Kündigung einer 92-jährigen mit Pflegestufe 1, nach 39 Jahren möglich?

16. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
magnumthevoice
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung einer 92-jährigen mit Pflegestufe 1, nach 39 Jahren möglich?

Meine Mutter bewohnt seit 39 Jahren ein kleines Haus zur Miete! Obwohl der ursprüngliche Vermieter ihr ein Wohnrecht auf Lebenszeit müdlich zusagte, halten sich nun die Erben nicht daran und wollen das Haus meiner Mutter mit einem kleinen Grundstück von 404 qm zusammen mit einem 1670 qm großen Nachbargründstück an einen Investor verkaufen! Meiner Mutter wurde angeboten, dass sie in diesem Projekt eine Wohnung anmieten könne und bis zur Fertigstellung ihr Haus weiterhin bewohnen dürfe. Erst nach Ihrem Umzug würde dann das Haus abgerissen um dort Garagen zu errichten!
Meine Frage lautet nun, ob diese Vorgehensweise vom jetzigen Vermieter oder von dem neuen Eigentümer umsetzbar ist und welche Chancen meine Mutter nach 39 Mietjahren, im Alter von 92 und Pflegestufe 1 hat, um dort auch die letzten Jahre wohnen zu bleiben!
Vorsorglich habe ich dem jetzigen Vermieter angeboten, das kleine Grundstück mit dem Haus, dass meine Mutter bewohnt zu kaufen, jedoch bisher keine Rückmeldung dazu erhalten! Er sagte jedoch bereits im Vorfeld, dass er die Grundstücke nur zusammen verkaufen will!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



56 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass auf dem Nachbargrundstück noch nicht gebaut wurde. WIe wahrscheinlcih wäre es denn (ist respektlos, aber nicht böse gemeint), dass Ihre Frau Mutter überhaupt die Beendigung der Baumaßnahme auf dem Nachbargrundstück erlebt? Es scheint ja jetzt noch alles in der Planung zu sein. Baubeginn frühestens 2019, Fertigstellung (je nachdem wie groß das zu bauende Objekt sein wird) 2020/2021 (frühestens)

Ich drücke Ihnen auf jeden Fall die Daumen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von magnumthevoice):
Meine Frage lautet nun, ob diese Vorgehensweise vom jetzigen Vermieter oder von dem neuen Eigentümer umsetzbar ist und welche Chancen meine Mutter nach 39 Mietjahren, im Alter von 92 und Pflegestufe 1 hat, um dort auch die letzten Jahre wohnen zu bleiben!
Wenn die Mieterin dem Vorschlag des neuen oder alten Eigentümers zustimmt, dann ist dies umsetzbar. Ansonsten wirds für den Vermieter schwierig, solange das gemietete Haus noch sicher bewohnt werden kann. Anders würde es aussehen, wenn das Haus so baufällig wäre, dass ein Bewohnen nicht mehr möglich ist.

Natürlich kann man in niemanden reinschauen. Aber für den Vermieter ist es vermutlich einfacher, entweder komplett abzuwarten oder zumindest die Garagen erst nach dem Auszug/Tod der Mieterin zu bauen. Wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird, wird es für die alte Dame aber sicherlich nicht angenehm werden. Von daher sollte man schon ernsthaft darüber nachdenken, ob sie sich dies antun möchte oder ob eine altersgerechte Wohnung in der Umgebung existiert. Denn die Bebauung des Nachbargrundstückes wird sie vermutlich nicht verhinden können.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
magnumthevoice
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

zu Antwort #1 : meine Mutter könnte durchaus noch einige Jahre hinter sich bringen

zu Antwort #2 : Das die Bebauung stattfindet erscheint mir auch sehr sicher, aber ich weiss auch, dass sie ums Verrecken nicht aus dem Haus will! Sie sagte schon zu mir, dass ich ihr in dem Fall, dass sie das Haus verlassen muss, keine Tabletten mehr stellen muss, da sie dann doch nichts mehr einnehmen würde!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Man beendet Sätze normalerweise mit einem Punkt.

