Kündigung durch Vermieter || Vortäuschung falscher Tatsachen

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
JOLLYxROGER
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung durch Vermieter || Vortäuschung falscher Tatsachen

Hallo liebe Community!

Ich bin zum 01.01.2017 umgezogen. Der Grund für den Umzug war meine Freundin, welche im selben Haus bereits eine Wohnung seit zwei Jahren bewohnt. Ich selbst wohnte 80km weiter entfernt, kam aber durch einen Zufall dazu, dass ich dem Vermieter meiner Freundin bei der Räumung einer anderen Wohnung im selben Haus helfen konnte, wo der Mieter verstorben war. Im Verlauf dieser Räumungsarbeiten bot der Vermieter mir die Wohnung an. Nach kurzer Bedenkzeit habe ich zugestimmt und damit begonnen alles für den kurzfristigen Umzug vorzubereiten. Mir blieben dafür nur zwei Monate, weshalb ich zur Verkürzung meiner Kündigungsfrist, meiner vorherigen Wohnung, zusammen mit meiner alten Vermieterin extra einen Nachmieter gesucht habe. Ich bin in ALG2 Bezug und musste auch einige Dinge bezüglich des Umzuges mit dem Jobcenter klären. Trotz sehr viel Stress durch die Distanz der beiden Wohnorte und der kurzfristigen Entscheidung, hat alles wunderbar geklappt. Ich bin direkt am 02.01.2017 zu meinem Vermieter hinunter gegangen, der ebenfalls im Haus wohnt und habe ihm gezeigt, dass sowohl Kaution, als auch Miete pünktlicher als erwartet auf seinem Konto eingehen werden. Die Miete war sogar schon da. Als ich unten war, erzählte der Vermieter mir plötzlich aus heiteren Himmel, dass er meiner Freundin die Wohnung aus Eigenbedarf kündigen muss, weil ein Arzt meinte, dass er Pflege bräuchte. Er merkte außerdem an, dass er diese Nachricht nicht schon im Dezember übermittelt hat, um meiner Freundin nicht die Festtage und das neue Jahr zu versauen. Er wusste aber von Anfang an, dass ich nur umgezogen bin, um bei meiner Freundin wohnen zu können.

Man muss dazu erzählen, dass ich ein sehr hilfsbereiter Mensch bin und meinem neuen Vermieter viele Arbeiten abgenommen habe. Aus reiner Freundlichkeit und schon bevor das eigentliche Mietverhältnis begann. Ich hatte Mitleid mit ihm, da er seine Frau verloren hatte, um die er sich bis vor einigen Monaten noch gekümmert hat und selbst schon recht alt ist (76 Jahren). Ich habe ihm sehr gerne geholfen, weil es für mich keinen besonderen Aufwand bedeutete und er mir kurzfristig die relativ günstige Wohnung angeboten hatte, damit ich nahe bei meiner Freundin wohnen kann. Ich habe auch darüber hinweg gesehen, dass er ständig bei meiner Freundin geklingelt hat und immer wieder irgendwas hatte, wo er meine Hilfe brauchte. Meine Freundin ist dabei nicht ganz so verständnisvoll, kannte ihn schon länger und versuchte den persönlichen Umgang mit ihm weitgehend auf die Mietsache zu beschränken. Offengestanden, war sie teilweise sogar sehr genervt davon, dass er ständig und zu jeder Tageszeit bei ihr klingelte.

Ich merkte erst etwas später, warum meine Freundin so dachte. Denn als es ein wenig geschneit hatte, maulte er mich an, dass ich um 7 Uhr morgens wach sein müsste und Schnee schieben sollte. Es war nicht viel Schnee, der gegen späten Nachmittag schon komplett verschwunden war. Sind die Rollläden bei meiner Freundin noch um 10 Uhr morgens unten, die oft erst gegen frühen Nachmittag zur Arbeit muss, als Köchin, mault er rum. Haben wir Besuch und sind in der Winterstube bei meiner Freundin in der Wohnung, klingelt er und beschwert sich über Getrampel. Stets nur dann, wenn es sich beim Besuch um die Schwiegermutter handelt. Die Winterstube meiner Freundin ist über seiner Stube. Die meiste Zeit des Jahres wird diese nicht genutzt. Parkt meine Freundin oder Besuch vor der Garage meiner Freundin -> wieder Gemaule. Dabei wird er manchmal echt ausfallend bis beleidigend. Er hat es aber offensichtlich auch nur auf Ärger abgesehen. Denn wenn die Papiertonne morgens um sieben abgeholt wurde, steht er sofort draußen, bringt die Tonne in den Hinterhof und beschwert sich gegen Mittag, dass er das machen musste. Dabei hatte man nicht einmal die Chance es für ihn zu machen.

