht, bis mir ein Bekannter sagte, es wäre so, und ich könnte ansonsten keine rechtlichen Schritte mehr unternehmen. Dies kann ich nicht ganz glauben, da ich mich in Mietrechtlichen Dingen ansonsten sehr gut auskenne. Ausser es wäre eine Neuerung.

Meiner Ansicht nach, ist die Kündigung unwirksam, weil die Hausordnung nicht Bestandteil des Mietvertrages ist. Kleinere Reibereien im Haus kommen schon mal vor, also sehe ich hier auch keine Grund. Die hilfsweise Kündigung wegen der 2 Wohnungen Klausel ist m.E. sowieso ungültig, da 4 Wohnungen.

So, etwas länger geworden, als ich eigentlich wollte, aber dennoch erhoffe ich mir einige Stellungnahmen. Mietverhältniss besteht seit rund dreieinhalb Jahren.

gruß
avalon2006




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"Das Leben ist eines der Härtesten."

-- Editiert von avalon2006 am 12.12.2008 04:42

-- Editiert von avalon2006 am 12.12.2008 04:44

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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Bachelor
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#2
 Von 
Sabbele1984
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(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Ehrlich gesagt versteh ich nicht, dass sie in so einem Haus bleiben wollen. Sie werden auf Grund der Situation ja immer den kürzeren ziehen.

Ich selbst was auch mal in der Situation, das ich die ELW bewohnte, über mir die Tochter mit der Enkelin(9Jahre) des VM und ganz oben der VM. Da konnte es vorkommen das morgen um halb 7 von der Tochter zum VM durchs Treppenhaus hochgebrüllt wurde und auf eine Beschwerde von mir war das einfach nicht wahr.
Man hat mit der Enkelin draußen im Garten lautstark gestritten, vor meinem Schlafzimmerfenster, und auch das war nicht wahr. Der Punkt ist, das ist eine Familienbande in dem Haus wird keine glücklich, gut zu sehen ist das an den Parkplätzen, gemietet oder nicht der Schwiegersohn gehört zur Familie und deshalb darf er das, so denkt der VM.
Also ich an Ihrer Stelle würde mir eine schöne andere Wohnung ohne Familienanschluss zum VM suchen und bzgl. der Kündigugn allenfalls wegen Schadensersatz schauen.


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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
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#4
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Ich halte beide Kündigungen für unwirksam !

§§ 573 Abs. 2 weil die "Erheblichkeit" m.E. fehlt..."schuldhaft nicht unerheblich verletzt..." . Voraussetztung / Entscheidungserheblich ist allerdings, ob die Hausordnung Vertragsbestandteil ist !??!

§§ 573 a weil tatsächlich, ihrer Schilderung nach, 4 Wohnungen bestehen.

Dennoch würde ich vorsorglich einer Kündigung widersprechen und oben gennante Begründungen liefern.

Ob es allerdings Sinn macht langfristig mit dem VM zu streiten, halte ich für fragwürdig !

Ich würde ein Gespräch mit dem VM fordern. Entweder man begräbt diverse Streitereien oder vielleicht ist es nervenschonender für Sie sich nach was anderem umzuschauen !

MFG

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#5
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Und @Halbgott würdest du dich auch äußern warum das so schön gesabbelt ist?


"Pressemitteilung mit Urteil vom 18. Mai 2005 (Geschäftszeichen: VIII ZR 368/03 ) seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein Vermieter, der schuldhaft eine Kündigung ausspricht, die wegen eines fehlenden Kündigungsgrundes unwirksam ist, dem Mieter zum Schadenersatz verpflichtet ist."


-- Editiert von Sabbele1984 am 12.12.2008 12:07

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#6
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#7
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

@ Scalar 2: Der Sohnemann war nicht überfordert, sondern einfach der Meinung, ich war es nicht, also mache ich es auch nicht sauber. Für ein Kind im Alter von 14 Jahren durchaus verständlich.

@ Sabbele 1984: Natürlich wollen wir so schnell wie möglich hier raus. Aber wir suchen schon seit 2 Jahren nach einer passenden Wohnung im Ort. Woanders wollen wir wegen der Kinder nicht wohnen. Ist allerdings gar nicht so einfach.

@ Barni: So sehe ich das auch. Und die Hausordnung ist definitiv nicht Vertragsbestandteil.

Meiner Meinung nach muss ich nicht widersprechen, da die Kündigung unwirksam ist. Dies muss ich allerdings dem VM nicht auf die Nase binden. Schliesslich könnte sich bis Ende Januar noch etwas ergeben, so dass ich dann wenigstens ohne Kündigungsfrist ausziehen könnte.