Der Investor kann auf dem Nachbargrundstück bauen und parallel die Kündigung der Mutter betreiben, wenn sie nicht auf das Angebot eingeht. Ob er mit der Kündigung Erfolg hat, ist zweifelhaft, aber will die Mutter sich eine solche Auseinandersetzung antun und es drauf ankommen lassen?

Das Angebot an die Mutter finde ich sehr fair. So kann sie am Ort bleiben, muß lediglich irgendwann ins Nachbarhaus umziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Eine Verwertungskündigung ist möglich. Welche Chancen die alte Dame hat, sich dagegen zu wehren, kann man aus der Ferne nicht gut abschätzen.

Ich vermute, dass das Bauvorhaben nur angegangen werden kann, wenn sichergestellt ist, dass auf dem anderen Grundstück ausreichend Stellplätze errichtet werden können (Stellplatzvorgabe).

Das Angebot (obwohl nicht im Detail ausgeführt) scheint auf den ersten Blick nicht schlecht. Die Dame sollte sich überlegen, ob sie dort oder gar an anderer Stelle nicht besser aufgehoben ist, den ein möglicherweise fies geführter Streit mit dem Investor ist sicher nicht in Ihrem Sinne und kann ihr die letzetn Lebensjahre ganz schön vermiesen.

Noch hat sie gute Chancen aus der Situation das Beste für sich heraus zu holen.

Obwohl ich die Haltung verstehe, sollte man eine solche Chance nicht allein aus Trotz vergeigen.

Die allein rechtliche Betrachtungsweise hilft hier vermutlich nicht weiter.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
magnumthevoice
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Berry, ich stimme dem Vortrag auf Basis der Vernunft, vollumfänglich zu!

Nur verhält es sich so, dass meine Mutter eine gefühlte Million Erinnerungen mit der Immobilie verknüpft, sich natürlich auch nicht von der Hälfte ihrer Besitztümer trennen möchte, die zu erwartenden Mietkosten sicherlich deutlich höher ausfallen werden und zudem kann man ihr einen Umzug,- mit den ganzen Vorbereitungen und damit verbundenen Stress kaum zumuten!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,
verstehe Deine Situation voll und ganz. Aber der andere Stress wäre der, gegen die Kündigung durch den Investor zu wehren, was über Jahre gehen kann...... Letztendlich wohnt sie halt nun mal zur Miete, es ist nicht ihr Eigentum.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Eine Verwertungskündigung ist möglich. Welche Chancen die alte Dame hat, sich dagegen zu wehren, kann man aus der Ferne nicht gut abschätzen. Es empfiehlt sich, schon mal dem Mieterverein beizutreten, um Rechtsschutz im Fall der Fälle zu haben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von magnumthevoice):
Nur verhält es sich so, dass meine Mutter eine gefühlte Million Erinnerungen mit der Immobilie verknüpft,

Es kann sich mal so vom Alter her um einen richtigen Härtefall handeln, somit kann sich Mutter allem querstellen.
Ob dies dann sinnvoll ist steht nach dem Angebot des zukünftigen Vermieter, ist eher wohl eine Frage der Vernunft, ein gestörtes Mietverhältnis kann gerade in dem Alter nicht gerade für die Gesundheit einträglich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39825x hilfreich)

Zitat (von magnumthevoice):
die zu erwartenden Mietkosten sicherlich deutlich höher ausfallen werden und zudem kann man ihr einen Umzug,- mit den ganzen Vorbereitungen und damit verbundenen Stress kaum zumuten!

Die Miethöhe lässt sich vertraglich fixieren.
Und der Umzugsstress - das einpacken, transportieren und auspacken macht doch alles die Firma die auch der Vermieter zahlt...



Zitat (von magnumthevoice):
eine gefühlte Million Erinnerungen mit der Immobilie verknüpft,

Das ist verständlich, wird vor Gericht aber nicht gewertet.