Lange Rede, kurzer Sinn. Ich habe ihm heute gesagt, dass ich keinen persönlichen Kontakt mehr zu ihm möchte und er sich gerne schriftlich an mich wenden kann, sofern es sich um die Mietsache handelt. Als er nachfragte, maulend natürlich, warum ich das nun möchte, sagte ich ihm, dass ich es nicht in Ordnung finde, dass er mit der Kündigungsandrohung gegenüber meiner Freundin gewartet hat, bis ich eingezogen bin. Daraufhin meinte er, ich solle aufpassen, dass er mir nicht noch vorher kündigt. Ich sagte ihm, er muss selbst wissen was er macht und ging wieder in die Wohnung. Er rief hinterher, dass ich heute Abend meine Kündigung habe.

Also: Erst kündigt er an, dass er meiner Freundin kündigt, welche die mittlere Wohneinheit in dem 3-Parteiien-Haus bewohnt. Mit der Begründung "Eigenbedarf, weil Pflege benötigt wird." Dann droht er zwei Tage später mir, dass er mir kündigen wird. Mit welcher Begründung bleibt abzuwarten.

Meine Frage/n beziehen sich darauf, was meine Freundin und mich jetzt erwarten wird. Offengestanden wollen wir die Wohnung nicht aufgeben, zumal er das Haus sowieso an meinen zukünftigen Schwiegervater mit mündlich ausgesprochenen und bezeugbaren Vorkaufsrecht verkaufen wollte. Davon aber mal ganz abgesehen, haben wir sehr niedrige Miete in beiden Wohnungen. Einen geeigneten Ersatz zu finden wird für uns beide schwer. Zudem könnte es für meine Freundin mit hohen Schaden verbunden sein, da sie für das gleiche Geld keine gleichwertige Wohnung finden wird und sich von vielen, relativ neuen, Möbeln trennen müsste. Gleichwertige Wohnungen in meiner Gegend kosten meine Freundin rund 250.- € mehr im Monat und mich mindestens 100,- € pro Monat. Da ich aber ALG2 bekomme, kann ich mir Mehrkosten von 100.- € nicht erlauben.

Es wäre schön, wenn mir die 123Recht-Community ein wenig Licht in meine Lage bringen könnte, da weder meine Freundin, noch ich wissen, was uns nun erwartet. Kann der Vermieter uns einfach kündigen? Müsste er für eventuell entstehende Schäden aufkommen? Mein Umzug war ja auch nicht umsonst - ganz abgesehen von den Renovierungsarbeiten, die ich auf eigene Tasche genommen habe.

Ich freue mich auf eure Antworten,
Alf

Signatur:

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von fb456866-55):
Vortäuschung falscher Tatsachen

Die vermisse ich in der Schilderung ...



Zitat (von fb456866-55):
da weder meine Freundin, noch ich wissen, was uns nun erwartet.

Hat der Vermieter doch schon gesagt: 2 Kündigungen.
Oder eventuell auch gar nichts. Bellende Hunde beißen nicht immer ...



Zitat (von fb456866-55):
Kann der Vermieter uns einfach kündigen?

Ja, kann er.
Bei der Freundin dürfte das mit dem Eigenbedarf für die Pflegefachkraft kein Thema sein, das ist anerkannt. Mit etwas Glück scheitert die erste Kündigung an den strengen Formalien, aber wenn er lernfähig ist, kommt die zweite Kündigung vom Anwalt ...

Auch Dich kann er kündigen. Da muss man dann überlegen ob man dagegen vorgeht, ob und wie das Sinn macht.



Zitat (von fb456866-55):
Müsste er für eventuell entstehende Schäden aufkommen?

Nein. Mieter können gekündigt werden, das ist ein Unterschied zu Eigentümern. Und da die Kündbarkeit von Mietern eine normale, bekannte Eigenschaft von Mietern ist, ist dafür auch in aller Regel kein Schadenersatz zu leisten.
Ausnahmen gelten z.B wenn der Eigenbedarf vorgetäuscht war.



Zitat (von fb456866-55):
Dabei hatte man nicht einmal die Chance es für ihn zu machen.

Doch, natürlich. Man hätte sich nur einfach vor 7 Uhr dahin stellen müssen. Was hat einen daran gehindert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JOLLYxROGER
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort. Mit Vortäuschung falscher Tatsachen meine ich, dass der Umzug ja nur deswegen stattfand, weil ich bei meiner Freundin wohnen wollte und sie, bzw der Stiefvater von meiner Freundin das Haus kaufen sollte und wir so zusammen wohnen bleiben wollten. Kaum trete ich das Mietverhältnis an, kündigt er meiner Freundin, weil er angeblich Pflege braucht. Aus rein menschlicher Sicht empfinde ich das ganze als echte Sauerei.