Ich werde es ansonten auf die Räumungsklage ankommen lassen. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht wegen solcher Lappalien eine Kündigung für Rechtens erachtet.

Wir haben uns dem VM gegenüber immer fair verhalten. Doch dies sehen diese Leute nicht. Der Enkelsohn spielt Schlagzeug im Keller, es interessiert ihn aber nicht, ob nun morgens um 8 ist, oder abends um 9, oder ob Sonntag oder Feiertag ist. Der trommelt halt. In der Wohnung sind sämtliche Böden krumm und schief. Wir haben auf eine Länge von 2 Metern bis zu 7 cm Höhenunterschied. Auch hier haben wir nie etwas gesagt. Geschweige denn von dem Schimmel im Schlafzimmer, der sich jedes Jahr ab Nov. Dez. einstellt, weil der VM zu geizig ist, diese Ausssenwand ordentlich zu dämmen.

Es ist eben so, du darfst Miete zahlen, alles schlucken, und wehe du wehrst dich dagegen, dann fliegst du eben raus.

Das Schlimme ist, dass diese Leute ja nicht mit uns reden wollen. Nur wenn sie was wollen sind sie stinkfreundlich. Wenn wir aber nur einen Fehler machen, kommt der VM und schreit herum.

Danke auf jeden Fall mal für eure Antworten.

gruß
avalon 2006

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#8
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Also nach § 573 BGB darf der Vermieter nur aus drei Gründen kündigen: 1. bei erheblichen Pflichtverletzungen des Mieters, 2. bei Eigenbedarf und 3. bei wirtschaftlicher Verwertung des Mietobjektes. Der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben angegeben werden. Liegt keiner der Kündigungsgründe vor, ist die Kündigung unwirksam.

Wohnungskündigung wegen Nichteinhaltung der Reinigungsordnung
Eine Kündigung wegen Nichteinhaltung der im Mietvertrag festgeschriebenen Reinigungsordnung (Putzen des Innenhauses / Kehrordnung im Außenbereich) ist nicht gerechtfertigt. Der Vermieter kann in diesen Fällen zu Lasten des Mieters einen Reinigungsdienst bestellen. Kommt aber selbst nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung und Verurteilung mittels Gerichtsbeschluss der Mieter seinen Pflichten diesbezüglich nicht nach, ist eine Kündigung rechtswirksam.


Damit ist der Kündigungsgrund wohl hinfällig bzw. fehlt.

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#9
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
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#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Veritas

Woher willst du wissen, welchen MV der TE hat?

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#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1422x hilfreich)

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#12
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Wir haben keine Hausordnung erhalten, und es wurde auch nicht vertraglich vereinbart, dass wir putzen müssen. Somit sind wir hierzu auch nicht verpflichtet. Aus der freiwilligen Reinigung bisher ist daher kein Rechtsanspruch des VM hierauf abzuleiten.

Auf dem MV kann man ja ankreuzen, ob die Hausordnung übergeben wurde. Dieses Feld ist nicht angekreuzt. Somit kann ich auch beweisen, dass wir diese nicht erhalten haben, und somit ist es auch nicht Vertragsbestandteil.

gruß
avalon 2006




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#13
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

@scalar: Ob die VM und der Rest der Familie Schimmel in den bewussten Zimmern haben, kann ich natürlich nicht wissen. Das werden die mir auch gerade noch auf die Nase binden.

gruß
avalon 2006

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#14
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 284x hilfreich)

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#15
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Übrigens, wenn der Kleine meint, zu "verbotenen" Zeiten Schlagzeug spielen zu dürfen, dann würde ich doch einfach die Polizei rufen (denn mit Mietminderung von wegen Ruhestörung da wirst du in deinem Fall nichts werden) - und dann mit der Anzeige Miete kürzen.
Übrigens musst du davon ausgehen, dass dein Vermieter am 31.01. sein vermeintliches Recht selber in die Hand nimmt und deine Sachen rausträgt (mithilfe des Schwiegersohnes und des Parkplatzes....)
Und Kinder in dem Alter wohnen vielleicht viel lieber in der Klein/Großstadt, wo etwas los ist, wenn man in die Pubertät kommt (und auch leichter eine Ausbildung findet), also ruhig über diese Alternative nachdenken.

-- Editiert von sika0304 am 12.12.2008 16:35

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#16
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
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