Zitat (von magnumthevoice):
sich natürlich auch nicht von der Hälfte ihrer Besitztümer trennen möchte

Hier könnte man sicherlich eine passende Einigung mit dem Vermieter treffen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):



Zitat (von magnumthevoice):
eine gefühlte Million Erinnerungen mit der Immobilie verknüpft,

Das ist verständlich, wird vor Gericht aber nicht gewertet.



Doch doch, gerade das. Wenn das auch noch die Ehewohnung und alles voll ist mit den Erinnerungen an den verstorbenen..
Da kann man schon mächtig auf die Tränendruese drucken.

Wichtiger ist aber der Hinweis : ich nehm dann meine Tabletten nicht mehr.

Da gehen in dem Alter beim Richter alle Alarmglocken an.

Und ich kann das durchaus verstehen, in einrm so hohen Alter kann der Verlust der gewohnten Umgebung in kürzester Zeit zum Verlust aller Lebensenergie fuehren. Da kann sich Zank durchaus lohnen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Was lernen Vermieter daraus? Am besten nicht an betagte Mieter vermieten bzw. sie rechtzeitig loswerden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Na ja, die Lady war ja vor fast 40 Jahren nicht betagt, als sie dort einzog.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von bear):
Was lernen Vermieter daraus? Am besten nicht an betagte Mieter vermieten bzw. sie rechtzeitig loswerden.
Die Dame hat fast 40 Jahre lang offenbar regelmäßig ihre Miete gezahlt. Manch Vermieter würde sich über solche Mieter freuen. Und mit ein bischen sozialem Gewissen lässt man die alte Dame nun in Ruhe ihre letzten Monate oder Jahre dort verbringen. Daran kann ich nun absolut nichts Schlechtes entdecken.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Meine Antwort bezog sich auf @ bear.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Und mit ein bischen sozialem Gewissen lässt man die alte Dame nun in Ruhe ihre letzten Monate oder Jahre dort verbringen. Daran kann ich nun absolut nichts Schlechtes entdecken.


Jedenfalls solange man nicht von dir erwartet, daß Du eine großes und wirtschaftlich sicher wichtiges Projekt, das Du mit Deinem Eigentum vorhast, auf unbestimmte Zeit aufgibst. Soziales Gewissen ist recht günstig zu haben, solang man mit dem Geld und Eigentum andere Leute großzügig ist.

Zumal nach dem Tod der Dame nach geltendem Mietrecht der Vermieter keineswegs endlich sein Projekt verwirklichen kann. Ein uralter Mietvertrag geht dann mit allen Rechten auf die Erben über, die weiterhin alle Möglichkeiten haben, dem Eigentümer sein Projekt zu verzögern oder eine hohe Abfindung abzupressen.

-- Editiert von bear am 18.03.2018 13:08

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Oh ja. Und dann ziehen in das schöne neu gebaute Haus wieder so fiese 50jährige ein, die 40 Jahre lang brav Miete zahlen und sich dann vollständig unverständlicherweise weigern, auf Wunsch des Vermieters ihren Wohnsitz auf den Friedhof zu verlegen.

Bei solchen Posts freue ich mich, dass es in Deutschland einen einigermaßen funktionierenden Mieterschutz gibt. Die Dame wird dort zu Recht solange wie möglich ihren Lebensabend verbringen dürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
und sich dann vollständig unverständlicherweise weigern, auf Wunsch des Vermieters ihren Wohnsitz auf den Friedhof zu verlegen.


Der Vermieter bietet der Dame an, in eine der neuen Wohnungen umzuziehen. Es muß schon ziemlich tiefer Neid oder Haß auf Vermieter sein, der einen solchen Müll schreiben läßt.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

@bear: Dem Vermieter der Dame mache ich keine Vorfwürfe. Nur deine geistigen Ergüsse hier im Thread erzeugen bei mir einen Brechreiz.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Du hast dem Vermieter unterstellt, er wolle die Dame auf dem Friedhof haben.

