Als Mieter einer im Jahr 2000 auf 36 Monate gemieteten Wohnung (im Mietvertrag war keine automatische Verlängerung vorgesehen) haben wir im Juli 2003 (also nach der Mietrechtsreform) den Vertrag bis September 2005 verlängert. Ein Befristungsgrund ist übrigens nicht genannt. In der Erklärung zur Mietverlängerung steht der Satz, dass der "Mietvertrag vom 1. September 2000 bis 30. September 2003 zu den gleichen Bedingungen bis 30. September 2005 verlängert wird". Ist in unserem Fall eine vorzeitige Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist möglich?????
Danke für die Hilfe!
Kündigung eines befristeten Mietvertrags?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo AnkeD,
seit der Mietrechtsreform ist nur noch der Abschluss qualifizierter Zeitmietverträge möglich, in denen der Grund der Befristung angegeben ist; § 575 BGB
. Das Gesetz kennt 3 Gründe für eine Befristung:
- Eigenbedarf;
- Umbau bzw. Verwertung;
- Nutzung als Werkwohnung.
Ist in Ihrem Zeitmietvertrag keiner der o.g. Gründe als Bedingung für den Ablauf des Mietverhältnisss zu einem festgelegten Zeitpunkt angegenben, handelt es sich automatisch um ein unbefristetes Mietverhältnis mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gem § 573 c BGB
(3 Monate für den Mieter).
MfG Gruwo
Danke für die Antwort! Ich hoffe jetzt nur noch, ich kann das unserem Vermieter auch begreiflich machen.....
Und jetzt?
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