Wenn ich aber nun zuerst die Kündigung erhalte, hat er dich Leerstand im Haus und der Kündigungsgrund gegenüber meiner Freundin trifft nicht mehr zu - oder sehe ich das falsch? Weil Verwandte hat kann er nicht angeben, da er keine Geschwister oder Kinder hat und seine Frau verstorben ist. Es sollte also schwer werden meiner Freundin aus Eigenbedarf zu kündigen.

Ich verstehe nur nicht, welchen Grund zur Kündigung er bei mir angeben möchte. Ich habe mir ja nichts zu Schulden kommen lassen :/

Signatur:

Wenn die Klügeren ständig nachgeben, regieren irgendwann nur noch die Dummen die Welt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb456866-55):
Mit Vortäuschung falscher Tatsachen meine ich, dass der Umzug ja nur deswegen stattfand, weil ich bei meiner Freundin wohnen wollte und sie, bzw der Stiefvater von meiner Freundin das Haus kaufen sollte und wir so zusammen wohnen bleiben wollten.

Es ist auch keine Täuschung:
Zitat (von fb456866-55):
zumal er das Haus sowieso an meinen zukünftigen Schwiegervater mit mündlich ausgesprochenen und bezeugbaren Vorkaufsrecht verkaufen wollte.

Ganz so einfach geht es nicht, hier liegt ein Irrtum vor. Solche Immobiliengeschäfte setzen einen notariellen Vertrag voraus, meist veranlasst der Notar damit eine Eintragung ins Grundbuch.
Außer dem Notar gibt es nur noch die gesetzlichen Vorkaufsrechte, die kommen in solchen Fällen jedoch nicht in Betracht.
Damit ist es schon mal keine Täuschung, vor allem bringen Vorkaufsrechte gerade in der heutigen Zeit, selbst wenn diese Eingetragen sind, relativ wenig. Denn entgegen zur Meinung mancher, bestimmt nicht der Besitzer des Vorkaufsrecht den Preis, sondern es muss zur Ausübung des Rechts erst einen gültigen Kaufvertrag (Notar) geben, und der Rechteinhaber kann danach erst sein Recht zu dem Kaufpreis zuzüglich der angefallenen Nebenkosten ausüben.
Da die Immobilienpreise gerade in den letzten 15 Jahren nur den Trend nach oben haben, sind selbst notarielle Vorverkaufsrechte meist Makulatur, denn da scheitert es dann oft am Geld.
Zitat (von fb456866-55):
Wenn ich aber nun zuerst die Kündigung erhalte, hat er dich Leerstand im Haus und der Kündigungsgrund gegenüber meiner Freundin trifft nicht mehr zu - oder sehe ich das falsch? Weil Verwandte hat kann er nicht angeben, da er keine Geschwister oder Kinder hat und seine Frau verstorben ist. Es sollte also schwer werden meiner Freundin aus Eigenbedarf zu kündigen.

Zunächst mal wäre die Freundin sicher, jedoch kommt es auf die Räumlichkeiten an, wenn der VM im EG wohnt, die Freundin im 1.OG und die Wohnung im 2.OG frei wäre, kann er ihr nicht einfach kündigen, jedoch wegen der Pflege und räumlichen Nähe müsste die Freundin dann wohl ins 2.OG ziehen.
Der nächste Unsicherheitsfaktor, es ist nicht bekannt in welcher Art er die häusliche Pflege durchführen lässt, auch Pfleger / innen haben mal Urlaub, gerade da ja Pfleger aus den EU Nachbarländern um einiges günstiger sind, werden die von der Firma dann im Wechsel eingesetzt.
Nur muss man dies eben abwarten, wie der Vermieter seine Pflege organisiert.

Allerdings muss man es sich selbst überlegen, ob das Wohnen auf längere Zeit bei dem Zusammenleben mit dem Vermieter nicht zu viele Nerven kostet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Er kann dir nicht kündigen, solange du deine Pflicht aus dem Vertrag erfüllst/ nicht schwerwiegend verletzt. Den Joker Eigenbedarf will er ja schließlich bei deiner Freundin spielen.

Da koennte es drauf ankommen, seit wann er von dem Eigenbedarf weiss, sprich wann der Arztbesuch war.

Idealerweise ( für ihn) war das nach dem Vertragsschluss mit dir.

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