Das will er nicht und ich auch nicht, nichts davon habe ich geschrieben. Blockier mich doch einfach, bevor Frust und Haß zu groß werden. Du bist einfach ein superguter Mensch und dem Bösen da draußen (oder anderen Meinungen) nicht gewachsen.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von bear):
Das will er nicht und ich auch nicht, nichts davon habe ich geschrieben.
Die Darstellung hier im Thread lässt darauf schließen, dass aber genau das die Folge wäre. Die alte Dame hat deutlich kundgetan, dass sie nirgendwo anders mehr leben will (Tabletten verweigern ist wohl eher als Bild für eine komplette Verweigerung zu sehen). Aber das kann der Vermieter der Dame vielleicht nicht wissen. Er macht ein Angebot, das wird abgelehnt. Bis dahin ist alles gut und niemandem ein Vorwurf zu machen.

Nur dann kommt ein Teilnehmer namens bear daher und empfiehlt, mit alten Menschen keine Mietverträge mehr abzuschließen bzw. sie rechtzeitig loszuwerden. Wobei der Kündigungsgrund "zu alt" ja zu eh nicht existeirt. Also müsste dies unter Vorspiegelung eines anderen Kündigungsgrundes geschehen. Unabhängig davon kann ich mit einer solchen Grundeinstellung absolut nichts anfangen und bin eigentlich sehr glücklich, dass dies nicht die Regel ist. Wer aber hier im Forum meint, eine solche Meinung vertreten zu müssen, muss halt mit Gegenwind von mir rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von bear):
Das will er nicht und ich auch nicht, nichts davon habe ich geschrieben.
Die Darstellung hier im Thread lässt darauf schließen, dass aber genau das die Folge wäre.


Meine Glaskugel ist kaputt, und solche verqueren Schlüsse finden nur in deinem Hirn statt. Deine seltsamen Fantasien könntest du ruhig für dich behalten, statt mit der eher dämlichen Lüge anzukommen, ich wolle die Dame auf dem Friedhof haben.

Zitat (von cauchy):
Nur dann kommt ein Teilnehmer namens bear daher und empfiehlt, mit alten Menschen keine Mietverträge mehr abzuschließen bzw. sie rechtzeitig loszuwerden.


Also wegen dieser einen sarkastischen Bemerkung die ganzen Haßtiraden? Wenn du nicht weißt was Ironie ist, dann bist du hier wahrscheinlich im falschen Forum. Wobei, als besten Menschen der Welt braucht man dich doch irgendwie.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Kannst du dich mal entscheiden? Soll das hier

Zitat (von bear):
Was lernen Vermieter daraus? Am besten nicht an betagte Mieter vermieten bzw. sie rechtzeitig loswerden.
nun Sarkasmus oder Ironie gewesen sein? Bist du wirklich der Meinung, dass man alte Menschen als Mieter frühzeitig loswerden soll? Welches Alter ist denn das richtige? Direkt nach der Rente oder schon früher?

Im übrigen kann ich nicht erkennen, dass ich irgendwo im Thread eine Haßtirade losgelassen hätte. Ich greife deine geäußerte Meinung an und nicht deine Person. Warum sollte ich auch, ich kenne ja nur deine Meinung und nicht dich persönlich. Es wäre mir sehr lieb, wenn auch du dich an gewisse Grundregeln des Anstands halten würdest und Angriffe auf meine Person unterlassen würdest. Über meine Meinung bin ich bereit zu diskutieren, über mich selber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Kannst du dich mal entscheiden? Soll das hier
Zitat (von bear):
Was lernen Vermieter daraus? Am besten nicht an betagte Mieter vermieten bzw. sie rechtzeitig loswerden.
nun Sarkasmus oder Ironie gewesen sein? Bist du wirklich der Meinung, dass man alte Menschen als Mieter frühzeitig loswerden soll? Welches Alter ist denn das richtige? Direkt nach der Rente oder schon früher?


Du hast wohl immer noch nicht nachgeschlagen, was Ironie und Sarkasmus ist. Also hier kannst du etwas lernen: Nein, ich bin nicht wirklich dieser Meinung. Wobei meine Meinung kaum zählt, denn ich bin kein Vermieter und werde es nie sein. Dein Anstand ist übrigens nach wie vor atemberaubend.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von bear):
Nein, ich bin nicht wirklich dieser Meinung.
Nun gut, dann wäre das ja geklärt. Ich würde mich freuen, wenn du dich beim nächsten Mal deutlicher ausdrücken würdest. Zumindest wenn du nicht misverstanden werden willst.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
magnumthevoice
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ja schön, dass hier so eine rege Diskussion herrscht und es auch verschiedene Ansichten zu dem Thema gibt! Aber wie stehen jetzt wirklich die Chancen, dass meine alte Dame dort wohnen bleiben kann?
Und was ist besser,- ein Fachanwalt für Mietrecht oder die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund? Ich denke nur, dass die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund wohl zu spät sein dürfte, wenn die Kündigung zeitnah im Briefkasten landet!?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von magnumthevoice):
Aber wie stehen jetzt wirklich die Chancen, dass meine alte Dame dort wohnen bleiben kann?
Wurde oben doch beantwortet: Solange das Haus bewohnbar ist, sind die Chancen auf einen Härtefall sehr gut. Mieterverein macht meiner Meinung nach keinen Sinn mehr. Und solange keine Kündigung vorliegt, macht ein Anwalt für Mietrecht auch keinen Sinn. Wenn eine kommt, sollte man natürlich einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen.

Man kann versuchen dem Vermieter klarzumachen, dass die alte Dame dort unter keinen Umständen rauswill. Dann wird der Vermieter entweder sehr kreativ werden (also z.B. das Haus als so baufällig zu beweisen, dass man es nicht mehr bewohnen darf) oder sein Bauvorhaben ändern oder er wartet einfach ab. Eine normale Verwertungskündigung hat für ihn sehr schlechte Erfolgschancen.

Ob ein Kampf ums Haus sinnvoll ist, ist selbst für dich nicht eindeutig zu beurteilen. Gegen ihren Willen wird ohne gesetzliche Betreuung aber eh nichts funktionieren. Und ob du ihren bereits bekundeten Willen ändern kannst und willst, musst du selber entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wie das endet mit einer Kündigung, wie ein Gericht entscheiden würde, ist schwer vorauszusehen.

Es gibt da mehrere soziale Aspekte. Wenn beispielsweise am Ort Wohnungen nicht grad leicht zu finden sind, trägt eine Blockade des Vorhabens des Investors zur Wohnungsnot bei. Das könnte ein Gericht auch berücksichtigen und abwägen gegen den verständlichen Wunsch Ihrer Mutter, in dem Haus zu bleiben. Der Investor will die Mutter ja auch nicht vertreiben, sondern bietet ihr eine Wohnung im neuen Objekt nebenan an. Wie gesagt, der Ausgang ist ungewiß.

Wäre es meine Mutter, würde ich versuchen, ihr die Lösung mit der neuen Wohnung schmackhaft zu machen, statt ihr zu einem Rechtsstreit zu raten. Sie wäre allerdings ähnlich begeistert wie Ihre Mutter.

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Genau die Abwägung die Bear davorschiebt, würde der Richter nicht vornehmen dürfen, da nur die Interessen der Mieterin gegen die des VM abgewogen werden dürfen. Interessen der Allgemeinheit (Wohnungsnot) sind da aussen vor.

Die Chancen hängen letztlich am Verhalten der alten Dame. Wenn die auf die Tränendrüse drückt und obendrein glaubhaft machen kann, dass sie ohne die vertraute Wohnung ihren Lebensmut verliert, geht die Räumungsklage des Vermieters schneller unter als die Shinano.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
magnumthevoice
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Wahrscheinlich werde ich wohl mit einer Vollmacht ausgestattet vor Gericht erscheinen!
Sollte tatsächlich das Umfeld einen Ausschlag geben, so kannich nur feststellen, dass sich auf der anderen Seite von Mutters Haus ein ansprechender Wohnkomplex befindet, in dem mehrere Wohnungen leer stehen!

Generell sehe ich es als sehr schwierig an, meiner Mutter das "Eingepferchtsein" in einem Wohnkomplex, schmackhaft zu machen......

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.826 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12